Die „Gegenleistung beim Bürgergeld“ meint die Idee, erwerbsfähige Leistungsbeziehende verpflichtend zu gemeinnütziger Arbeit oder ähnlichen Tätigkeiten heranzuziehen – zusätzlich zu den bestehenden Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen, Maßnahmen und Terminen im Jobcenter. Ob ein echtes Pflicht‑Modell für ganz Deutschland kommt, ist offen: Es gibt scharfe politische Forderungen, aber bisher keinen beschlossenen Gesetz hierzu. Der Gesetzentwurf zur neuen Grundsicherung sieht dies bisher nicht vor. Einzelheiten zum aktuellen Stand der Diskussion hier auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Was mit „Gegenleistung beim Bürgergeld“ gemeint ist
Unter Gegenleistung verstehen Befürworter, dass Menschen, die Bürgergeld beziehen und gesundheitlich arbeiten könnten, für die staatliche Unterstützung auch sichtbar „etwas zurückgeben“ sollen. Gemeint sind meist einfache, gemeinnützige Tätigkeiten im öffentlichen Bereich, etwa Laubfegen, Schnee schippen, Grünanlagen pflegen oder in kommunalen Einrichtungen mithelfen.
Dieses Modell knüpft an frühere Instrumente wie „Ein-Euro-Jobs“ oder lokale Programme der „Bürgerarbeit“ an, bei denen Arbeitslose gegen eine geringe Mehraufwandsentschädigung gemeinnützig beschäftigt wurden. Politisch wird das mit Gerechtigkeit begründet: Wer von der Solidargemeinschaft lebt, soll im Gegenzug alles tun, um wieder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen zu können – oder eben gemeinnützig arbeiten.
Wichtig: Schon heute gibt es keine „bedingungslose“ Geldzahlung. Bürgergeld ist an Mitwirkung gebunden: Termine, Bewerbungen, Maßnahmen oder Integrationskurse können verpflichtend sein, andernfalls drohen Sanktionen.
Wie die Rechtslage beim Bürgergeld aktuell ist
Nach heutigem Recht gilt beim Bürgergeld das Prinzip „Fördern und Fordern“: Jobcenter sollen Qualifizierung, Vermittlung und Beratung anbieten, erwarten dafür aber aktive Mitarbeit. Wer wiederholt Termine schwänzt oder eine zumutbare Arbeit bzw. Maßnahme ohne guten Grund ablehnt, muss mit Kürzungen bis hin zu einem zeitweisen vollständigen Leistungsentzug rechnen.
Die Ampel‑Reform hatte die Sanktionen zunächst abgemildert, später wurden sie wieder verschärft. Seit 2024 ist eine komplette Streichung des Bürgergeldes für bis zu zwei Monate möglich, wenn jemand mehrfach und hartnäckig jede Mitwirkung verweigert. Damit existiert faktisch bereits ein starkes Druckmittel, ohne formale „Arbeitspflicht“ für alle.
Eine explizite, bundesweit geregelte Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit neben der Jobsuche gibt es bisher aber nicht. Stattdessen setzen Jobcenter auf vorhandene Instrumente wie Arbeitsgelegenheiten, Qualifizierung und Sanktionen bei Pflichtverletzungen.
Wer eine Gegenleistung fordert – und warum
Mehrere CDU‑Politiker, darunter Generalsekretär Linnemann und jüngst Sachsen‑Anhalts Ministerpräsident Schulze, verlangen eine verbindliche Gegenleistung für arbeitsfähige Bürgergeld‑Empfänger. Vorgeschlagen werden Pflichten wie: kommunale Aufgaben, Laubfegen, Schnee räumen, Unterstützung in Vereinen oder sozialen Einrichtungen.
Als Argumente nennen sie:
- Gerechtigkeit gegenüber Erwerbstätigen, die die Leistungen finanzieren.
