Hintergrund: CDU-Wirtschaftsflügel vs. Bundesagentur für Arbeit
Auslöser der Debatte ist ein Antrag der MIT für den CDU-Bundesparteitag, der einen „umfassenden Inkasso- und Rückforderungsplan“ für die Bundesagentur für Arbeit fordert. Die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann kritisiert, dass Milliardenbeträge aus Überzahlungen und Darlehen noch offen seien, und fordert, diese Forderungen „konsequent einzutreiben“. Sie argumentiert, wer jeden Euro umdrehen müsse, erwarte zu Recht, dass der Staat genauso sorgfältig mit Schulden umgehe.
Die Bundesagentur für Arbeit weist diese Darstellung jedoch zurück. Sie macht deutlich, dass BA und Jobcenter überzahlte Leistungen sowohl bei Bürgergeld-Empfangenden als auch bei Unternehmen systematisch zurückfordern.
Wie hoch sind die offenen Bürgergeld-Forderungen?
Laut Berichten belaufen sich die offenen Forderungen der Bundesagentur im Bereich Bürgergeld auf einen Milliardenbetrag. Im September 2025 lagen die noch nicht beglichenen Forderungen im Bürgergeld-Bereich bei rund 4,4 Milliarden Euro, weitere etwa 1,9 Milliarden Euro entfielen auf Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Berufsausbildungsbeihilfe. Parallel dazu gibt es Millionen offener Einzelforderungen aus Erstattungsbescheiden, von denen ein erheblicher Teil seit Jahren unbeglichen ist.
Gleichzeitig zeigt die Statistik, dass die BA Rückforderungen aktiv durchsetzt: Zwischen Januar und August 2025 wurden nach offiziellen Angaben 387 Millionen Euro erfolgreich zurückgeholt. Die Zahl der Inkasso-Beschäftigten im BA-Inkasso-Service wurde in den vergangenen Jahren um gut 20 Prozent auf über 1.000 Vollzeitstellen erhöht.
Position der Bundesagentur: „Wir fordern konsequent zurück“
Die BA betont, sie gehe Rückforderungen von zu viel gezahlten Bürgergeld-Leistungen und anderen Leistungen „konsequent“ nach – sowohl bei Leistungsempfängerinnen und -empfängern als auch bei Unternehmen. Rückforderungen entstehen etwa bei falschen Angaben zu Einkommen, nachträglichen Steuerbescheiden, nicht gemeldeten Nebenjobs oder geänderten Lebenssituationen sowie bei Unternehmen, die etwa zu viel Kurzarbeitergeld erhalten haben.
Allerdings weist die BA gleichzeitig darauf hin, dass sie an gesetzliche Vorgaben wie den Pfändungsschutz gebunden ist. Das bedeutet: Auch wenn Forderungen bestehen, dürfen existenzsichernde Beträge nicht gepfändet werden – ähnlich wie bei privaten Gläubigern.
Warum nicht alle Forderungen eintreibbar sind
Ein wesentlicher Punkt in der Auseinandersetzung: Nicht jede Forderung lässt sich rechtlich oder praktisch vollständig realisieren.
Wichtige Gründe dafür sind:
- Pfändungsfreigrenzen: Wer nur ein sehr niedriges Einkommen oder Bürgergeld bezieht, ist rechtlich vor weitergehenden Pfändungen geschützt.
- Verjährung: Nach bestimmten Fristen können Forderungen nicht mehr durchgesetzt werden, wenn sie über Jahre nicht bedient wurden.
- Unternehmensinsolvenzen: Unternehmen, die Kurzarbeitergeld oder andere Leistungen erhielten und inzwischen den Betrieb aufgegeben haben, sind teilweise nicht mehr erreichbar oder nur noch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens greifbar.
Die BA macht deutlich, dass sie sich hier im gleichen rechtlichen Rahmen bewegt wie andere Gläubiger – auch wenn die MIT mehr „Druck“ einfordert.
Was die MIT konkret fordert
Der Wirtschaftsflügel der CDU will, dass offene Rückforderungen deutlich stärker in den Fokus rücken.
Kernpunkte des MIT-Antrags sind:
- Ein umfassender Inkasso- und Rückforderungsplan der Bundesagentur für Arbeit.
- Konsequentes Eintreiben von Überzahlungen und nicht zurückgezahlten Darlehen bei aktuellen und ehemaligen Leistungsempfangenden.
- Gegebenenfalls „Nachschärfung“ der rechtlichen Rahmenbedingungen, um Forderungen wirksamer durchzusetzen.
- Prüfung von Anreizmechanismen, die BA und Jobcenter motivieren sollen, offene Forderungen konsequent zu verfolgen.
Zur Begründung verweist die MIT auf die hohen ausstehenden Summen und spricht davon, dass es „kein Kavaliersdelikt“ sei, Milliardenbeträge verjähren zu lassen.
Was bedeutet das für Bürgergeld-Empfänger?
Für Bürgergeld-Beziehende bleibt entscheidend: Zu viel gezahlte Leistungen können grundsätzlich zurückgefordert werden – unabhängig von der aktuellen Debatte. Betroffene müssen mit Erstattungsbescheiden rechnen, wenn sich rückwirkend herausstellt, dass der Anspruch niedriger war, etwa wegen Einkommen, Unterhaltszahlungen oder Änderungen im Haushalt.
Gleichzeitig greifen:
- Ratenzahlungen und Aufrechnungen, damit Rückforderungen nicht sofort voll zu bezahlen sind.
- Pfändungsschutzvorschriften, die sicherstellen sollen, dass das Existenzminimum gewahrt bleibt.
Wer einen Erstattungsbescheid erhält, sollte die Angaben sorgfältig prüfen und bei Zweifel Widerspruch einlegen – die Zahl der Widersprüche und Klagen im Bürgergeld-Bereich ist zuletzt deutlich gestiegen.
Fazit: Politischer Druck vs. rechtliche Realität
Die Debatte um Bürgergeld-Rückforderungen zeigt den Spannungsbogen zwischen politischem Ruf nach Konsequenz und den rechtlichen Grenzen des Sozial- und Vollstreckungsrechts. Während die MIT härtere Instrumente und mehr Inkasso-Druck fordert, verweist die Bundesagentur darauf, dass sie bereits in großem Umfang Geld zurückholt – aber nicht gegen gesetzliche Schutzvorschriften verstoßen kann.
Für Steuer- und Beitragszahler bleibt die Frage, ob und wie der Staat offene Forderungen künftig noch effektiver eintreiben kann, ohne soziale Mindeststandards zu unterlaufen.

