Bürgergeld verschwindet: Warum im SGB II bald nur noch von Grundsicherung die Rede ist

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Hintergrund: Vom Bürgergeld zurück zur Grundsicherung

Mit der Reform der Merz-Regierung wird das Bürgergeld zur „neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende“ umgebaut. Der Gesetzesentwurf („13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“) sieht vor, den Begriff Bürgergeld im gesamten SGB II zu streichen und durch Grundsicherungsgeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende zu ersetzen.

Offiziell begründet die Bundesregierung den Schritt damit, Solidarität und Eigenverantwortung neu auszubalancieren und die Vermittlung in Arbeit zu stärken. In der Praxis signalisiert der Namenswechsel aber auch eine politische Abkehr vom weicheren Bürgergeld-Branding zurück zu einem stärker „fordernen“ Grundsicherungssystem, das an Hartz-IV-Zeiten erinnert.

Was sich beim Namen im SGB II konkret ändert

Der wichtigste Punkt: Der Gesetzestitel selbst wird angepasst – aus „Bürgergeld“ im Sprachgebrauch wird wieder das klassische „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Im Referentenentwurf ist festgehalten, dass der Begriff Bürgergeld im gesamten Gesetzestext durch „Grundsicherungsgeld“ ersetzt wird, also in Leistungsbezeichnungen, Überschriften und Paragrafen.

Für Betroffene bedeutet das: Bescheide, Merkblätter, Formulare und die Kommunikation der Jobcenter werden mittelfristig nur noch von Grundsicherung sprechen. Medien, Beratungsstellen und Sozialverbände werden den alten Begriff Bürgergeld wohl noch eine Weile ergänzend verwenden („früheres Bürgergeld“), bis sich die neue Terminologie etabliert hat.

Zeitplan: Wann verschwindet der Name Bürgergeld?

  • Der Kabinettsbeschluss zum 13. SGB-II-Änderungsgesetz liegt seit Dezember 2025 vor und setzt den Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der Grundsicherung um.
  • Im Referenten- und Kabinettsentwurf ist der Start der neuen Grundsicherung – und damit faktisch das Ende des Begriffs Bürgergeld – für den 1. Juli 2026 vorgesehen. Möglicherweise gibt es jedoch einen neuen Zeitplan für die Grundsicherung.

Bis dahin laufen Bürgergeld-Bescheide und -Regelsätze formal weiter, wobei 2025 und 2026 jeweils eine Nullrunde gelten und die Regelsätze eingefroren bleiben. Spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes werden Neuanträge und Weiterbewilligungsbescheide dann auf die neue Begriffswelt umgestellt, ohne dass Betroffene selbst einen separaten Antrag auf „Namenswechsel“ stellen müssten.

Inhaltliche Stoßrichtung: Mehr Grundsicherung, weniger „Bürger“-Charakter

Der Namenswechsel steht nicht isoliert, sondern flankiert eine Reihe inhaltlicher Verschärfungen.

Wesentliche Reformpunkte, die mit der neuen Grundsicherung verknüpft sind:

  • Rückkehr zum Vermittlungsvorrang: Arbeit vor Qualifizierung – insbesondere unter 30-Jährige sollen schneller in Beschäftigung gebracht werden.​
  • Strengere Zumutbarkeit und Sanktionen: Schon nach wenigen Pflichtverletzungen drohen deutliche Kürzungen bis hin zur faktischen Totalsanktion in Extremfällen.
  • Vermögensregeln: Die großzügigen Bürgergeld-Schonvermögen laufen aus, die Karenzzeit entfällt, und die Höhe des Schonvermögens wird stärker ans Lebensalter gekoppelt.Bürger & Geld
  • Wohnkosten: Es soll wieder konsequenter nur noch die „angemessene“ Miete übernommen werden, teils mit Bezug auf lokal definierte Mietpreisbremsen.

Damit verschwindet nicht nur der Name Bürgergeld, sondern auch zentrale Elemente des ursprünglichen Bürgergeld-Konzepts wie längere Vertrauenszeiten und ein stärkerer Fokus auf Qualifizierung. Kritiker sprechen daher von einer „Rückkehr zu Hartz IV unter neuem Namen“, während die Regierung von einer treffsicheren, arbeitsmarktorientierten Grundsicherung spricht.

Was für Leistungsbeziehende wichtig bleibt

Trotz der symbolträchtigen Umbenennung bleiben einige grundlegende Sicherheiten erhalten.

  • Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt einkommens- und vermögensabhängig, soll das Existenzminimum sichern und wird weiterhin über die Jobcenter nach SGB II gewährt.
  • Die Regelsätze (z. B. 563 Euro für Alleinstehende) bleiben zunächst stabil, auch wenn sie faktisch durch Inflation und steigende Mieten an Kaufkraft verlieren.

Für Betroffene zählt daher weniger, wie die Leistung heißt, sondern welche konkreten Rechte, Pflichten, Freibeträge und Sanktionsrisiken gelten. Wer derzeit Bürgergeld bezieht, wird in das neue Grundsicherungssystem überführt und sollte die kommenden Gesetzesänderungen aufmerksam verfolgen, um auf strengere Prüfungen, strengere Sanktionen und veränderte Vermögensgrenzen vorbereitet zu sein.

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