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Mit 1800 Euro Brutto trotzdem Bürgergeld – So sichern sich Arbeitnehmer jetzt ihren Anspruch

Viele Menschen fragen sich, wie sie trotz scheinbar ordentlichem Gehalt Anspruch auf Bürgergeld haben können. Das Thema betrifft vor allem die Gruppe der „Aufstocker“, also Berufstätige, deren Nettoeinkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Im folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.,wird detailliert erklärt, warum Bürgergeld auch bei 1800 Euro Bruttolohn möglich ist, wie sich Freibeträge auswirken und wie Betroffene ihren individuellen Anspruch berechnen.

1800 Euro Brutto und dennoch Bürgergeld-Anspruch – So funktioniert das!

Bürgergeld: Für wen gilt der Anspruch?

Das Bürgergeld (ab 2026: Neue Grundsicherung) kann sowohl von Erwerbslosen als auch von Berufstätigen beantragt werden. Der Anspruch besteht, wenn das Gesamteinkommen einer Bedarfsgemeinschaft inklusive aller Freibeträge und nach Abzug von Sozialabgaben niedriger ist als der gesetzliche Bedarf – also Regelsatz plus Wohnkosten.

Der Bedarf: Lebensunterhalt und Wohnen

2025 gelten folgende Regelsätze:

  • Alleinstehend: 563 Euro/Monat
  • Partner: je 506 Euro/Monat
  • Kinder: je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro/Monat
    Dazu kommen die vollen angemessenen Kosten für Miete und Heizung.

Beispiel:
Alleinstehend, 700 Euro Warmmiete.
Gesamtbedarf: 563 € (Regelbedarf) + 700 € (Miete) = 1.263 €.

Freibeträge: Die Regelungen im Überblick

Die Freibeträge werden vom Bruttoeinkommen berechnet und dann vom Netto abgezogen:

  • Die ersten 100 Euro sind pauschal immer frei („Grundfreibetrag“).
  • Einkommen zwischen 100 und 520 Euro brutto: 20% anrechnungsfrei.
  • Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro brutto: 30% anrechnungsfrei.
  • Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro brutto: 10% anrechnungsfrei (bei minderjährigen Kindern: bis 1.500 Euro).

Beispiel für 1.800 Euro Brutto:

  • 100 € (Grundfreibetrag)
  • 420 € (100 bis 520 €) x 20% = 84 €
  • 480 € (520 bis 1.000 €) x 30% = 144 €
  • 200 € (1.000 bis 1.200 €) x 10% = 20 €
    Gesamtfreibetrag: 100 + 84 + 144 + 20 = 348 €

Berechnung: Wie entsteht der Bürgergeld-Anspruch bei 1.800 € Brutto?

  1. Bruttoeinkommen: 1.800 €
  2. Sozialabgaben und Steuern ca. 400 €
    Netto: ca. 1.400 €
  3. Abzug Freibeträge: 1.400 € – 348 € = 1.052 € anrechenbares Einkommen
  4. Bürgergeld-Anspruch:
    Bedarf: 1.263 € (siehe oben)
    1.263 € – 1.052 € = 211 € Bürgergeld monatlich

Somit zahlt das Jobcenter die Differenz zwischen Ihrem rechnerischen Bedarf und dem angerechneten Einkommen aus.

Wichtig: Familien und Mehrpersonenhaushalte

Bei Paaren und Familien mit Kindern ist der Bedarf deutlich höher, sodass auch höhere Einkommen nicht ausreichen können. Für jedes Kind erhöht sich der Bedarf, die Mietkosten steigen, und der Freibetrag für Erwerbseinkommen rückt hoch auf bis zu 1.500 Euro Brutto, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.

Checkliste: Bürgergeld als Aufstocker mit 1.800 Brutto

  • Prüfen Sie den Regelbedarf und die angemessene Miete in Ihrer Gemeinde
  • Berechnen Sie die Freibeträge immer aus dem Bruttolohn
  • Ziehen Sie alle Sozialabgaben und Steuern vom Bruttolohn ab
  • Ziehen Sie den Gesamtfreibetrag von Ihrem Netto ab: Das Rest-Einkommen wird angerechnet
  • Anspruch besteht, wenn Ihr Bedarf höher als das angerechnete Einkommen ist

Online-Rechner wie der des Vereins Für soziales Leben e. V. helfen bei der individuellen Berechnung: Bürgergeld Rechner

Fazit

Auch mit 1.800 Euro Brutterlohn ist ein Anspruch auf Bürgergeld möglich – gerade in Großstädten mit hohen Mieten oder bei Familien mit Kindern. Entscheidend für den Bürgergeld-Anspruch ist das anrechenbare Einkommen nach Abzug gestaffelter Freibeträge vom Bruttolohn und aller Sozialabgaben. Eine exakte Berechnung lohnt sich für alle „Aufstocker“ und kann hohe Nachzahlungen oder Unterstützung ermöglichen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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