Wer Bürgergeld bezieht oder als Geringverdiener erstmals eine eigene Wohnung einrichtet, steht oft vor der Frage: Wie finanziere ich die Erstausstattung? Das Jobcenter unterstützt in solchen Fällen mit einer sogenannten Erstausstattungsleistung. Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt, wann Sie Anspruch auf diese Förderung haben, wie hoch die Zahlungen ausfallen können und welche Möbel und Haushaltsgeräte dazu zählen.
Wann zahlt das Jobcenter die Erstausstattung einer Wohnung?
Das Jobcenter zahlt die Erstausstattung einer Wohnung nicht bei jedem Umzug, sondern nur in bestimmten Situationen. Ein Anspruch besteht vor allem dann, wenn Sie zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen oder sich in einer besonderen Lebenslage befinden.
Typische Voraussetzungen für die Erstausstattung:
- Erstmaliger Auszug aus dem Elternhaus (in der Regel ab 25 Jahren, bei unter 25-Jährigen nur bei besonderen Gründen)
- Wohnungsbezug nach Trennung vom Partner, wenn die bisherigen Möbel bei diesem verbleiben
- Wohnungsbezug nach Obdachlosigkeit, Haft, Klinikaufenthalt oder Frauenhaus
- Verlust der Einrichtung durch höhere Gewalt (z.B. Brand, Hochwasser, Diebstahl), sofern der Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird
Ein bloßer Umzug reicht in der Regel nicht aus – es muss sich um die Gründung eines neuen Haushalts handeln.
Was gehört zur Erstausstattung?
Die Erstausstattung umfasst alle Möbel und Haushaltsgeräte, die für eine angemessene und geordnete Haushaltsführung notwendig sind.
Beispiele für bewilligte Gegenstände:
- Schlafmöglichkeit: Bett, Matratze, Lattenrost, Bettwäsche
- Sitzmöglichkeit: Tisch, Stühle, Sofa oder Sessel
- Aufbewahrung: Schrank, Kommode, Regale
- Haushaltsgeräte: Kühlschrank, Herd (oder Kochplatte), Waschmaschine, Staubsauger, Lampen
- Küchenausstattung: Töpfe, Pfannen, Geschirr, Besteck
Auch ein Teppich kann bewilligt werden, wenn aus gesundheitlichen Gründen ein besonderer Bodenbelag notwendig ist.
Wie hoch ist die Förderung für die Erstausstattung?
Die Höhe der Förderung ist nicht bundeseinheitlich festgelegt, sondern variiert je nach Jobcenter und Bundesland. In der Regel werden Pauschalen gezahlt, die sich an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
Beispiele für Pauschalen:
- Volljährige Person: Häufig zwischen 809 € und 1.800 €, abhängig vom Einzelfall und der Region
- Kind: Zusätzlich ca. 224 € für die Einrichtung eines Kinderzimmers
Größere Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Kühlschrank werden oft extra berücksichtigt und können den Gesamtbetrag erhöhen. Es gibt keinen festgelegten Maximalbetrag, jedoch werden Beträge bis etwa 1.800 € laut aktuellen Gerichtsurteilen und Erfahrungsberichten als angemessen angesehen.
Wie stellt man den Antrag auf Erstausstattung?
Den Antrag auf Erstausstattung stellen Sie beim zuständigen Jobcenter. Dafür benötigen Sie eine Liste aller benötigten Möbel und Haushaltsgeräte. Das Jobcenter prüft Ihren Bedarf und entscheidet, ob Sie eine Geldleistung oder Sachleistung (z.B. Möbelgutscheine) erhalten.
Wichtig: Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, idealerweise vor dem Einzug oder spätestens innerhalb von drei Monaten danach, auf jedem Fall aber vor Anschaffung der Möbel und Haushaltsgeräte!
Zusammenfassung zur Erstausstattung der Wohnung bei Bürgergeld
Das Jobcenter unterstützt Bürgergeld-Empfänger und Geringverdiener bei der Erstausstattung einer Wohnung mit einer einmaligen Leistung. Die Höhe der Förderung hängt vom persönlichen Bedarf und der Region ab, liegt aber meist zwischen 809 € und 1.800 € für Erwachsene. Anträge sollten frühzeitig und mit einer detaillierten Liste der benötigten Gegenstände gestellt werden.