„Neue Grundsicherung“ – was das ist!
Die „Neue Grundsicherung“ soll das bisherige Bürgergeld ablösen und für mehr Transparenz sowie Effizienz im System sorgen. Ziel ist es, das Sozialleistungssystem zu modernisieren und an aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen anzupassen. – Das sind jedenfalls die Aussagen der Bundesregierung. Effektiv dürfte es sich um eine Rückkehr zu “Hartz IV” bzw. um einen “Trump-Ansatz beim Bürgergeld” handeln!
Bürgergeld Umbenennung
- Das bisherige Bürgergeld wird offiziell in „Neue Grundsicherung“ umbenannt.
- Ziel ist eine klarere Abgrenzung zu früheren Sozialleistungen und eine Modernisierung des Sozialstaatsbegriffs.
Karenzzeiten fallen weg
- Die bislang geltenden Karenzzeiten, in denen Vermögen und Wohnkosten nur eingeschränkt geprüft werden, entfallen.
- Leistungsbeziehende müssen künftig sofort umfassende Angaben zu ihrem Vermögen und zu den Wohnkosten machen.
Änderungen beim Schonvermögen
- Die Freibeträge für das Schonvermögen werden gesenkt.
- Rücklagen, etwa für die Altersvorsorge, müssen verstärkt vor dem Leistungsbezug eingesetzt werden.
Strengere Sanktionen
- Es werden strengere Mitwirkungspflichten für Leistungsbeziehende eingeführt.
- Bei Pflichtverletzungen und fehlender Kooperation drohen schnellere und umfassendere Leistungskürzungen.
- Die Sanktionen werden verschärft, um Anreize zur Arbeitsaufnahme zu stärken.
Höhere Freibeträge beim Einkommen
Für Bürgergeld Aufstocker soll die Einkommensanrechnung geändert werden, s. hier: Neue Grundsicherung Hinzuverdienst
Kritik
- Innerhalb der Koalition gibt es zwar Widerstand gegen einen echten Systemwechsel, die Bundesregierung will sich jedoch im Oktober 2025 einigen und einen Gesetzentwurf präsentieren.
- Rechtliche Grenzen: Sozialleistungen dürfen laut Verfassungsgericht maximal um 30 % gekürzt werden. Eine komplette Streichung ist nur in Härtefällen und zeitlich begrenzt möglich.
Kostenentwicklung
- Trotz Reform sind keine drastischen Kürzungen der Sozialausgaben vorgesehen. Die Ausgaben für das Bürgergeld bleiben hoch und sinken nur leicht in den kommenden Jahren.
- Übersicht der geplanten Ausgaben (in Mrd. €)
Jahr | Bürgergeld-Ausgaben |
---|---|
2024 | 40,1 |
2025 | 42,6 |
2026 | 41,1 |
2027 | 40,2 |
2028 | 39,6 |
2029 | 39,7 |
Zeitplan der Reform “Neue Grundsicherung”
Meilenstein | Zeitpunkt |
---|---|
Vorlage Referentenentwurf | Herbst 2025 |
Gesetzgebungsverfahren | Herbst/Winter 2025 |
Inkrafttreten | 1. Juli 2026 |
Was bedeutet das für Betroffene?
- Schnellere Vermögensprüfung: Wer Leistungen beantragt, muss künftig sofort sein gesamtes Vermögen offenlegen.
- Weniger Schonvermögen: Rücklagen müssen stärker eingesetzt werden, bevor staatliche Unterstützung greift.
- Strengere Sanktionen: Pflichtverletzungen werden konsequenter geahndet.
- Mehr Transparenz: Die Umbenennung und die neuen Regeln sollen das System verständlicher machen.
Fazit zum Gesetzentwurf “Neue Grundsicherung”
Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs „Neue Grundsicherung“ umfassen vor allem die Umbenennung, die Abschaffung der Karenzzeiten, strengere Prüfungen beim Vermögen und verschärfte Sanktionen. Ein grundlegender Systemwechsel ist jedoch nicht vorgesehen, da größere Einschnitte politisch umstritten sind.
Tabelle Neue Grundsicherung – Bürgergeld
Eine Tabelle mit der Gegenüerstellung von “Neue Grundsicherung” und Bürgergeld finden Sie hier: