Bürgergeld, Existenzminimum und die Würde des Menschen

Wie wird das Existenzminimum beim Bürgergeld definiert wird und warum hat der Schutz der Menschenwürde eine zentrale Rolle dabei? Hier ein Überblick

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Das Bürgergeld ist in Deutschland seit 2023 das zentrale Instrument der Grundsicherung für erwerbsfähige, arbeitsuchende Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können. Seit Anbeginn steht im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und der gesellschaftlichen Debatte um (Total-)Sanktionen und Integration. Auf Bürger & Geld erklären wir dies kurz – mit unserer Meinung zum Thema.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld hat das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt und soll sicherstellen, dass jeder Mensch in Deutschland über das notwendige Existenzminimum verfügt, wenn eigenes Einkommen oder andere Sozialleistungen nicht ausreichen. Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Personen ab 15 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können und Menschen, die mit ihnen in einer sog. Bedarfsgemeinschaft wohnen.

Höhe des Bürgergelds 2025

Das Bürgergeld beinhaltet zunächst den Regelsatz, der 2025 für eine alleinstehende Person monatlich 563 Euro beträgt.

Zusätzlich werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.

Das Existenzminimum: Definition und Bedeutung

Das Existenzminimum umfasst alle Mittel, die notwendig sind, um die grundlegenden materiellen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Wohnen und medizinische Versorgung zu decken. Darüber hinaus beinhaltet das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum auch die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.

Die Bundesregierung legt das Existenzminimum regelmäßig in Berichten fest und passt es an die Lebenshaltungskosten an. Der steuerliche Grundfreibetrag orientiert sich ebenfalls an dieser Grenze, um sicherzustellen, dass niemand auf das für ein menschenwürdiges Leben Notwendige Steuern zahlen muss.

Die Würde des Menschen und das Bürgergeld

Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist im Grundgesetz verankert (Art. 1 und Art. 20 GG). Der Staat ist verpflichtet, jedem Menschen die materielle Grundlage für ein Leben in Würde zu sichern, wenn eigene Mittel fehlen. Das Bürgergeld ist das zentrale Instrument des Staates, um dieser Verpflichtung nachzukommen.

Verfassungsrechtliche Vorgaben

Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Kürzungen der Grundsicherung (z.B. durch Sanktionen) von mehr als 30 % nicht mit der Menschenwürde vereinbar sind. Ein vollständiger Wegfall existenzsichernder Leistungen ist nur in extremen Ausnahmefällen zulässig, da das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf. Die Berechnung und Anpassung des Bürgergelds unterliegt daher strengen verfassungsrechtlichen Maßstäben.

Kritik und gesellschaftliche Debatte

Sozialverbände und viele Experten kritisieren, dass das Bürgergeld trotz Anpassungen weiterhin unterhalb der Armutsgrenze liegt und das tatsächliche Existenzminimum nicht ausreichend abdeckt. Sie fordern eine deutliche Erhöhung, um die reale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Gleichzeitig gibt es politische Debatten über strengere Sanktionen, die jedoch immer wieder auf verfassungsrechtliche Grenzen stoßen.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Menschenwürde

Das Bürgergeld ist ein zentrales Element des deutschen Sozialstaats und dient der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Höhe und Ausgestaltung der Leistungen sind eng mit dem Grundrecht auf Menschenwürde verknüpft und werden regelmäßig auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Die gegenwärtige gesellschaftliche Debatte zeigt jedoch, dass die Frage nach der tatsächlichen Höhe des Existenzminimums und der Umgang mit Sanktionen unterschiedlich beurteilt werden. Sonderbar ist – unserer Meinung nach – dass es meist diejenigen sind, die über ein überaus hohes Vermögen und Einkommen verfügen, die das Existenzminimum sehr, sehr tief unten ansiedeln.

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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