Azubis & Bürgergeld 2026: Endlich lohnt sich die Ausbildung! Alles zu Freibeträgen und Ferienjobs

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Jahrelang war es der Frust in vielen Familien: Sobald die Kinder eine Ausbildung begannen oder einen Ferienjob annahmen, kürzte das Jobcenter die Leistungen der Eltern fast eins zu eins. Doch im Jahr 2026 hat sich das Blatt gewendet. Dank neuer Freibeträge und der Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro bleibt jungen Menschen in der Bedarfsgemeinschaft deutlich mehr Geld in der eigenen Tasche. Wir zeigen, wie Azubis, Schüler und Studenten heute finanziell profitieren.

💡 Auf einen Blick: Das Wichtigste

  • 603-Euro-Regel: Schüler, Azubis und Studenten unter 25 Jahren dürfen monatlich bis zu 603 Euro (aktuelle Minijob-Grenze) komplett anrechnungsfrei dazuverdienen.
  • Ferienjobs ohne Limit: Einkommen aus echten Ferienjobs während der Schulferien bleibt 2026 weiterhin vollständig anrechnungsfrei – egal, wie hoch der Verdienst ist.
  • Freiwilligendienste: Auch beim FSJ oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) profitieren Unter-25-Jährige von der erhöhten Freigrenze von 603 Euro.

Die 603-Euro-Revolution: Warum sich Arbeit für junge Menschen jetzt auszahlt

Lange Zeit war das „Herausarbeiten“ aus dem Bürgergeld-Bezug der Eltern für Jugendliche mühsam. Doch mit der Reform des § 11b Abs. 2b SGB II hat der Gesetzgeber einen massiven Anreiz geschaffen. Im Jahr 2026 ist die magische Grenze die 603-Euro-Marke.

Für alle jungen Menschen unter 25 Jahren, die sich in einer Ausbildung befinden, zur Schule gehen oder studieren, gilt: Einkommen bis zur Höhe der Minijob-Grenze wird nicht auf den Bürgergeld-Bedarf der Familie angerechnet. Das bedeutet konkret, dass ein Azubi mit einer Vergütung von beispielsweise 600 Euro brutto diesen Betrag eins zu eins behalten darf. Erst wenn die Vergütung diesen Betrag übersteigt, greift die reguläre Einkommensanrechnung für den übersteigenden Teil. Damit ist das Vorurteil, „das Amt nimmt den Kindern alles weg“, im Jahr 2026 faktisch Geschichte.

Ferienjobs 2026: Unbegrenzt verdienen in der schulfreien Zeit

Ein besonderes Highlight für Schüler sind die Ferienjobs. Gemäß § 11a Abs. 7 SGB II ist das Einkommen, das Schüler während der offiziellen Schulferien erzielen, komplett privilegiert.

Das bedeutet für den Sommer 2026:

  • Keine Euro-Grenze: Es spielt keine Rolle, ob ein Schüler in vier Wochen 500 Euro oder 2.500 Euro verdient. Das Geld gehört allein dem Kind und mindert nicht die Miete oder den Regelsatz der Eltern.
  • Zeitliche Begrenzung: Die Regelung gilt für die Zeit der Ferien. In der Praxis wird meist ein Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr als unproblematisch angesehen, solange der Schülerstatus erhalten bleibt.
  • Wichtig für Eltern: Melden Sie den Ferienjob dennoch dem Jobcenter, damit es nicht zu fehlerhaften automatischen Anrechnungen kommt. Eine einfache Kopie des Ferienjob-Vertrages reicht meist aus.

BAföG und Bürgergeld: Das komplizierte Zusammenspiel

Für Studenten und Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungen ist das BAföG die vorrangige Leistung. Hier wird es 2026 etwas komplizierter, da zwei verschiedene Freibetrags-Systeme aufeinandertreffen.

Das BAföG selbst hat zum 1. Januar 2026 den internen Erwerbsfreibetrag auf 389 Euro angehoben. Das bedeutet, ein Student kann 389 Euro dazuverdienen, ohne dass sein BAföG gekürzt wird. Im SGB II-Kontext (wenn der Student bei den Eltern wohnt und diese Bürgergeld beziehen) wird das BAföG jedoch als Einkommen des Kindes gewertet und zur Deckung des eigenen Bedarfs herangezogen. Ein spezieller „SGB-II-Bonus“ für BAföG-Bezieher über die Deckung des Existenzminimums hinaus wurde für 2026 nicht eingeführt, was in der Beratung oft zu Erklärungsbedarf führt.

Ehrenamt und Übungsleiter: Engagement wird belohnt

Auch für junge Menschen, die sich im Sportverein oder in sozialen Einrichtungen engagieren, gibt es 2026 gute Nachrichten. Die steuerfreien Pauschalen wurden angehoben:

  • Übungsleiterpauschale: Bis zu 3.300 Euro pro Jahr sind steuerfrei.
  • Ehrenamtspauschale: Bis zu 960 Euro pro Jahr sind steuerfrei.

Im Bürgergeld-Bezug gilt für junge Menschen weiterhin eine jährliche Freigrenze von bis zu 3.000 Euro für Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit. Dies ermöglicht es Jugendlichen, sich gesellschaftlich einzubringen und gleichzeitig eine finanzielle Anerkennung zu erhalten, die nicht sofort vom Amt „geschluckt“ wird.

Freiwilligendienste (FSJ & BFD): Taschengeld-Regeln 2026

Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhalten ein Taschengeld, das 2026 auf maximal 676 Euro monatlich steigen kann.

Für die Anrechnung gilt:

  1. Unter 25 Jahre: Hier greift ebenfalls die 603-Euro-Privilegierung. Ein Freiwilliger kann also fast sein gesamtes Taschengeld behalten.
  2. Über 25 Jahre: Wer älter ist, darf lediglich 250 Euro seines Taschengeldes anrechnungsfrei behalten; der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet.

Handlungsempfehlung: So sichern Azubis ihr Geld

  • Nachweis erbringen: Reichen Sie den Ausbildungsvertrag oder die Immatrikulationsbescheinigung sofort beim Jobcenter ein, um den erhöhten Freibetrag von 603 Euro zu aktivieren.
  • Ferienjobs trennen: Kennzeichnen Sie Einkünfte aus Ferienjobs klar als solche, um eine fälschliche Anrechnung als „normaler Schülerjob“ zu vermeiden.
  • Freibeträge prüfen: Wenn die Ausbildungsvergütung über 603 Euro liegt, prüfen Sie genau, ob die Versicherungspauschale und Fahrtkosten korrekt vom Jobcenter berücksichtigt wurden.

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