Hintergrund: Von Bürgergeld zur neuen Grundsicherung
Die Bundesregierung will das bisherige Bürgergeld ab Sommer 2026 durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzen, teilweise auch als Grundsicherungsgeld bezeichnet. Geplant sind härtere Sanktionen, strengere Mitwirkungspflichten, eine Rückkehr zum Vermittlungsvorrang sowie Einschnitte bei Schonvermögen und Wohnkosten.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Leistung künftig stärker an Pflichten geknüpft sein: Wer Termine versäumt, sich nicht bewirbt oder Maßnahmen abbricht, muss mit schnellen und deutlichen Kürzungen rechnen. Gleichzeitig soll der Name „Bürgergeld“ gestrichen und durch die neue Grundsicherung ersetzt werden, um politisch einen klaren Schnitt zu markieren.
Was Nahles an der Reform ausdrücklich begrüßt
Andrea Nahles unterstützt den Grundkurs, die Regeln für Leistungsbeziehende wieder zu verschärfen.
- Sie hält es für richtig, Sanktionen zu schärfen und den Jobcentern „wieder mehr Möglichkeiten an die Hand“ zu geben, um Mitwirkungspflichten durchzusetzen.
- Positiv bewertet sie, dass von den „Kunden“ wieder mehr Mitwirkung verlangt wird und klare Regeln beim Sanktionssystem vorgesehen sind.
Auch die neue Grundsicherung insgesamt wird aus Sicht der BA positiv gesehen, weil sie stärker auf Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung setzt. Nahles betont, dass effektive Sanktionsmöglichkeiten und klare Pflichten wichtig sind, um Menschen zur Aufnahme oder Suche einer Arbeit zu motivieren.
Wo die BA‑Chefin deutliche Grenzen und Risiken sieht
Trotz der Zustimmung zu härteren Regeln warnt Nahles vor der Illusion, allein mit Sanktionen oder Vermittlungsvorrang lasse sich der Arbeitsmarkt drehen.
- Sie macht klar, dass ohne wirtschaftlichen Aufschwung auch eine verschärfte Grundsicherung keine Wende bringt und dass der Arbeitsmarkt derzeit „nahezu bewegungslos“ sei.
- Besonders kritisch sieht sie den geplanten Vermittlungsvorrang, der schnelle Vermittlung in irgendeinen Job vor Qualifizierung stellen kann.
Nach ihrer Einschätzung passt die Qualifikation vieler Arbeitsloser häufig nicht zu den offenen Stellen, sodass bloße Vermittlungspriorität an der Passung wenig ändert. Qualifizierung bleibe deshalb zentral, sonst stünden Menschen nach kurzer Zeit wieder beim Jobcenter.
Neue Grundsicherung: Was sich für Betroffene ändert
Aus den politischen Plänen und der Einordnung der BA‑Chefin lassen sich zentrale Konsequenzen für Leistungsbeziehende ableiten.
Strengere Sanktionen und Pflichten
- Wer sich nicht bewirbt, Maßnahmen abbricht oder ab dem zweiten versäumten Termin im Jobcenter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, muss mit Kürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs für mehrere Monate rechnen.
- Die neue Grundsicherung setzt klar auf mehr Verbindlichkeit und fordert von erwerbsfähigen Personen, ihre Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einzusetzen, insbesondere bei Alleinstehenden eine Vollzeittätigkeit.
Vermögen, Wohnkosten und Schutz besonders belasteter Personen
- Die bisherige Karenzzeit beim Vermögenseinsatz soll wegfallen, Schonvermögen wird stärker nach Alter gestaffelt und enger begrenzt, sodass Betroffene schneller auf Ersparnisse zugreifen müssen.
- Die Wohnkosten sollen nicht mehr pauschal im ersten Jahr vollständig übernommen werden, sondern nur noch bis zu einer von den Kommunen definierten Angemessenheitsgrenze plus Zuschlag.
- Gleichzeitig wird betont, dass Menschen, die krank sind oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen können, ausdrücklich vor Sanktionen geschützt werden sollen.
Einordnung: Was Nahles’ Haltung für die Praxis bedeutet
Für Jobcenter und Leistungsbeziehende sendet Nahles’ Linie ein gemischtes Signal: mehr Druck durch Sanktionen, aber auch der Hinweis, dass strukturelle Probleme des Arbeitsmarkts nicht ignoriert werden dürfen.
- Jobcenter bekommen mehr rechtliche Handhabe, müssen aber laut Nahles gleichzeitig stärker auf Qualifizierung und passgenaue Vermittlung achten, um keine Drehtür‑Effekte zu erzeugen.
- Für Bürgergeld‑Beziehende bedeutet die neue Grundsicherung: Pflichten ernster nehmen, Bewerbungsaktivitäten dokumentieren, Qualifizierungsangebote nutzen – und rechtzeitig prüfen, ob Miete, Vermögen und gesundheitliche Einschränkungen korrekt im Bescheid berücksichtigt sind.


