Wie hoch sind Bürgergeld und Grundsicherung im Februar 2026?
Die Regelbedarfe bleiben 2026 auf dem Niveau des Vorjahres, eine Erhöhung zum 1. Januar 2026 findet nicht statt. Für Alleinstehende bedeutet das weiterhin einen monatlichen Regelsatz von 563 Euro; Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, Kinder und Jugendliche erhalten gestaffelt geringere Beträge.
- Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II) orientiert sich an denselben Regelbedarfen wie Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter nach SGB XII.
- Zusätzlich zum Regelsatz kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende, Schwangerschaft, Behinderung) und einmalige Leistungen hinzu.
Für Februar 2026 gilt: Wer bereits im Januar im Leistungsbezug war, bekommt im Regelfall denselben Betrag wie im Vormonat – sofern sich Einkommen, Bedarfsgemeinschaft oder Unterkunftskosten nicht geändert haben.
Wann kommt das Geld im Februar 2026?
Jobcenter und Sozialämter müssen sicherstellen, dass Bürgergeld und Grundsicherung spätestens am ersten Bankarbeitstag des Monats auf dem Konto sind. Um das zu gewährleisten, werden die Leistungen regelmäßig gegen Ende des Vormonats überwiesen.
- Für den Anspruchsmonat Februar 2026 ist der Auszahlungstermin beim Bürgergeld in der Regel Freitag, der 30. Januar 2026.
- Viele Jobcenter weisen zusätzlich eine „Wertstellung“ zum Montag, 2. Februar 2026 aus; entscheidend ist aber, dass das Geld zum Monatsanfang tatsächlich zur Verfügung steht.
Bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung orientieren sich die Sozialämter an denselben Kalendermechanismen und zahlen die Leistung für Februar ebenfalls typischerweise am Freitag, 30. Januar 2026 aus. Wer bis dahin keine Gutschrift sieht, sollte umgehend Kontoauszüge prüfen und das zuständige Amt kontaktieren.
Alle Auszahlungstermine 2026: Bürgergeld Auszahlung 2026
Wichtige Fristen und Anträge im Februar
Auch im Februar 2026 gilt: Leistungen werden nicht rückwirkend „automatisch“ gezahlt, sondern es muss (weiterhin) ein wirksamer Antrag vorliegen.
- Erstantrag: Bürgergeld und Grundsicherung werden frühestens ab dem Monat bewilligt, in dem der Antrag gestellt wird; wer erst im Februar einen Erstantrag abgibt, bekommt für Januar nichts nachgezahlt.
- Weiterbewilligungsantrag: Läuft der aktuelle Bewilligungszeitraum Ende Januar oder Ende Februar aus, muss rechtzeitig – am besten rund vier bis sechs Wochen vorher – ein Weiterbewilligungsantrag eingereicht werden.
Wichtig ist außerdem, Änderungen sofort zu melden: Neue Arbeit, gestiegenes Einkommen, Umzug, geänderte Miete oder Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft (z. B. Auszug eines Kindes, Trennung) können den Anspruch erhöhen oder mindern. Wer solche Änderungen nicht meldet, riskiert Rückforderungen, Sanktionen oder sogar Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs.
Was ändert sich 2026 – und warum der Februar so wichtig ist
2026 ist ein Übergangsjahr: Das Bürgergeld soll nach aktueller Planung ab Mitte des Jahres von einer neuen, verschärften Grundsicherung abgelöst werden. Der Februar liegt damit noch in der „alten“ Bürgergeld-Logik, ist aber gleichzeitig der Zeitraum, in dem Gesetzgebungsverfahren und Jobcenter-Umstellung auf Hochtouren laufen.
Geplante Eckpunkte der neuen Grundsicherung (die bereits im Februar in der politischen Debatte stehen):
- strengere Mitwirkungspflichten und schärfere Sanktionen bei Pflichtverletzungen; Kürzungen von bis zu 30 Prozent für drei Monate sollen schneller möglich sein
- strengere Vermögensprüfung; die großzügigen Karenzzeiten und hohen Schonvermögen des Bürgergelds werden voraussichtlich reduziert
- stärkere Fokussierung auf schnelle Arbeitsaufnahme, längere Qualifizierungen nur noch mit engeren Voraussetzungen
Bestehende Bürgergeld-Berechtigte sollen automatisch in das neue System überführt werden; im Februar 2026 müssen also noch keine neuen Anträge gestellt werden, aber Bescheide und Infobriefe der Jobcenter sollten genau gelesen und aufbewahrt werden.
Was Betroffene im Februar konkret tun sollten
Um gut durch den Februar 2026 zu kommen, sind für Bürgergeld- und Grundsicherungs-Beziehende vor allem drei Punkte wichtig.
- Konto prüfen: Spätestens Anfang Februar kontrollieren, ob die Leistung (inklusive Kosten der Unterkunft und Mehrbedarfe) vollständig eingegangen ist; bei Fehlbeträgen sofort das Jobcenter bzw. Sozialamt kontaktieren.
- Bescheide checken: Aktuelle Bewilligungsbescheide sorgfältig lesen – stimmen Regelbedarf, Miete, Heizkosten, Mehrbedarfe und angerechnetes Einkommen? Bei Fehlern innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
- Informationen zur Reform verfolgen: Wer längerfristig im Leistungsbezug sein wird, sollte sich bereits jetzt über die Eckpunkte der neuen Grundsicherung informieren, da sich Vermögens- und Sanktionsregeln voraussichtlich verschärfen.
Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf mögliche Zuschläge und Entlastungen – z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe, die anstelle oder neben Bürgergeld und Grundsicherung genutzt werden können. Je besser Berechtigte ihre Ansprüche kennen, desto eher können sie verhindern, dass im Februar und darüber hinaus Geld liegen bleibt, das ihnen rechtlich zusteht.