- Mehr Motivation, auch einfache Jobs auf dem regulären Arbeitsmarkt anzunehmen.
- Sichtbare Teilhabe und „Disziplinierung“ von Menschen, die sich nach Meinung der Kritiker dem Arbeitsmarkt entziehen.
Unterstützung bekommen sie teilweise aus Reihen von Arbeitgeberverbänden und Kommunen, die beklagen, dass im Niedriglohnbereich Stellen unbesetzt bleiben, während gleichzeitig viele Bürgergeld beziehen.
Kritik und offene Fragen
Gewerkschaften, Sozialverbände und viele Fachleute warnen, dass eine harte Gegenleistungspflicht rechtlich und praktisch problematisch sein könnte. Drei Punkte stehen besonders im Fokus:
- Verfassungsrecht und Menschenwürde: Das Bundesverfassungsgericht hat Sanktionen nur in engen Grenzen erlaubt; ein Zwang zu körperlicher Arbeit mit Existenzbedrohung könnte als unzulässiger Eingriff bewertet werden.
- Abgrenzung zu regulärer Beschäftigung: Wenn Bürgergeld‑Empfänger kommunale Tätigkeiten übernehmen, darf das keine regulären, bezahlten Jobs verdrängen.
- Bürokratie in Jobcentern: Schon heute klagen Jobcenter über hohe Belastung; eine flächendeckende Organisation gemeinnütziger Pflichtjobs würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Kontrollstrukturen erfordern.
Hinzu kommt ein praktischer Einwand: Ein Teil der „arbeitsfähigen“ Bürgergeld‑Empfänger hat gesundheitliche, psychische oder familiäre Probleme, die eine tägliche Pflichtarbeit realistisch erschweren. Kritiker befürchten, dass gerade diese Gruppe durch harte Gegenleistungsmodelle in noch größere Not geraten könnte, ohne dass ihre Chancen auf reguläre Arbeit steigen.
Wird eine Gegenleistung beim Bürgergeld kommen?
Aktuell ist eine bundesweite, konkrete „Arbeitspflicht“ als eigenständiges Gesetz noch nicht beschlossen. Die Bundesregierung arbeitet eher an einer Reform der Grundsicherung mit stärkerer Verbindlichkeit, schärferen Sanktionen und einer möglichen Umbenennung des Bürgergelds, spricht aber bisher nicht von einem flächendeckenden Pflicht‑Arbeitsdienst.
Gleichzeitig nehmen die politischen Signale für mehr Gegenleistung deutlich zu:
- Die CDU fordert eine verbindliche Arbeitspflicht und verweist auf Kommunen wie Schwerin, die gemeinnützige Pflichtarbeit für erwerbsfähige Leistungsbeziehende eingeführt haben.
- Ministerpräsident Schulze (CDU) bringt die Idee öffentlichkeitswirksam ins Gespräch und drängt darauf, rechtliche Bedenken nicht als Totschlagargument zu nutzen.
- In der Koalition gibt es Überlegungen, Mitwirkungspflichten weiter zu verschärfen und Sanktionen konsequenter auszuschöpfen.
Kurzfristig ist eher mit einer schrittweisen Verschärfung der Mitwirkungspflichten und Sanktionen zu rechnen, nicht mit einem sofortigen Zwangsarbeitsmodell für alle Bürgergeld‑Beziehenden. Mittelfristig hängt die Einführung einer echten Gegenleistungspflicht stark von politischen Mehrheiten, gerichtlichen Bewertungen und Praxiserfahrungen in Kommunen ab, die solche Modelle testen.
Fazit
Gegenleistung beim Bürgergeld“ ist derzeit vor allem ein politisches Streit‑Thema, das bestehende Pflichten verschärfen könnte – ob es zu einer flächendeckenden Pflichtarbeit kommt, ist offen und wird maßgeblich von künftigen Gesetzesentscheidungen und Gerichtsurteilen abhängen.

