Bürgergeld Reform 2026: Welche Verschärfungen Familien mit der neuen Grundsicherung treffen könnten

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Ein breites Bündnis aus 38 Verbänden, darunter Deutscher Juristinnenbund, VdK, Caritas und mehrere Familien- und Migrantenorganisationen, warnt in einem offenen Brief vor geplanten Verschärfungen im SGB II mit der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende, die „nicht auf Kosten von Familien und Kindern“ gehen dürften. Gefordert werden der Verzicht auf verschärfte Sanktionen, die ganze Haushalte treffen, die Beibehaltung der Karenzzeit bei den Wohnkosten sowie realitätsnahe Regelbedarfe –die Redaktion Bürger & Geld hat die neuen fachlichen Informationen, rechtlichen Argumente und praktischen Folgen der Reformvorschläge ausgewertet.

Was die Reform des SGB II vorsieht – und wen sie trifft

Kern der aktuellen Reformdiskussion hinsichtlich des Bürgergeldes sind Pläne, die Sanktionsmöglichkeiten im SGB II auszuweiten, die Karenzzeiten bei den Unterkunftskosten zu verkürzen und die Zumutbarkeitsregeln für die Aufnahme von Arbeit zu verschärfen. Besonders betroffen wären Familien mit minderjährigen Kindern, Alleinerziehende und Haushalte mit Betreuungsverantwortung, etwa für Kleinkinder oder pflegebedürftige Angehörige.

Nach Angaben der Verbände ist etwa jede dritte Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeld eine Familie mit mindestens einem Kind. Wird etwa der Regelsatz eines Elternteils wegen Meldeversäumnissen oder angeblich fehlender Mitwirkung gekürzt, wirkt sich dies in der Praxis auf den gesamten Haushalt aus – Kinder haben faktisch weniger Geld für Ernährung, Kleidung und Teilhabe zur Verfügung, obwohl sie nicht „fehlverhalten“ sind. Genau hier setzt die zentrale Kritik der Unterzeichner an: Sanktionen dürften nicht Kinder mitbestrafen und stünden im Spannungsfeld zur UN-Kinderrechtskonvention (Art. 26, 27).

Was Verbände konkret fordern

Im offenen Brief formuliert das Bündnis mehrere zentrale Forderungen:

  • Verzicht auf Sanktionen, die faktisch den gesamten Haushalt und damit Kinder treffen.
  • Beibehaltung der bisherigen Karenzzeit für Wohnkosten, in der tatsächliche Miete und Heizkosten übernommen werden.
  • Realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe, damit das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum tatsächlich gesichert ist.
  • Zumutbarkeitsregeln, die die Betreuungssituation von Eltern – insbesondere mit Kleinkindern – ernsthaft berücksichtigen.

Der Punkt: „Wer Eltern mit rigiden Vorgaben und Kürzungen unter Druck setzt, riskiert, dass Kinder die Quittung bekommen – das ist sozialpolitisch kurzsichtig und rechtlich hoch sensibel.“

Rechtlich verweisen die Organisationen auf das vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betonte Gebot der Achtung des menschenwürdigen Existenzminimums sowie auf das besondere Schutzgebot zugunsten von Kindern und Familien aus Art. 6 Grundgesetz. Die geplanten Verschärfungen könnten nach ihrer Einschätzung sowohl mit der UN-Kinderrechtskonvention als auch mit der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Sicherung des Existenzminimums kollidieren.

Beispielrechnungen: Wie Sanktionen Familienhaushalte treffen

Anschaulich wird die Kritik an einem einfachen Rechenbeispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern im Bürgergeldbezug erhält – je nach Alter der Kinder – einen Haushaltsbedarf aus Regelbedarfen und Unterkunftskosten, der sich etwa auf 1.900 bis 2.100 Euro monatlich beläuft. Wird der Regelsatz der Mutter wegen einer Pflichtverletzung um 30 Prozent gekürzt, fehlen schnell 150 bis 200 Euro im Monat – für Lebensmittel, Kleidung, Schulmaterialien oder Teilhabe.

