Förderung für den Berufseinstieg: Diesen Zuschuss gibt es für Bürgergeld-Bezieher!

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Der Wiedereinstieg ins Berufsleben ist für viele Bürgergeld – Empfänger eine große Herausforderung. Um diesen Schritt zu erleichtern, gibt es spezielle Förderungen und Zuschüsse vom Jobcenter. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unterstützungsmöglichkeiten beim Berufseinstieg bestehen, wie hoch die Zuschüsse ausfallen können und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen.

Das Einstiegsgeld – Der wichtigste Zuschuss für den Berufseinstieg

Das Einstiegsgeld ist die zentrale Förderung für Bürgergeld-Empfänger, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder sich selbstständig machen wollen. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und ist steuerfrei sowie anrechnungsfrei. Das Einstiegsgeld für Bürgergeld-Bezieher ist im § 16b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) geregelt. Dort werden die Voraussetzungen, die maximale Bezugsdauer (bis zu 24 Monate) sowie die Rahmenbedingungen für die Förderung beschrieben.

Voraussetzungen für das Einstiegsgeld

  • Sie beziehen unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld.
  • Die neue Stelle ist sozialversicherungspflichtig (mindestens 15 Wochenstunden).
  • Die neue Beschäftigung bietet realistische Chancen, langfristig unabhängig vom Bürgergeld zu werden.
  • Der Antrag muss vor Beginn der neuen Tätigkeit beim Jobcenter gestellt werden.
  • Das Einstiegsgeld kann auch bei befristeten oder Teilzeitstellen sowie bei einer Existenzgründung gezahlt werden.

Höhe und Dauer des Einstiegsgeldes

FörderartHöhe (maximal)Dauer
Einstiegsgeldbis zu 563 € monatlichbis zu 24 Monate

Die genaue Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit, den persönlichen Lebensumständen und wird individuell vom Jobcenter festgelegt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – die Entscheidung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

Weiterbildung und Qualifizierung: Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Wer eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung beginnt, kann ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es zudem Prämien.

  • Weiterbildungsgeld: 150 € monatlich für abschlussbezogene Weiterbildungen.
  • Prämie für Abschluss: Bis zu 2.500 € für bestandene Prüfungen.
  • Förderung von Grundkompetenzen: Nachholen von Schulabschlüssen oder Grundkenntnissen wird ebenfalls unterstützt.

Das Weiterbildungsgeld ist im § 87a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) geregelt. Dort finden sich die Voraussetzungen, die Höhe sowie die Kombination mit Weiterbildungsprämien für abschlussorientierte Maßnahmen.

Weitere Unterstützungsangebote

  • Coaching und Bewerbungstraining: Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Jobsuche, Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
  • Arbeitsgelegenheiten: Bürgergeld-Bezieher können an Arbeitsgelegenheiten teilnehmen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Hier gibt es eine Mehraufwandsentschädigung für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden.
  • Eingliederungszuschuss: Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Bürgergeld-Empfänger einstellen. Dies erhöht die Vermittlungschancen auf dem regulären Arbeitsmarkt.

Antragstellung: So funktioniert es

  • Rechtzeitig Antrag stellen: Der Antrag auf Einstiegsgeld oder Weiterbildungsgeld muss vor Aufnahme der Tätigkeit beim Jobcenter gestellt werden.
  • Beratung nutzen: Lassen Sie sich individuell beraten, um die für Sie passende Förderung zu finden.
  • Unterlagen bereithalten: Sie benötigen Nachweise über die neue Beschäftigung, Ihren Bürgergeldbezug und ggf. weitere persönliche Unterlagen.

Häufige Fragen

Kann ich das Einstiegsgeld auch bei Teilzeit oder befristeten Jobs bekommen?
Ja, sofern die Stelle sozialversicherungspflichtig ist und Ihre Chancen auf dauerhafte Beschäftigung erhöht werden.

Gibt es das Einstiegsgeld auch für Selbstständigkeit?
Ja, auch bei Gründung einer Selbstständigkeit kann Einstiegsgeld beantragt werden.

Wie lange wird das Einstiegsgeld gezahlt?
Maximal 24 Monate, die genaue Dauer legt das Jobcenter individuell fest.

Zusammenfassung: Förderung für den Berufseinstieg durch das Jobcenter

Bürgergeld-Empfänger haben beim Berufseinstieg Anspruch auf verschiedene Zuschüsse und Förderungen durch das Jobcenter. Das Einstiegsgeld ist dabei die wichtigste finanzielle Unterstützung, um finanzielle Hürden beim Start in den Job zu überwinden. Zusätzlich gibt es Förderungen für Weiterbildungen, Coaching und Arbeitsgelegenheiten. Eine rechtzeitige Antragstellung und individuelle Beratung beim Jobcenter sind hierfür Voraussetzung.

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