Über 5 Millionen Menschen in Deutschland sind auf das Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitscuhende, angeiwesen. Sie erhalten einen Regelsatz und Kosten für Unterkunft und eventuelle weitere Leistungen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Gibt es den Bürgergeld-Bonus oder vergleichbare Leistungen noch? Unser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., liefert einen aktuellen Überblick über das Angebot an Zusatzleistungen, Prämien und Boni beim Bürgergeld im Jahr 2025.
Bürgergeld-Bonus: Was war das eigentlich?
Der Bürgergeld-Bonus war eine monatliche Sonderzahlung von 75 Euro, die Bürgergeld-Empfänger für die Teilnahme an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen erhielten. Ziel war es, Anreize zu schaffen, um den Weg zurück ins Arbeitsleben zu erleichtern. Der Bonus galt insbesondere für Maßnahmen ohne Abschluss, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig waren.
Gibt es den Bürgergeld-Bonus noch?
Nein, der Bürgergeld-Bonus wurde abgeschafft. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen der Bundesregierung wurde die Sonderzahlung gestrichen. Seit April 2024 beziehungsweise mit dem Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 ist der Bürgergeld-Bonus nicht mehr verfügbar. Wer die förderfähige Maßnahme vor diesem Stichtag begonnen hat, erhält den Bonus weiterhin bis zum Abschluss der Maßnahme. Für neue Teilnehmende besteht jedoch kein Anspruch mehr auf diese Förderung.
Gibt es vergleichbare Leistungen oder Boni?
Obwohl der Bürgergeld-Bonus gestrichen wurde, gibt es weiterhin Zusatzleistungen und Prämien für Bürgergeld-Empfänger:
- Weiterbildungsgeld: Wer an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmt, erhält monatlich 150 Euro zusätzlich zum Regelsatz. Diese Leistung ist anrechnungsfrei und wird für die Dauer der Weiterbildung gezahlt.
- Weiterbildungsprämie: Für das Bestehen einer Zwischenprüfung bei Umschulungen gibt es 1.000 Euro, für die Abschlussprüfung 1.500 Euro. Die Prämien werden nach Vorlage des Nachweises ausgezahlt und sind steuerfrei.
- Mehrbedarfe und Sonderbedarfe: Für besondere Lebenslagen wie Schwangerschaft, Alleinerziehende, Behinderung oder kostenaufwändige Ernährung gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützung, die über den Regelsatz hinausgeht.
- Übernahme von Miet- und Heizkosten: Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung vollständig.
- Leistungen für Bildung und Teilhabe: Kinder und Jugendliche erhalten Zuschüsse für Schulbedarf, Nachhilfe, Mittagessen und Freizeitaktivitäten.
Zusammenfassung zu
Der Bürgergeld-Bonus gibt es nicht mehr. Wer jedoch an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmt, kann weiterhin vom Weiterbildungsgeld und der Weiterbildungsprämie profitieren. Zusätzlich gibt es zahlreiche weitere Leistungen, die die finanzielle Situation von Bürgergeld-Empfängern verbessern und die soziale Teilhabe fördern. Anträge auf diese Zusatzleistungen sind beim Jobcenter zu stellen.