SGB-II-Reform 2025: Das sind die wichtigsten geplanten Änderungen laut Referentenentwurf
Ein echter Umbruch steht bevor: Mit dem aktuellen Referentenentwurf zeigt die Bundesregierung jetzt aktuell weitreichende Änderungen im SGB II. Das betrifft Millionen Menschen in Deutschland – von Bürgergeld-Empfänger*innen bis zu Betroffenen in den Jobcentern. Welche Punkte werden beschlossen, was sind Gerüchte, und wie sieht die neue Grundsicherung laut Entwurf im Detail aus? Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten geplanten Neuerungen und deren Auswirkungen übersichtlich und verständlich zusammen.
Warum diese Reform? – Hintergrund und Ziele
Nach jahrelangen politischen Debatten und gesellschaftlicher Kritik an Hartz IV bzw. Bürgergeld soll das SGB II unter der aktuellen Regierung mit dem „13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)“ grundlegend reformiert werden. Im Fokus stehen:
- Stärkere Integration in Arbeit und Ausbildung
- Mehr Verbindlichkeit bei Mitwirkungspflichten
- Gezielte Sanktionen für Pflichtverstöße
- Gerechtigkeit und Transparenz beim Schonvermögen
- Anpassung der Unterkunftskosten und Bekämpfung von Missbrauch
Sanktionen: Strengerer Arbeitszwang & neue Mitwirkungspflichten
Ein zentraler Kritikpunkt am geplanten Gesetz sind die verschärften Sanktionen:
- Mitwirkungspflichten werden gestärkt: Wer Termine oder Arbeitsangebote grundlos verweigert, muss ab 2026 mit strengeren und einheitlichen Leistungsminderungen rechnen. Die bisherigen Staffelungen und ausgesetzten Sanktionen werden abgeschafft.
- „Arbeitsverweigerer-Regelung“ wird praxistauglicher: Empfänger:innen, die wiederholt und nachweislich Arbeitsangebote ablehnen oder nicht mitwirken, müssen künftig mit drastischen Kürzungen bis hin zur vollständigen Entziehung der Leistungen rechnen.
- Neue Vorgaben für Terminverweigerer: Es werden klare Vorgaben zur Terminwahrnehmung im Jobcenter eingeführt, um wiederholte Verweigerung zu sanktionieren.
Kritik: Sozialverbände warnen vor einer Rückkehr zum Klima der Angst, wie es viele noch aus der Hartz-IV-Zeit kennen.
Schonvermögen: Abschaffung der Karenzzeit, Staffelung nach Alter
- Karenzzeit entfällt: Die bisherige einjährige Karenzzeit beim Schonvermögen (während der keine Prüfung stattfindet) wird komplett abgeschafft.
- Neues Schonvermögen: Die Freibeträge für das Vermögen richten sich künftig nach Altersstufen. Jüngere Erwerbsfähige haben deutlich geringere Freibeträge als ältere Leistungsbezieher. Dadurch werden vor allem Familien mit ein wenig Ersparnissen stärker geprüft.
- Höhere Transparenz, aber auch strengere Regeln: Wer schon einmal SGB II beantragt hat, muss nun wieder umfassende Angaben zu seinen Rücklagen machen.
Unterkunftskosten: Begrenzung, Pflicht zur Kostensenkung
- Deckelung der Unterkunftskosten: Die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung werden auch bei Neueinzug von Beginn an begrenzt – die Karenzzeit bei der Miete entfällt.
- Pflicht zur Kostensenkung: Wer in einer teuren Wohnung lebt, muss auch in der bisherigen Schonzeit sofort mit Kostensenkungsaufforderungen rechnen.
- Berücksichtigung der Mietpreisbremse: Einzug in teure Wohnungen wird stark erschwert. Neue Regelungen zur Mietpreisbremse werden auch für Leistungsbeziehende angewendet.
Neue Regeln für Sanktionen bei psychischer Erkrankung
Ein Lichtblick: Die neuen Sanktionen berücksichtigen Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Anforderungen an ärztliche Nachweise werden konkretisiert, um zu verhindern, dass psychisch kranke Menschen unverschuldet in existenzielle Notlagen geraten.
Bekämpfung von Schwarzarbeit und Mindestlohnbetrug
Ein weiteres Ziel der Reform ist es, Schwarzarbeit und Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn stärker zu bekämpfen. Dazu sollen:
- Kontrollen und Kooperationen mit den zuständigen Behörden intensiviert werden
- Neue Regelungen im SGB II eingefügt werden, um rechtswidrige Betätigung konsequenter zu sanktionieren und Leistungsmissbrauch zu verhindern.
Abschied vom Bürgergeld? – Umbenennung zu „Grundsicherung“
Wie der Entwurf zeigt, wird in offiziellen Dokumenten mehr und mehr von „Grundsicherung“ oder “Grundsicherungsgeld” statt Bürgergeld gesprochen. Die alte Bezeichnung „Bürgergeld“ wird somit durch „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt wird – ein Signal für einen umfassenden politischen Kurs- und Imagewechsel.
Weitere Maßnahmen und Änderungen im Überblick
- Stärkung der Jobcenter: Mehr digitale Möglichkeiten und neue Beratungsstandards
- Anreize für Arbeitsaufnahme: Gezielte Boni für die Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung, vor allem für Langzeitarbeitslose
- Härtefallregelungen: Klarere Vorgaben für besondere soziale Lebenslagen
- Veränderungen bei Teilhabe und Weiterbildung: Der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen wird erleichtert.
Was bedeutet das für Betroffene?
Verschärfungen bei Sanktionen, Vermögen und Wohnkosten betreffen hunderttausende Familien direkt. Schon das erste Versäumnis (z. B. ein nicht wahrgenommener Termin) kann zu einem deutlichen Leistungsentzug führen. Wer etwas Geld angespart hat oder in einer zu großen Wohnung lebt, muss sich auf strengere Kontrollen und ggf. finanzielle Einbußen einstellen.
Andererseits verspricht der Entwurf mehr Prävention gegen psychische Überlastung und mehr Service. Die Reform will so einerseits Missbrauch verhindern, andererseits Betroffene gezielt fördern. Die Praxis – so sind sich viele Sozialverbände sicher – wird zeigen, wie ausgewogen die Balance wirklich ist.
Fazit: Bürgergeld Reform 2025 – Mehr Pflichten, weniger Karenz
Die geplante SGB-II-Reform ist eine der größten im Bereich der Grundsicherung seit über einem Jahrzehnt. Der Entwurf setzt auf Kontrolle, Verpflichtung und Verschärfung, berücksichtigt aber auch gesellschaftliche Kritik durch gezielte Schutzmechanismen für besonders schutzbedürftige Menschen. Wer sich auf Bürgergeld oder SGB II verlässt, sollte die Regelungen und Änderungen frühzeitig genau prüfen – und sich beraten lassen, um Nachteile zu vermeiden.
Quelle
https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf


