Wer Bürgergeld (neue Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhält, muss Miete, Abschläge und laufende Kosten exakt planen und ist daher auf pünktliche Auszahlungen angewiesen.
Aus der Verpflichtung des Jobcenters zur Zahlung des Bürgergeldes im Voraus, geregelt in § 42 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld-Gesetz), ergibt sich die nachfolgende Tabelle der Bürgergeld Auszahlung 2026 / Grundsicherung für Arbeitsuchende mit sämtlichen Terminen des Jahres. Sie zeigt für jeden Monat des Jahres 2026 das Datum und den Wochentag der Auszahlung an, also der Gutschrift des Geldes auf dem Konto der Bürgergeld Bezieher.
Kurz erklärt: Das Jobcenter zahlt das Bürgergeld immer im Voraus für den kommenden Monat aus. Deshalb steht das Geld in der Regel bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats auf Ihrem Konto zur Verfügung.
Wer Bürgergeld erhält, möchte genau wissen, wann die Zahlung auf dem Konto ist. In der folgenden Tabelle finden Sie alle Auszahlungstermine für das Bürgergeld 2026 mit Datum und Wochentag – passend für Ihre Monatsplanung
Tabelle: Bürgergeld Auszahlung 2026 / Grundsicherung für Arbeitsuchende
| Monat des Bürgergeld Anspruchs 2026 | Wochentag der Bürgergeld Auszahlung 2026 | Datum der Bürgergeld Auszahlung 2026 |
|---|---|---|
| Januar 2026 | Mittwoch | 30.12.2025 |
| Februar 2026 | Freitag | 30.01.2026 |
| März 2026 | Freitag | 27.02.2026 |
| April 2026 | Dienstag | 31.03.2026 |
| Mai 2026 | Donnerstag | 30.04.2026 |
| Juni 2026 | Freitag | 29.05.2026 |
| Juli 2026 | Dienstag | 30.06.2026 |
| August 2026 | Freitag | 31.07.2026 |
| September 2026 | Montag | 31.08.2026 |
| Oktober 2026 | Mittwoch | 30.09.2026 |
| November 2026 | Freitag | 30.10.2026 |
| Dezember 2026 | Montag | 30.11.2026 |
Möglicherweise heißt das Bürgergeld dann bereits neue “Grundsicherung für Arbeitsuchende“. An den Auszahlungsterminen ändert das nichts!
Was bedeutet „Auszahlung“ beim Bürgergeld?
Das Bürgergeld / neue Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht aus mehreren Komponenten, dem Regelsatz, den Kosten für die Wohnung sowie Mehrbedarfen. Diese Bürgergeld Leistungen werden monatlich und in einer Summe ausgezahlt und stehen den Anspruchsberechtigten im Voraus zur Verfügung. Das ist in § 42 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld-Gesetz) festgelegt. Es bedeutet: Das Bürgergeld muss – da es dem Lebensunterhalt dient – bereits am ersten Tag eines jeden Monats auf dem Konto des Leistungsberechtigten verfügbar sein. Da es nicht selten vorkommt, dass der erste eines Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, überweist das Jobcenter das Bürgergeld so, dass es bereits am letzten Werktag (Bankarbeitstag) des Vormonats auf dem Girokonto der Bürgergeld-Bezieher gutgeschrieben wird.
Wann ist das Bürgergeld auf meinem Konto?
- Das Bürgergeld muss nach § 42 Abs. 1 SGB II so gezahlt werden, dass es Ihnen am ersten Tag des Monats zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht.
- Fällt der erste Tag eines Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, überweist das Jobcenter das Geld so früh, dass es spätestens am letzten Bankarbeitstag des Vormonats auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist.
Achtung: Die Gutschrift hängt auch von den Buchungszeiten der Bank ab. In Einzelfällen kann das Geld im Laufe des Tages erscheinen, obwohl es am Vortag überwiesen wurde.
Warum kommt das Bürgergeld im Vormonat?
Das Bürgergeld besteht aus dem Regelsatz, den Kosten der Unterkunft (Miete, Heizkosten) sowie eventuellen Mehrbedarfen. Weil diese Leistungen den laufenden Lebensunterhalt sichern sollen, schreibt § 42 Abs. 1 SGB II vor, dass sie im Voraus gezahlt werden.
Praktisch bedeutet das:
- Das Jobcenter zahlt immer für einen ganzen Monat, unabhängig davon, ob der Monat 28, 30 oder 31 Kalendertage hat.
- Überschneidungen mit Wochenenden und Feiertagen werden über den „letzten Bankarbeitstag“ abgefangen, damit Sie rechtzeitig über das Geld verfügen können.
Auszahlung für einen Monat – immer gleiche Summe
Die Auszahlung des Bürgergeldes erfolgt immer für einen Monat, der sozialrechtlich pauschal mit 30 Tagen gerechnet wird. Dadurch ist die monatliche Bürgergeld-Summe gleich hoch – egal, wie viele Kalendertage der jeweilige Monat tatsächlich hat.
Auszahlung nur auf ein Konto oder per Bezahlkarte
Die Bürgergeld-Auszahlung erfolgt grundsätzlich unbar. Seit 2026 ist eine Auszahlung per Scheck nicht mehr vorgesehen.
- In der Regel zahlt das Jobcenter auf ein Girokonto des Leistungsberechtigten.
- Ist ein Girokonto – auch als Basiskonto – nicht möglich, kann das Jobcenter die Auszahlung über eine Bezahlkarte organisieren.
Was tun, wenn das Bürgergeld nicht pünktlich ausgezahlt wird?
Kommt das Bürgergeld nicht wie erwartet an, sollten Sie schnell reagieren:
- Kontoauszug prüfen: Stimmen IBAN und Name, und sind Buchungstag sowie Verwendungszweck sichtbar.
- Jobcenter kontaktieren: Telefonisch oder persönlich nachfragen, ob ein technischer Fehler, eine Änderung im Leistungsbescheid oder eine Kontoumstellung vorliegt.
- Vorschuss / Darlehen: Bei drohender Mittellosigkeit kann ein Vorschuss oder eine kurzfristige Hilfe in Betracht kommen.
FAQ zur Bürgergeld Auszahlung
Wann wird das Bürgergeld 2026 ausgezahlt?
Das Bürgergeld wird im Voraus gezahlt und ist in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats auf dem Konto.
Warum kommt das Bürgergeld schon im Vormonat?
Weil das Bürgergeld den Lebensunterhalt im Folgemonat sichern soll und deshalb nach § 42 Abs. 1 SGB II im Voraus überwiesen werden muss.
Wird Bürgergeld immer am selben Tag überwiesen?
Die Überweisung orientiert sich am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, daher fällt der genaue Kalendertag je nach Monat unterschiedlich aus.
Kann das Jobcenter die Auszahlung stoppen oder mindern?
Änderungen wie Sanktionen, Anrechnungen von Einkommen oder Aufhebungsbescheide können die Höhe beeinflussen – Betroffene erhalten hierzu einen Bescheid.
