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Bürgergeld wird Grundsicherung: Bleibt der 100‑Euro‑Freibetrag beim Zuverdienst wirklich erhalten?

Das Bürgergeld wird zwar zur „Neuen Grundsicherung“ bzw. zum „Grundsicherungsgeld“ umgebaut, der 100‑Euro‑Einkommensfreibetrag soll nach den derzeit bekannten Plänen aber nicht wegfallen, sondern in das neue System übernommen werden. Allerdings verschieben sich die Freibetragszonen darüber hinaus, sodass sich der finanzielle Effekt von Zuverdienst vor allem oberhalb von 100 Euro spürbar verändert. Einzelheiten in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Ausgangslage: Bürgergeld heute

Beim aktuellen Bürgergeld bleibt ein pauschaler Grundfreibetrag von 100 Euro aus Erwerbseinkommen vollständig anrechnungsfrei, egal ob Minijob, Teilzeit oder Selbstständigkeit. Auf das Einkommen oberhalb von 100 Euro werden weitere gestaffelte Freibeträge angewendet (z. B. 20 % im Bereich 100–520 Euro, 30 % von 520–1.000 Euro usw.), sodass sich Arbeit auch über den Grundfreibetrag hinaus lohnt. Dieses System soll Erwerbsarbeit attraktiv halten, obwohl Bürgergeld-Leistungen gleichzeitig gekürzt werden, sobald anrechenbares Einkommen vorliegt.

Reform: Bürgergeld wird Grundsicherung

Politisch ist beschlossen, das Bürgergeld in eine „Neue Grundsicherung“ bzw. ein „Grundsicherungsgeld“ zu überführen, die ab 2026 schrittweise an die Stelle des bisherigen Systems treten soll. Der Name ändert sich und zugleich werden Mitwirkungspflichten, Sanktionen und Detailregeln zur Leistungsgewährung teils deutlich verschärft, etwa bei Pflichtverletzungen oder bei der Prüfung von Vermögen und Unterkunftskosten. Zielvorgabe der Reform ist ein stärkerer Fokus auf Arbeitsaufnahme und ein transparenteres, einheitlicheres Grundsicherungssystem.

100‑Euro‑Freibetrag in der neuen Grundsicherung

Nach den aktuellen Eckpunkten und Fachbeiträgen zur neuen Grundsicherung sollen die „ersten 100 Euro“ aus Erwerbseinkommen weiterhin anrechnungsfrei bleiben. Damit wird der bekannte Grundfreibetrag rechtlich in das neue System übertragen, sodass kleine Minijobs bis 100 Euro auch künftig nicht zur Kürzung des Grundsicherungsgeldes führen.

In der politischen und wissenschaftlichen Diskussion gibt es zwar Modelle, die schon unterhalb von 100 Euro einen geringen Transferentzug vorsehen würden, diese haben sich aber bislang nicht als verbindliche Gesetzeslösung durchgesetzt. Ziel dieser Modelle, die den Grundabsetzbetrag streichen wollen, ist, Erwerbstätigkeiten in extrem geringem Umfang unattraktiv machen. Diskutiert wird dies u.a. in der Sozialstaatskommission, die die Bundesregierung vor einigen Wochen eingesetzt hatte.

Einkommensfreibeträge: Was sich oberhalb von 100 Euro ändert

Die eigentliche Reformwirkung betrifft vor allem die Zonen über 100 Euro, in denen sich die „Transferentzugsraten“ ändern sollen. Vorgesehen ist, dass im Bereich von etwa 100 bis 520 Euro ein höherer Anteil des zusätzlichen Einkommens angerechnet wird als heute, während sich bei höheren Zuverdiensten teilweise etwas günstigere Anrechnungsquoten (Einkommensfreibeträge) ergeben können. Für Betroffene bedeutet das: Der klassische 100‑Euro‑Freibetrag bleibt, aber die Frage, ob sich Mehrarbeit finanziell lohnt, hängt künftig noch stärker davon ab, in welcher Einkommenszone der Zuverdienst liegt.

Fazit zur Änderung des 100 Euro Grundfreibetrags

Leistungsberechtigte müssen nach gegenwärtigem Stand der Dinge nicht befürchten, dass der bekannte 100‑Euro‑Freibetrag mit der Umbenennung des Bürgergeldes zur Grundsicherung komplett gestrichen wird. Wichtig wird dagegen, die neuen Anrechnungsquoten oberhalb von 100 Euro im Blick zu behalten, da sich hier je nach Höhe des Minijobs oder Teilzeitlohns spürbare Unterschiede zum heutigen Bürgergeld ergeben können. Für konkrete Einzelfälle – etwa bei bereits bestehenden Nebenjobs oder geplanten Stundenaufstockungen – lohnt sich eine individuelle Berechnung oder Beratung, sobald der endgültige Gesetzestext vorliegt.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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