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Jobcenter stoppt Zahlungen nach EM-Rente: Darf es das wirklich?

Jobcenter dürfen Zahlungen oft einstellen, wenn eine neue volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bewilligt wird – ob das „zu Recht“ ist, hängt aber von wichtigen Details im Einzelfall ab. Unserer Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., schaut genauer hin und klärt die Voraussetzungen.

Hintergrund: Bürgergeld ist nachrangig

Bürgergeld (SGB II) ist eine nachrangige Leistung: Es wird nur gezahlt, wenn kein anderes Einkommen oder keine vorrangigen Sozialleistungen den Lebensunterhalt sichern.
Sobald eine Rente bewilligt wird, muss das Jobcenter prüfen, ob diese Rente den Bedarf (Regelbedarf plus Kosten der Unterkunft) ganz oder teilweise deckt.

Wichtige Konsequenz: Reicht die EM-Rente aus, um den vollen Bedarf zu decken, endet die Hilfebedürftigkeit – dann darf das Jobcenter laufende Bewilligungen aufheben und Zahlungen einstellen.

ABer auch wenn der Bedarf durch die Rente nicht gedeckt ist, endet in der Regel die Zuständigkeit des Jobcenters, da keine Erwerbsfähigkeit mehr gegeben ist. Zuständig ist nunmehr das Sozialamt!

Volle EM-Rente: Warum das Jobcenter oft raus ist

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente bist du in der Regel nicht mehr erwerbsfähig im Sinne des SGB II, also eigentlich nicht mehr „Kunde“ des Jobcenters.
Dann greift grundsätzlich die Zuständigkeit des Sozialamtes (Grundsicherung nach SGB XII), sofern die Rente den Bedarf nicht deckt.

Typische Konstellation:

  • Du hast bisher Bürgergeld vom Jobcenter erhalten.
  • Die Deutsche Rentenversicherung bewilligt rückwirkend eine volle EM-Rente.
  • Ab dem Zeitpunkt der Rentenbewilligung (bzw. Rentenbeginn) hebt das Jobcenter die SGB-II-Bescheide auf und stellt Zahlungen ein.

Das Jobcenter ist in solchen Fällen berechtigt und verpflichtet ist, laufende Bewilligungen zu beenden, weil nun die Rente – gegebenenfalls mit Grundsicherung nach SGB XII – vorrangig ist.

Wenn das Jobcenter Leistungen einstellen darf – und wann nicht

In diesen Fällen ist die Einstellung meist rechtmäßig

  • Volle EM-Rente bewilligt, Rentenbeginn liegt im laufenden oder zurückliegenden Bewilligungszeitraum des Jobcenters.
  • Die Rente (gegebenenfalls zusammen mit Wohngeld oder Unterhalt) deckt den Bedarf vollständig; es besteht keine Hilfebedürftigkeit mehr.
  • Das Jobcenter hebt die Bewilligung mit wirksamem Aufhebungsbescheid nach SGB X auf und verweist auf die Rente als neues Einkommen.
  • Auch wenn die Rente den Lebensbedarf nicht abdeckt, hebt das Jobcenter zur Recht den Bescheid auf. Grund: Das Sozialamt ist zuständig; es besteht ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Ein Landessozialgericht hat klar entschieden: Wird eine Rente rückwirkend bewilligt, darf das Jobcenter Bewilligungsbescheide für den Überschneidungszeitraum aufheben und sogar bereits gezahlte Leistungen anteilig zurückfordern.

In diesen Fällen ist die Einstellung kritisch

  • Die Rente ist zwar beantragt oder angekündigt, aber noch nicht rechtskräftig bewilligt und auch noch nicht zugeflossen.
  • Die Rentenhöhe ist so niedrig, dass trotz Rente weiterhin Hilfebedürftigkeit besteht, etwa weil Miete und Lebensunterhalt nicht gedeckt werden.
  • Es handelt sich um eine befristete Arbeitsmarktrente (volle EM wegen Arbeitsmarktlage), und die Erwerbsfähigkeit bzw. Zuständigkeit ist nicht sauber geklärt.

In solchen Konstellationen darf das Jobcenter Zahlungen nicht „ins Blaue hinein“ einstellen, ohne die tatsächliche Versorgungslage und Zuständigkeit abschließend geprüft zu haben.

Rentennachzahlung: Warum das Jobcenter Geld zurückbekommt

Wird eine EM-Rente rückwirkend bewilligt, kommt oft eine größere Nachzahlung von der Rentenversicherung – viele Betroffene rechnen damit, alles selbst zu erhalten.
Tatsächlich hat das Jobcenter aber einen gesetzlichen Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung für die Monate, in denen es bereits Bürgergeld gezahlt hat.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Für Überschneidungszeiträume werden zunächst die Leistungen des Jobcenters aus der Rentennachzahlung ausgeglichen.
  • Nur der verbleibende Rest der Nachzahlung fließt an dich persönlich.

Das wirkt wie eine „verlorene Nachzahlung“, ist rechtlich aber vorgesehen, weil Bürgergeld immer nur als vorläufige Hilfe gilt, solange keine vorrangige Leistung (hier: Rente) greift.

Bürgergeld trotz Rente: Die seltene Ausnahme

Grundsatz: Altersrente und volle EM-Rente schließen Bürgergeld in der Regel aus, weil man dann nicht mehr als erwerbsfähig gilt.
Es gibt aber eine Ausnahme: die sogenannte Arbeitsmarktrente, also eine volle EM-Rente, obwohl medizinisch noch ein Restleistungsvermögen von drei bis sechs Stunden täglich vorhanden ist.

In solchen Sonderfällen kann das Jobcenter ausnahmsweise weiter zuständig bleiben oder ergänzende Leistungen prüfen, wenn trotz Rente Hilfebedürftigkeit besteht.
Ob diese Ausnahme greift, hängt vom genauen Rentenbescheid, der Formulierung zur Erwerbsfähigkeit und der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Jobcenter und Sozialamt ab.

Was Betroffene konkret tun sollten

  • Bescheide genau prüfen: Sowohl Rentenbescheid als auch Aufhebungs- oder Änderungsbescheide des Jobcenters vollständig lesen, inklusive Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Fristen beachten: Widerspruch ist in der Regel nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich; danach werden Bescheide bestandskräftig.
  • Zuständigkeit klären: Wenn die EM-Rente zum Leben nicht reicht, beim Sozialamt Grundsicherung nach SGB XII prüfen lassen, statt auf weitere Zahlungen vom Jobcenter zu hoffen.
  • Beratung einholen: Bei Unklarheiten möglichst früh Sozialberatungsstellen, Sozialverbände oder einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten.

Fazit

Das Jobcenter darf Leistungen bei neu bewilligter voller EM-Rente meist einstellen, weil Bürgergeld nachrangig ist – zu Recht, sofern die Rente (ggf. mit Grundsicherung) den Bedarf abdeckt und die Aufhebung formal korrekt erfolgt; unzulässig kann die Einstellung sein, wenn Rente noch nicht bewilligt ist, die Hilfebedürftigkeit fortbesteht oder die Zuständigkeit zwischen Jobcenter und Sozialamt nicht sauber geklärt wurde.

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