1800 Euro Brutto und dennoch Bürgergeld-Anspruch – So funktioniert das!
Bürgergeld: Für wen gilt der Anspruch?
Das Bürgergeld (ab 2026: Neue Grundsicherung) kann sowohl von Erwerbslosen als auch von Berufstätigen beantragt werden. Der Anspruch besteht, wenn das Gesamteinkommen einer Bedarfsgemeinschaft inklusive aller Freibeträge und nach Abzug von Sozialabgaben niedriger ist als der gesetzliche Bedarf – also Regelsatz plus Wohnkosten.
Der Bedarf: Lebensunterhalt und Wohnen
2025 gelten folgende Regelsätze:
- Alleinstehend: 563 Euro/Monat
- Partner: je 506 Euro/Monat
- Kinder: je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro/Monat
Dazu kommen die vollen angemessenen Kosten für Miete und Heizung.
Beispiel:
Alleinstehend, 700 Euro Warmmiete.
Gesamtbedarf: 563 € (Regelbedarf) + 700 € (Miete) = 1.263 €.
Freibeträge: Die Regelungen im Überblick
Die Freibeträge werden vom Bruttoeinkommen berechnet und dann vom Netto abgezogen:
- Die ersten 100 Euro sind pauschal immer frei („Grundfreibetrag“).
- Einkommen zwischen 100 und 520 Euro brutto: 20% anrechnungsfrei.
- Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro brutto: 30% anrechnungsfrei.
- Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro brutto: 10% anrechnungsfrei (bei minderjährigen Kindern: bis 1.500 Euro).
Beispiel für 1.800 Euro Brutto:
- 100 € (Grundfreibetrag)
- 420 € (100 bis 520 €) x 20% = 84 €
- 480 € (520 bis 1.000 €) x 30% = 144 €
- 200 € (1.000 bis 1.200 €) x 10% = 20 €
Gesamtfreibetrag: 100 + 84 + 144 + 20 = 348 €
Berechnung: Wie entsteht der Bürgergeld-Anspruch bei 1.800 € Brutto?
- Bruttoeinkommen: 1.800 €
- Sozialabgaben und Steuern ca. 400 €
Netto: ca. 1.400 € - Abzug Freibeträge: 1.400 € – 348 € = 1.052 € anrechenbares Einkommen
- Bürgergeld-Anspruch:
Bedarf: 1.263 € (siehe oben)
1.263 € – 1.052 € = 211 € Bürgergeld monatlich
Somit zahlt das Jobcenter die Differenz zwischen Ihrem rechnerischen Bedarf und dem angerechneten Einkommen aus.
Wichtig: Familien und Mehrpersonenhaushalte
Bei Paaren und Familien mit Kindern ist der Bedarf deutlich höher, sodass auch höhere Einkommen nicht ausreichen können. Für jedes Kind erhöht sich der Bedarf, die Mietkosten steigen, und der Freibetrag für Erwerbseinkommen rückt hoch auf bis zu 1.500 Euro Brutto, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
Checkliste: Bürgergeld als Aufstocker mit 1.800 Brutto
- Prüfen Sie den Regelbedarf und die angemessene Miete in Ihrer Gemeinde
- Berechnen Sie die Freibeträge immer aus dem Bruttolohn
- Ziehen Sie alle Sozialabgaben und Steuern vom Bruttolohn ab
- Ziehen Sie den Gesamtfreibetrag von Ihrem Netto ab: Das Rest-Einkommen wird angerechnet
- Anspruch besteht, wenn Ihr Bedarf höher als das angerechnete Einkommen ist
Online-Rechner wie der des Vereins Für soziales Leben e. V. helfen bei der individuellen Berechnung: Bürgergeld Rechner
Fazit
Auch mit 1.800 Euro Brutterlohn ist ein Anspruch auf Bürgergeld möglich – gerade in Großstädten mit hohen Mieten oder bei Familien mit Kindern. Entscheidend für den Bürgergeld-Anspruch ist das anrechenbare Einkommen nach Abzug gestaffelter Freibeträge vom Bruttolohn und aller Sozialabgaben. Eine exakte Berechnung lohnt sich für alle „Aufstocker“ und kann hohe Nachzahlungen oder Unterstützung ermöglichen.