Jobcenter verlangt Kontoauszüge: Das sollten Bürgergeld-Empfänger jetzt wissen

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Das Jobcenter darf beim Bürgergeld Kontoauszüge verlangen – aber nicht grenzenlos und nicht jede einzelne Information. Üblich sind drei Monate Kontoauszüge aller Konten, sensible Daten dürfen Sie schwärzen, Einnahmen und Beträge müssen jedoch immer erkennbar bleiben. Wichtige Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Warum das Jobcenter Kontoauszüge sehen will

Kontoauszüge dienen dazu festzustellen, ob Sie wirklich hilfebedürftig sind und ob Einkommen oder Vermögen vorhanden sind. Geprüft werden insbesondere:

  • Geldeingänge (Lohn, Unterhalt, Kindergeld, Renten, Privatüberweisungen),
  • Vermögensbewegungen (Schenkungen, größere Bar­einzahlungen),
  • regelmäßige Unterstützungszahlungen durch Dritte.

Rechtsgrundlage sind Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. SGB I. Ohne Kontoauszüge kann das Jobcenter Leistungen ablehnen oder einstellen, weil die Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen ist.

Welche Kontoauszüge das Jobcenter verlangen darf

In der Praxis gilt:

  • Beim Erstantrag und bei Weiterbewilligungsanträgen darf das Jobcenter in der Regel die Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangen.
  • Das gilt für alle Konten der Bedarfsgemeinschaft: Girokonten, Tagesgeld, Gemeinschaftskonten und – sofern relevant – Zahlungsdienste wie PayPal.

Längere Zeiträume (z. B. sechs Monate oder mehr) sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, etwa:

  • bei Selbstständigen,
  • bei stark schwankendem Einkommen,
  • bei konkretem Verdacht auf verschwiegenes Einkommen oder Vermögen.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Anforderung von Kontoauszügen mindestens der letzten drei Monate auch ohne konkreten Betrugsverdacht zulässig ist.

Was auf den Kontoauszügen erkennbar bleiben muss

Folgende Angaben dürfen Sie nicht schwärzen, weil sie für die Leistungsberechnung zwingend notwendig sind:

  • alle Einnahmen (Gutschriften) inklusive Verwendungszweck,
  • Betrag jeder Buchung (Ein- und Ausgänge),
  • Buchungs- und Wertstellungsdatum,
  • Zahlungen für Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung.

Diese Daten zeigen, ob Einkommen zu berücksichtigen ist, ob verdeckte Unterstützung erfolgt und welche Kosten der Unterkunft tatsächlich gezahlt werden.

Was Sie schwärzen dürfen – Datenschutz und Privatsphäre

Besonders geschützte personenbezogene Daten nach Art. 9 DSGVO dürfen unkenntlich gemacht werden. Dazu zählen Hinweise auf:

  • Religion oder Weltanschauung (z. B. Kirchenbeiträge, Spenden an religiöse Organisationen),
  • politische Meinung (Parteispenden, Mitgliedsbeiträge),
  • Gewerkschaftszugehörigkeit,
  • Gesundheit (Zahlungen an bestimmte Ärzte, Kliniken, Apotheken mit klar erkennbarem Spezialgebiet),
  • sexuelle Orientierung (Mitgliedsbeiträge, Clubs o. Ä.),
  • ethnische Herkunft, soweit direkt erkennbar.

Gerichte haben klargestellt:

  • Das Schwärzen solcher sensiblen Empfängerangaben ist zulässig.
  • Die Beträge und Daten der Zahlungen müssen sichtbar bleiben, nur der Name/Verwendungszweck kann geschwärzt werden.

Nicht geschwärzt werden dürfen dagegen übliche Ausgaben an Supermärkte, Online-Shops, Streamingdienste oder Fitnessstudios – sie gelten datenschutzrechtlich nicht als „besonders sensibel“.

Wie lange das Jobcenter Kontoauszüge speichern darf

Grundsätzlich sollen die Auszüge nur eingesehen und nicht dauerhaft kopiert werden. In bestimmten Konstellationen (z. B. bei Verdachtsfällen, Rückforderungen oder späteren Prüfungen) darf das Jobcenter Kontoauszüge aber in der Akte speichern; das Bundessozialgericht hat eine Speicherung von Gutschriftenauszügen für bis zu zehn Jahre für zulässig erklärt.

Datenschutzbehörden fordern, dass Jobcenter Betroffene auf die Möglichkeit der Schwärzung hinweisen und nicht mehr Daten kopieren, als unbedingt nötig.

Was Sie tun sollten, wenn das Jobcenter „zu viel“ verlangt

  • Prüfen Sie das Schreiben: Wird mehr als drei Monate verlangt, sollte eine konkrete Begründung im Bescheid stehen.
  • Fehlt die Begründung, können Sie schriftlich nachfragen und um Eingrenzung auf den üblichen Dreimonatszeitraum bitten.
  • Schwärzen Sie sensible Empfängerangaben gemäß DSGVO, lassen Sie aber alle Beträge und Einnahmen sichtbar.
  • Geben Sie nur Kopien ab, nie die Originale, und bewahren Sie eigene Kopien der eingereichten Unterlagen auf.

Wer sich komplett weigert, Kontoauszüge vorzulegen, riskiert eine Versagung oder Einstellung der Bürgergeld-Leistungen wegen fehlender Mitwirkung. Mit geschwärzten, aber vollständig nachvollziehbaren Auszügen erfüllen Sie Ihre Pflicht – und schützen gleichzeitig Ihre Privatsphäre.

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