Das Bürgergeld ist in Deutschland seit 2023 das zentrale Instrument der Grundsicherung für erwerbsfähige, arbeitsuchende Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können. Seit Anbeginn steht im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und der gesellschaftlichen Debatte um (Total-)Sanktionen und Integration. Auf Bürger & Geld erklären wir dies kurz – mit unserer Meinung zum Thema.
Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld hat das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt und soll sicherstellen, dass jeder Mensch in Deutschland über das notwendige Existenzminimum verfügt, wenn eigenes Einkommen oder andere Sozialleistungen nicht ausreichen. Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Personen ab 15 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können und Menschen, die mit ihnen in einer sog. Bedarfsgemeinschaft wohnen.
Höhe des Bürgergelds 2025
Das Bürgergeld beinhaltet zunächst den Regelsatz, der 2025 für eine alleinstehende Person monatlich 563 Euro beträgt.
Zusätzlich werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
Das Existenzminimum: Definition und Bedeutung
Das Existenzminimum umfasst alle Mittel, die notwendig sind, um die grundlegenden materiellen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Wohnen und medizinische Versorgung zu decken. Darüber hinaus beinhaltet das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum auch die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Die Bundesregierung legt das Existenzminimum regelmäßig in Berichten fest und passt es an die Lebenshaltungskosten an. Der steuerliche Grundfreibetrag orientiert sich ebenfalls an dieser Grenze, um sicherzustellen, dass niemand auf das für ein menschenwürdiges Leben Notwendige Steuern zahlen muss.
Die Würde des Menschen und das Bürgergeld
Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist im Grundgesetz verankert (Art. 1 und Art. 20 GG). Der Staat ist verpflichtet, jedem Menschen die materielle Grundlage für ein Leben in Würde zu sichern, wenn eigene Mittel fehlen. Das Bürgergeld ist das zentrale Instrument des Staates, um dieser Verpflichtung nachzukommen.
Verfassungsrechtliche Vorgaben
Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Kürzungen der Grundsicherung (z.B. durch Sanktionen) von mehr als 30 % nicht mit der Menschenwürde vereinbar sind. Ein vollständiger Wegfall existenzsichernder Leistungen ist nur in extremen Ausnahmefällen zulässig, da das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf. Die Berechnung und Anpassung des Bürgergelds unterliegt daher strengen verfassungsrechtlichen Maßstäben.
Kritik und gesellschaftliche Debatte
Sozialverbände und viele Experten kritisieren, dass das Bürgergeld trotz Anpassungen weiterhin unterhalb der Armutsgrenze liegt und das tatsächliche Existenzminimum nicht ausreichend abdeckt. Sie fordern eine deutliche Erhöhung, um die reale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Gleichzeitig gibt es politische Debatten über strengere Sanktionen, die jedoch immer wieder auf verfassungsrechtliche Grenzen stoßen.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Menschenwürde
Das Bürgergeld ist ein zentrales Element des deutschen Sozialstaats und dient der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Höhe und Ausgestaltung der Leistungen sind eng mit dem Grundrecht auf Menschenwürde verknüpft und werden regelmäßig auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Die gegenwärtige gesellschaftliche Debatte zeigt jedoch, dass die Frage nach der tatsächlichen Höhe des Existenzminimums und der Umgang mit Sanktionen unterschiedlich beurteilt werden. Sonderbar ist – unserer Meinung nach – dass es meist diejenigen sind, die über ein überaus hohes Vermögen und Einkommen verfügen, die das Existenzminimum sehr, sehr tief unten ansiedeln.