Die Kinderleistungen (Regelbedarfe, Bildungs- und Teilhabeleistungen) bleiben zwar formal ungekürzt, aber die gesamte Haushaltskasse schrumpft, weil die Fixkosten für Miete, Strom und Versicherungen konstant bleiben. Ein Sozialrechtsexperte erläutert dazu: „In der Praxis wird aus einer Sanktion gegen eine erwachsene Person eine faktische Sanktion gegen den gesamten Haushalt – die Kinder sind die schwächsten Glieder der Kette.“

Noch gravierender können geplante Verschärfungen bei der Karenzzeit für Wohnkosten wirken. Wird die Zeit verkürzt, in der die tatsächliche Miete als „angemessen“ akzeptiert wird, geraten insbesondere Familien in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten unter Druck. Das Risiko: Umzugsaufforderungen, Wohnraumsuche unter enormem Zeitdruck, drohende Wohnungsverluste – alles mit unmittelbaren Folgen für Kinder, Schulwege, soziale Netzwerke und Betreuungssituationen.

Insider-Detail: Streit um die Auslegung der Zumutbarkeit

Juristisch besonders brisant ist ein Detail, das in internen Fachrunden zwischen Verbänden, Ländern und Bundesarbeitsministerium diskutiert wird: die Auslegung der Zumutbarkeitsvorschriften im SGB II für Eltern mit Kleinkindern. Im Gesetz findet sich in § 10 SGB II der Grundsatz, dass eine Arbeit unzumutbar ist, wenn „wichtige Gründe“ entgegenstehen – dazu zählen Betreuungspflichten gegenüber kleinen Kindern.

Insider berichten, dass im Zuge der Reformüberlegungen geprüft wird, den Ermessensspielraum der Jobcenter enger zu fassen und die Anforderungen an die Aufnahme von Arbeit bereits bei sehr eingeschränkten Betreuungsangeboten zu erhöhen. Ein Jurist der Redaktion Bürger & Geld erklärt: „Wenn die Verwaltung in Fachhinweisen signalisiert bekommen sollte, dass auch bei nur lückenhafter Kinderbetreuung eine Arbeitsaufnahme angeordnet werden soll, bewegen wir uns hart an der Grenze zur Aushöhlung des Schutzes aus Art. 6 GG.“

Dieses Detail ist aus Expertensicht zentral: Es entscheidet darüber, ob Sanktionen gegen Eltern wegen vermeintlicher Arbeitsverweigerung später vor den Sozialgerichten Bestand haben oder ob Gerichte – unter Verweis auf die Kinderrechte und die verfassungsrechtliche Schutzpflicht – Grenzen ziehen. Schon heute gibt es Urteile, in denen Sanktionen aufgehoben wurden, weil die konkrete Betreuungssituation nicht ausreichend berücksichtigt worden war.

Politische Brisanz und mögliche nächste Schritte

Die politische Brisanz des offenen Briefs liegt in der Breite des Bündnisses: Neben klassischen Wohlfahrtsverbänden stehen Familien- und Frauenverbände, Migrantenorganisationen und sozialrechtliche Fachverbände gemeinsam gegen eine Reform, die die Grundsicherung verschärft. Sie argumentieren, dass nachhaltige Integration in Arbeit nicht über Druck und Kürzungen, sondern über verlässliche Kinderbetreuung, Qualifizierungsangebote und eine existenzsichernde Leistungshöhe gelingt.

Sollte die Regierung an den geplanten Veränderungen festhalten, rechnen Beobachter damit, dass sowohl politischer als auch juristischer Widerstand zunimmt. Denkbar sind Musterklagen, in denen insbesondere die Auswirkungen von Sanktionen und Wohnkostenregelungen auf Kinder gerichtlich überprüft werden. Ein von uns befragter Sozialrichter formuliert es so: „Wenn das Existenzminimum von Kindern nur noch als Kollateralschaden einer rigiden Arbeitsmarktpolitik behandelt wird, ist die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung vorprogrammiert.“

Quellen

  • Deutsches Kinderhilfswerk: „Verbände fordern: Reform des SGB II darf nicht auf Kosten von Familien und Kindern gehen“ – Offener Brief und Forderungen.
  • VdK Deutschland: Stellungnahme zu Sanktionen, Karenzzeit Wohnkosten und Auswirkungen auf Familien.

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