Geplante Änderungen: Strengere Sanktionen
Ab 2026 wird das Bürgergeld voraussichtlich durch die „neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ersetzt. Die Zahl der Bezieher liegt mit über 5,5 Millionen auf hohem Niveau. Ziel der Reform ist, Menschen rascher aus der staatlichen Unterstützung zu bringen, indem Sanktionen deutlich verschärft werden.
- Bereits beim ersten Verstoß gegen Mitwirkungspflichten (z. B. Terminversäumnis beim Jobcenter) erfolgt eine sofortige 30%ige Kürzung der monatlichen Leistung.
- Wer erneut gegen eine Pflicht verstößt, z. B. zum zweiten Mal einen Termin verpasst, muss mit einer weiteren Kürzung um 30% rechnen.
- Bleibt ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt – auch die Unterstützung zur Unterkunft kann entfallen.
- Die vollständige Streichung kommt bis an die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen der Verfassungsmäßigkeit heran.
Härtefälle sollen nach Aussage der Regierung weiterhin berücksichtigt werden, zum Beispiel bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Bürgergeld: Aktuelle Regelung der Sanktionen
Beim Bürgergeld gilt aktuell eine gestaffelte Sanktionspraxis mit weniger drastischen Kürzungen:
- Praktisch wird bei Meldeversäumnissen um 10% für einen Monat gekürzt, bei weiteren Pflichtverletzungen auf 20% für zwei Monate und bei erneuter Verletzung auf maximal 30% für drei Monate.
- Eine vollständige Streichung war nach bisherigem Recht ausgeschlossen, da das Bundesverfassungsgericht ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert hat.
Auch Weiterbildungen wurden im Bürgergeld aktiv gefördert (z. B. Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich).
Rechtslage: Wo liegt die verfassungsrechtliche Grenze?
Die geplanten Sanktionen der neuen Grundsicherung sind stark umstritten. Laut Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas werden die Sanktionen „bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“ verschärft. Karlsruhe hatte bereits 2019 klargestellt, dass ein vollständiger Wegfall der Leistungen das Existenzminimum gefährden könnte. Die genaue Ausgestaltung bleibt daher kritisch und wird vermutlich weiter debattiert.
Hintergrund: Warum diese Reform?
Die taktische Verschärfung der Sanktionen reagiert auf politische Stimmungsmache gegen das Bürgergeld und den Wunsch, Arbeitslose schneller in Beschäftigung zu bringen. Experten bezweifeln jedoch, ob Sanktionen tatsächlich zum Ziel führen – vielmehr wird auf bessere Fördermöglichkeiten gesetzt.
Tabelle: Sanktionen – Bürgergeld vs. Neue Grundsicherung
Verstoß | Bürgergeld (aktuelle Regelung) | Neue Grundsicherung (geplant) |
---|---|---|
1. Pflichtverstoß | 10% Kürzung für 1 Monat | 30% Kürzung sofort |
2. Pflichtverstoß | 20% Kürzung für 2 Monate | Weitere 30% Kürzung |
3. Pflichtverstoß | 30% Kürzung für 3 Monate | Komplett-Streichung der Regelsatz – Leistungen |
Unterstützung zur Unterkunft | Weiterhin sicher | Kann ebenfalls entfallen, Details unklar |
Härtefälle | Berücksichtigung zwingend | Berücksichtigung laut Regierungsankündigung |
Weiterbildungsvorteile | 150 € Weiterbildungsgeld | Unklar/noch offen |
Fazit und Ausblick
Die geplante neue Grundsicherung bedeutet eine deutliche Verschärfung für Leistungsbezieher, insbesondere im Bereich der Sanktionen bei Mitwirkungspflichtverletzungen. Die Reform könnte das Sozialstaatprinzip neu ausbalancieren und wird politisch wie juristisch kontrovers diskutiert. Entscheidend bleibt, ob die Regelungen verfassungskonform ausgestaltet werden und ob sie tatsächlich die angestrebte schnellere Integration in Arbeit ermöglichen.