Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Grundsicherung 2026: Wie Zuverdienst und Freibeträge für Leistungsempfänger attraktiver werden sollen

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums schlägt für die neue Grundsicherung ab 2026 umfassende Reformen bei Einkommensfreibeträgen und Zuverdienstmöglichkeiten vor. Ziel ist eine faire Balance zwischen Existenzsicherung und Motivation für eigene Erwerbstätigkeit. Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., analysiert die wichtigsten Empfehlungen und deren Auswirkungen auf Leistungsempfänger.

Hintergrund: Reformbedarf bei Grundsicherung und Bürgergeld

Die aktuellen Freibeträge für Zuverdienste im Bürgergeld und der Grundsicherung gelten als zu bürokratisch und wenig motivierend. Laut dem wissenschaftlichen Beirat des BMF soll die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2026 die existierenden Systeme (Bürgergeld, Sozialhilfe, Zuschläge) in eine konsistente Leistung überführen und dabei insbesondere die Arbeitsanreize verbessern.

Zentrale Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats

  • Freibeträge für Zuverdienst: Der Beirat empfiehlt eine klar strukturierte Staffelung. Wer bis zur Minijobgrenze (603 Euro/Monat) hinzuverdient, soll künftig keinen Freibetrag erhalten. Konkret: Bei einem zusätzlichen Einkommen von 100 Euro wird der komplette Verdienst auf die Grundsicherung angerechnet.
  • Höhere Zuverdienstgrenzen: Der Einkommensfreibetrag soll mit steigendem Einkommen, also mit Einkommen, das höhrer als der mögliche Verdienst aus einem Minijob ist, auf 30 Prozent ansteigen und sozialversicherungspflichtige Arbeit so systematisch lohnender machen. „Sprünge“ bei der Anrechnung und Motivationsverluste sollen vermieden werden.
  • „Fordern und Fördern“: Es wird empfohlen, die Anspruchsvoraussetzungen für Grundsicherung strenger auszulegen. Statt nur zu fördern, sollen Leistungsempfänger mehr als bisher zu aktiver Teilhabe am Arbeitsmarkt und zur eigenen Einkommensgenerierung verpflichtet werden.

Beispielrechnung – Neue Staffelung laut Beirat

Zusatzverdienst (brutto)Freibetrag laut BeiratAnrechnungsfrei (%)
100 €0 €0
300 €0 €0
ab 603 €30 %

Ab 603 Euro wären also konsequent 30 Prozent jedes Zuverdiensts anrechnungsfrei. Je höher das Erwerbseinkommen, desto mehr bleibt tatsächlich beim Betroffenen, was gezielt die Aufnahme von Teilzeit und Vollzeit oberhalb der Minijobgrenze fördert.

Bewertung und gesellschaftliche Folgen

Der Wissenschaftliche Beirat sieht in diesen Vorschlägen eine Steigerung von Eigenverantwortung, Integration und sozialer Gerechtigkeit. Arbeitslose und Leistungsempfänger sollen mit den neuen Regeln motiviert werden, sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren – ohne die Sorge, dass Zuverdienst ihren Leistungsanspruch sofort deutlich mindert. Sozialverbände begrüßen die verstärkte Staffelung als „Anreizschub“, warnen aber vor möglichen Härten durch striktere Anspruchsvoraussetzungen.

Weitere Hinweise

  • Die Regelsätze der Grundsicherung sollen 2026 laut aktuellen Berechnungen unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende bleiben; stärkere Erhöhungen sind ab 2027 wieder möglich.
  • Die Reform orientiert sich am Ziel, die Grundsicherung schlanker, digitaler und integrationsorientiert zu gestalten – mit dem aktiven Mitwirken der „Sozialstaatskommission“.

FAQ – Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur alten Anrechnungslogik?
Weniger Sprünge, mehr Stufen – jeder Zuverdienst bleibt prozentual anteilig erhalten, statt ab einer Grenze nahezu komplett angerechnet zu werden.

Gelten die neuen Regelungen auch für Rentner?

Nein, die Freibeträge gelten nur für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, nicht für die Grundsicherung im Alter

Wird die neue Grundsicherung ab 2026 eingeführt?
Die Bundesregierung plant die Einführung ab Juli 2026. .

Fazit zum Zuverdienst bei der Grundsicherung 2026

Mit den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats zur neuen Grundsicherung 2026 entstehen deutlich attraktivere Zuverdienstregeln. Ein einheitlicher Freibetrag oberhalb der Minijobgrenze fördert Teilhabe und Eigeninitiative, während die Leistungsempfänger von jedem Euro, den sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis verdienen, spürbar profitieren – ein zentraler Schritt zu mehr Motivation und Eigenverantwortung.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.