Krankenversicherung beim Bürgergeld: Wer zahlt – und welche Reform das ändern soll

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Viele Bürgergeld-Beziehende wissen nur, dass sie „mitversichert“ sind – aber nicht, wer ihre Beiträge tatsächlich trägt und warum die Krankenkassen seit Jahren Alarm schlagen. Der folgenden Artikel unseres Nachrichtenmagazins Bürger & Geld erklärt, wie die Krankenversicherung für Bürgergeld-Empfänger heute finanziert wird, wieso die Pauschalen des Bundes die echten Kosten meist nicht decken, weshalb dadurch die Beiträge aller gesetzlich Versicherten steigen und welche Reformpläne ab 2026/2027 die Finanzierung stärker auf Steuermittel und den Bundeshaushalt verlagern sollen.

Wie die Krankenversicherung für Bürgergeld-Beziehende heute finanziert wird

Wer Bürgergeld erhält, bleibt grundsätzlich in seiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert; das Jobcenter meldet die Person als pflichtversichertes Mitglied und zahlt monatlich einen gesetzlich festgelegten Beitrag an Kranken‑ und Pflegekasse. Die Höhe dieses Beitrags ergibt sich nicht aus einem realen Bruttoeinkommen (das es beim Bürgergeld formal nicht gibt), sondern aus einer pauschalen Bemessungsgrundlage, die der Gesetzgeber vorgibt.

Für 2025/2026 liegen diese Pauschalen bei rund 130–140 Euro pro Monat und Person, während die tatsächlichen durchschnittlichen Kosten deutlich höher sind. Die Differenz müssen die Kassen aus ihren übrigen Beitragseinnahmen finanzieren – faktisch zahlen damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber über höhere Beiträge einen Teil der Gesundheitskosten der Bürgergeld-Beziehenden mit.

Gesetzliche vs. private Krankenversicherung beim Bürgergeld

  • Gesetzlich Versicherte:
    Wer vor dem Leistungsbezug GKV-Mitglied war, bleibt es; das Jobcenter übernimmt den vollen allgemeinen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung. Die medizinische Versorgung ist in Leistung und Umfang identisch mit anderen gesetzlich Versicherten.
  • Privat Versicherte:
    Wer zuletzt privat krankenversichert war, bleibt in der Regel in der PKV; ein Wechsel zurück in die GKV ist beim Bürgergeld in der Praxis fast ausgeschlossen. Das Jobcenter zahlt dann einen Zuschuss zur PKV, maximal bis zu einer gesetzlich definierten Obergrenze (2026 rund 508,59 Euro monatlich), Mehrkosten muss die betroffene Person selbst tragen.

Kritik der Krankenkassen: Pauschalen sind zu niedrig

Krankenkassenverbände und unabhängige Gutachten kritisieren seit Jahren, dass die vom Bund gezahlten Pauschalen für Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehende nicht kostendeckend sind. Nach Berechnungen der Kassen decken die Zahlungen teils nur ein Drittel der tatsächlichen Ausgaben, die Lücke summiert sich auf mehrere Milliarden Euro jährlich.

Die Folgen:

  • Zusätzliche Belastung der GKV-Finanzen und steigender Druck auf Zusatzbeiträge.
  • Gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber finanzieren die Unterdeckung über steigende Beiträge quer.
  • Kassen klagen inzwischen in Dutzenden Fällen gegen den Bund, um höhere Pauschalen oder einen Systemwechsel durchzusetzen.

Was sich ab 2026/2027 ändern soll

Vor dem Hintergrund steigender Zusatzbeiträge und wachsender Klagedrohungen arbeitet die Bundesregierung an einer Reform der Bürgergeld-Finanzierung. Diskutiert und teils bereits skizziert sind vor allem zwei Ansätze:

  1. Kostendeckende Beiträge aus dem Bundeshaushalt
    Statt einer zu niedrigen Pauschale soll der Bund die tatsächlichen durchschnittlichen Behandlungskosten aller Bürgergeld-Beziehenden vollständig übernehmen. Die Finanzierung würde damit stärker aus Steuermitteln erfolgen, die Last läge nicht mehr primär auf den Schultern der gesetzlich Versicherten.
  2. Stärkere Entlastung der Beitragzahler
    Wenn die Kassen ihre Unterdeckung nicht mehr aus regulären Beiträgen ausgleichen müssen, sollen Zusatzbeitragssätze mittelfristig stabilisiert oder weniger stark steigen. Konkrete Zahlen und Zeitpunkte hängen allerdings von Haushaltsverhandlungen und einem politischen Kompromiss ab.

Daneben steht die Bürgergeld-Reform 2026 (Umbenennung in „Grundsicherungsgeld“) im Raum, die an den Leistungen selbst wenig ändert, aber stärkere Sanktionen und strengere Vermögensprüfung vorsieht; an der Versicherungspflicht in GKV/PKV soll sich durch die Umbenennung grundsätzlich nichts ändern.

Was das für Bürgergeld-Beziehende praktisch bedeutet

Für Leistungsbeziehende ist entscheidend:

  • Der Kranken‑ und Pflegeversicherungsschutz bleibt auch in der Reformphase voll erhalten; Beiträge zahlt weiterhin das Jobcenter bzw. später die neue Grundsicherungsbehörde.
  • Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse bleibt möglich; privat Versicherte bleiben in der Regel in der PKV und sollten prüfen, ob der Zuschuss reicht oder ein Wechsel in den Basistarif sinnvoll ist.
  • Politische und finanzielle Auseinandersetzungen um die richtige Höhe der Bundespauschalen betreffen in erster Linie die Beitragszahler und Kassen – nicht den unmittelbaren Leistungsumfang für Bürgergeld-Beziehende, der weiterhin dem normalen GKV-Katalog entspricht.

Sollte die geplante Reform der Finanzierung umgesetzt werden, würden künftig eher Steuerzahler insgesamt (einschließlich privat Versicherter und Beamter) für die Gesundheitskosten der Grundsicherungsbeziehenden aufkommen, während die GKV-Beiträge weniger durch die Unterdeckung belastet würden.

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