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Neue Grundsicherung 2026: Schonvermögen wird neu definiert – das ändert sich für Bürgergeld – Empfänger

2026 steht eine der umfangreichsten Reformen in der Geschichte der sozialen Sicherung Deutschlands bevor. Das Bürgergeld wird von einer neuen Grundsicherung abgelöst – mit wichtigen Veränderungen bei der Vermögensprüfung. Zentrales Stichwort dabei: Die Neudefinition des Schonvermögens. Wer künftig Sozialleistungen beantragt, muss sich auf strengere Regeln und neue Freibeträge einstellen. Was genau sich ändert, warum die Reform so kontrovers ist und was Betroffene jetzt wissen müssen, zeigt dieser Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Hintergrund: Warum die Reform des Bürgergeldes

Die Bundesregierung und viele Experten sahen Anpassungsbedarf. Ziel ist, Sozialleistungen gezielter an Bedürftige zu vergeben und Mitnahmeeffekte zu begrenzen. Künftig wird das Recht auf existenzsichernde Leistungen, neue Grundsicherung für Arbeitsuchende, noch stärker an tatsächliche Bedürftigkeit gekoppelt. Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen wird gestrichen, das Schonvermögen richtet sich nicht mehr pauschal nach der Bedarfsgemeinschaft, sondern wird individuell ermittelt.

Neue Regeln ab 2026: Schonvermögen differenziert nach Alter

Die Kernelemente der Reform lauten:

  • Abschaffung der Karenzzeit: Vermögen wird ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs geprüft. Die im Bürgergeld bekannte Schonfrist für größere Geldreserven entfällt vollständig.
  • Individuelle Freibeträge: Künftig hängt das Schonvermögen vom Alter des Antragstellers ab:
    • Bis 20 Jahre: 5.000 Euro
    • 21 bis 40 Jahre: 10.000 Euro
    • 41 bis 50 Jahre: 12.500 Euro
    • Über 50 Jahre: 15.000 Euro
  • Berücksichtigung der Lebensleistung: Wer lange gearbeitet und Steuern gezahlt hat, bekommt höhere Rücklagen zugestanden.

Was zählt zum Schonvermögen, was nicht?

Zum geschützten Vermögen zählen weiterhin:

  • Angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum
  • Ein angemessenes Fahrzeug
  • Vorrangige Altersvorsorgeprodukte, teilweise jedoch streng zweckgebunden und nicht als Tagesgeld, Aktien oder Fonds.
  • Rücklagen bis zur jeweiligen Altersgrenze laut Tabelle

Nicht geschützt sind:

  • Über diesen Betrag hinausgehendes Vermögen (z. B. große Sparguthaben, Wertpapiere ohne Zweckbindung)
  • Zusätzliche Immobilien, teure Luxusfahrzeuge oder sonstige Wertanlagen

Auswirkungen für Betroffene in der neuen Grundsicherung

Die Änderungen treffen sowohl Neu- als auch Bestandsbezieher hart, die mit Sparsamkeit für Notfälle vorgesorgt haben. Besonders kritisch wird die neue Regelung von Sozialverbänden gesehen: Sie fürchten, dass Leistungsbezieher gezwungen werden, Rücklagen aufzulösen, bevor sie Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten. Auch private Altersvorsorge über Tagesgeld, ETFs oder Fonds ist betroffen, sofern dies nicht explizit geschützt ist.

Viele Familien und Alleinstehende müssen sich gründlich überlegen, wie sie künftig ihr Vermögen strukturieren. Experten raten, bestehende Rücklagen vor Inkrafttreten der Reform zu prüfen und gegebenenfalls gezielt in geschützte Formen umzuschichten.

Kritik an der Neugestaltung

  • Fehlende Planungssicherheit: Durch das Ende der Karenzzeit und die individuelle Höhe der Freibeträge müssen viele künftig auf kurzfristige Notfallrücklagen verzichten – ein Risiko insbesondere bei Arbeitslosigkeit und Krisen.
  • Bürokratischer Mehraufwand: Die individuelle Prüfung führt zu höherem Verwaltungsaufwand. Sozialverbände warnen zudem vor Intransparenz bei der Bewertung von Lebensleistung und Altersvorsorge.
  • Härtefälle und Übergangsregelungen: Wie mit bestehenden Vermögen umgegangen wird, ist vielerorts noch unklar. Die genaue Ausgestaltung der Regelungen wird teils von der Verwaltung vor Ort bestimmt.

Tabelle: Schonvermögen ab 2026 bei der Grundsicherung

AlterNeues Schonvermögen (ab 2026)
Bis 20 Jahre5.000 €
21–40 Jahre10.000 €
41–50 Jahre12.500 €
Ab 51 Jahre15.000 €

Für jede weitere Person im Haushalt gelten entsprechend abgestufte Beträge. Angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum bleibt weiterhin geschützt, sofern es nicht als Luxus gilt.

Fazit: Neue Spielregeln für Rücklagen und Vorsorge

Ab 2026 verändert sich das System der Grundsicherung grundlegend: Wer finanzielle Absicherung plant, sollte frühzeitig auf die neuen Freibeträge achten und bestehende Rücklagen in zulässige Vorsorgeformen umschichten. Die Zeiten großzügiger Karenzzeiten sind vorbei – doch ein strategischer Umgang mit Vermögen bleibt weiterhin möglich, wenn die Freibeträge und neuen Bewertungskriterien bekannt sind. Kritiker fordern Nachbesserungen, insbesondere für Menschen mit kleinen Rücklagen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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