Keine Erhöhung beim Bürgergeld: Was bedeutet die Nullrunde?
Zum Jahresbeginn 2025 und 2026 bleibt der Regelsatz beim Bürgergeld unverändert. Es folgt eine Nullrunde beim Bürgergeld 2026. Singles erhalten weiterhin 563 Euro monatlich, für Ehepaare und Bedarfsgemeinschaften liegen die Beträge pro Person bei 506 Euro, Kinder bekommen je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Die Bundesregierung begründet die Nullrunde vor allem mit der zurückgehenden Inflation und der aktuellen Haushaltslage. Zwar sind die Preise in einigen Bereichen gesunken, aber laut Gesetz ist eine direkte Senkung der Sätze durch den sogenannten Besitzschutz ausgeschlossen. Die aktuell gezahlten Beträge bleiben daher wenigstens bis Ende 2026 stabil.
Grundsatzänderung: Kürzung des Regelsatzes durch die Neue Grundsicherung
Mit dem geplanten Wechsel von Bürgergeld auf Neue Grundsicherung wird möglicherweise der Mechanismus zur Anpassung des Regelsatzes verschärft. Künftig würden Preissteigerungen und Inflation deutlich weniger oder nur verzögert berücksichtigt werden– ähnlich wie bei der früheren Hartz-IV-Regelung. Eine Rückkehr zum alten Mischindex (70 % Preisentwicklung, 30% Lohnentwicklung) würde bedeuten, dass Preissteigerungen vielfach nicht mehr zeitnah ausgeglichen werden.
Obwohl nominal keine direkte Kürzung des Regelsatzes 2026 erfolgt, droht Betroffenen durch den Ausfall automatischer Inflationsanpassungen ein schleichender Kaufkraftverlust. Steigende Lebenshaltungskosten und stagnierende Grundsicherungsleistungen führen dazu, dass sich Leistungsberechtigte mit der Zeit weniger leisten können. Sozialverbände warnen deshalb vor wachsender Armut und einem sozialen Rückschritt: Die Lücke zum Existenzminimum und zur Armutsrisikoschwelle könnte weiter wachsen.
Weitere Verschärfungen im Überblick
- Karenzzeit beim Schonvermögen: Wird verkürzt oder entfällt ganz – Freibeträge orientieren sich künftig an Alter und Arbeitsjahren.
- Strengere Sanktionen: Bei Pflichtverletzungen können bis zu 30% des Regelsatzes gekürzt oder im Extremfall Leistungen komplett entzogen werden.
- Langsamere Anpassung: Steigende Preise werden nur verzögert und anteilig ausgeglichen, was die reale Kaufkraft Jahr für Jahr weiter abschwächt.
Auswirkungen auf Betroffene
Der Regelsatz bleibt zwar auf dem Papier gleich, in der Lebenswirklichkeit bedeutet die neue Berechnungsmethode aber weniger Geld und weniger gesellschaftliche Teilhabe für Bedürftige. Die sozialen Folgen sind erheblich: Studien zufolge können viele Betroffene mit den aktuellen Beträgen ihre Grundbedürfnisse nicht zuverlässig decken – die Lücke zur Armutsgrenze wird größer.
Zusammenfassung: Nullrunde 2026 und Kürzung bei Neue Grundsicherung
Bis voraussichtlich Ende 2026 bleibt der Bürgergeld-Regelsatz stabil – durch die Neue Grundsicherung und die mögliche Rückkehr zu alten Anpassungsmechanismen droht jedoch ein faktischer Kaufkraftverlust und eine soziale Verschärfung. Die gesetzliche Sicherung des Existenzminimums verhindert eine direkte Kürzung, schützt aber nicht vor einer schleichenden Entwertung der Leistungen. Wer auf Grundsicherung angewiesen ist, muss sich auf stagnierende Regelsätze und eine schwierige soziale Lage einstellen.