BSG-Urteil zum Bürgergeld – Regelsatz: Waren die Leistungen in Corona- und Ukraine-Krise zu niedrig?

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Regelsatz Höhe: Worum es in den BSG-Verfahren genau geht

Verhandelt werden mehrere Verfahren, in denen Leistungsbeziehende die Höhe der Regelsätze 2022 angreifen und eine Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum geltend machen. Streitpunkt ist, ob die methodische Berechnung der Regelsätze und die nachträglichen Anpassungen (u.a. Einmalzahlungen und Soforthilfen) ausgereicht haben, um Preisexplosionen bei Strom, Gas und Lebensmitteln auszugleichen.

Das BSG prüft dabei sowohl die abstrakte Berechnungsmethode im SGB II/SGB XII als auch die konkrete Umsetzung in der Ausnahmesituation von Pandemie, Lieferkettenkrise und Ukraine-Krieg. Entscheidend ist, ob der Gesetzgeber seine Beobachtungs- und Reaktionspflichten erfüllt hat, also Regelsätze und Hilfen rechtzeitig und in spürbarer Höhe nachgesteuert wurden.

Hintergrund: Explosion der Preise in kurzer Zeit

2021/2022 kam es zu einer außergewöhnlichen Kumulation von Krisen: Corona-Pandemie, gestörte Lieferketten, stark steigende Energiepreise und ab Februar 2022 der russische Angriff auf die Ukraine. In der Folge schossen insbesondere die Verbraucherpreise für Strom, Gas, Heizöl und Grundnahrungsmittel deutlich über das hinaus, was frühere Statistikreihen abgebildet hatten.

Gleichzeitig basierten die Regelsätze 2022 noch auf älteren Referenzjahren und wurden turnusgemäß nur mit einem Mischindex aus Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Kritiker bemängeln, dass dieser Mechanismus in einer Schocklage zu langsam reagiert und die kurzfristigen Preisspitzen nicht auffangen konnte – genau das soll das BSG nun rechtlich bewerten.

Mögliche Rechtsfolgen der BSG-Entscheidung für den Bürgergeld Regelsatz

Kommt das BSG in seinem Urteil vom 2. Dezember 2025 zu dem Ergebnis, dass die Regelsätze 2022 verfassungskonform waren, bleiben die damaligen Beträge und Hilfspakete im Grundsatz bestehen; Nachzahlungen wären dann nicht zu erwarten. Allerdings könnte das Gericht dem Gesetzgeber Hinweise geben, künftige Krisenmechanismen (z.B. automatische Inflationsklauseln oder schnellere Sonderanpassungen) zu verbessern.

Hält das BSG die Leistungen hingegen für unzureichend, kann es das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen oder konkrete Nachbesserungspflichten formulieren. Im Extremfall wären rückwirkende Korrekturen für 2022 denkbar, etwa über Nachzahlungen oder pauschale Zuschläge für betroffene Leistungsbeziehende, was den Bundeshaushalt stark belasten würde.

Bedeutung für das heutige Bürgergeld und zukünftige Regelsätze bei der neuen Grundsicherung

Auch wenn die Verfahren formal Hartz IV bzw. die damalige Grundsicherung 2022 betreffen, strahlt die Entscheidung auf das heutige Bürgergeld aus. Bestätigt das BSG hohe Anforderungen an die bedarfsdeckende Höhe des Existenzminimums in Krisenzeiten, muss der Gesetzgeber künftige Regelsatzrunden und Sonderhilfen daran messen.

In der aktuellen Debatte um Nullrunden und Einsparungen im Bürgergeld bzw. der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende ab Juli 2026 könnte ein strenges Urteil Druck auf die Politik ausüben, den Regelsatzmechanismus krisenfester zu machen und bei erneuten Preisschocks schneller zu reagieren. Für Betroffene, Verbände und Jobcenter ist die BSG-Entscheidung daher ein wichtiger Weichensteller – sowohl rückblickend für das Krisenjahr 2022 als auch für die Ausgestaltung der Grundsicherung in künftigen Krisen.

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