Bürgergeld bedeutet für viele junge Menschen Einschränkungen – gleichzeitig gibt es gerade für unter 25-Jährige besondere Vorteile, die oft unbekannt bleiben. Höhere Freibeträge, anrechnungsfreie Ferienjobs und zusätzliche Bonuszahlungen können die finanzielle Lage deutlich verbessern, wenn die Regeln richtig genutzt werden. Welche Sonderrechte genau gelten, ab welchem Alter welche Beträge anrechnungsfrei bleiben und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wird in diesem Beitrag verständlich erklärt – alle Infos finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Sonderrechte für junge Menschen Ferienjob
Gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es eine spezielle Regelung für junge Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Diese beinhaltet einen erhöhten Freibetrag. Personen unter 25 Jahren dürfen unabhängig von ihrer Tätigkeit bis zu 520 Euro ihres Einkommens behalten. Ab dem 26. Lebensjahr werden bereits 100 Euro des Einkommens auf das Bürgergeld angerechnet, was sich negativ auf den monatlichen Regelsatz auswirkt.

Einkommen aus Ferienbeschäftigung wird nicht angerechnet
Des Weiteren wird das Einkommen aus einer Ferienbeschäftigung im Zusammenhang mit dem Bürgergeld nicht berücksichtigt und steht den Jugendlichen vollständig zur Verfügung. Personen unter 26 Jahren, die an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen, erhalten außerdem einen Bonus von 75 Euro pro Monat als Bürgergeldzuschuss.
Die Agentur für Arbeit schreibt zur Voraussetzung zum Erhalt von Bürgergeld
Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht. Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt. Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten. Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Quelle: arbeitsagentur.de
Tipp: Weiter Infos zum Bürgergeld finden Sie in unseren FAQs.

