Die neue Grundsicherung ab 2026 soll bei den Mietkosten deutlich strengere Regeln bringen: Die Jobcenter übernehmen die Miete nur noch bis zu einer klar gedeckelten „angemessenen“ Höhe, und zwar schon vom ersten Monat des Leistungsbezugs an. Für viele Betroffene kann das bedeuten, dass sie einen Teil der Miete selbst aus dem Regelsatz zahlen oder sich mittelfristig eine günstigere Wohnung suchen müssen – was bei der heutigen Situation am Wohnungsmarkt nahezu unmöglich ist. Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt die gplante Neuregelung!
Was heute beim Bürgergeld gilt
Aktuell übernimmt das Jobcenter beim Bürgergeld die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit sie als „angemessen“ gelten. Was als angemessen gilt, legen die Kommunen anhand lokaler Mietspiegel und Richtwerte fest – abhängig von Personenanzahl und Wohnort.
Seit 2023 gibt es eine Karenzzeit von 12 Monaten: In diesem ersten Jahr werden die Unterkunftskosten im Grundsatz vollständig übernommen, auch wenn die Miete über den örtlichen Richtwerten liegt; erst danach greift die strenge Angemessenheitsprüfung. Heizkosten wurden dagegen schon bisher von Anfang an auf „Angemessenheit“ geprüft.
Neue Grundsicherung 2026: Was sich bei der Miete ändern soll
Mit der neuen Grundsicherung will die Politik das System spürbar verschärfen. Der zentrale Punkt: Die Jobcenter sollen künftig nur noch Mieten bis höchstens zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernehmen – und zwar bereits in der Karenzzeit.
Konkret bedeutet das:
- Die kommunalen Richtwerte für angemessene Mieten bleiben die Basis.
- Liegt die tatsächliche Miete darüber, zahlt das Jobcenter nur noch bis 1,5‑fach dieser Grenze.
- Alles, was darüber hinausgeht, muss aus dem Regelsatz oder anderem Einkommen beglichen werden.
Beispiel: Gilt in einer Stadt für eine alleinstehende Person eine angemessene Bruttokaltmiete von 500 Euro, würde die neue Obergrenze bei 750 Euro liegen. Kostet die Wohnung 820 Euro, übernimmt das Jobcenter nur 750 Euro; die Differenz von 70 Euro müsste der Leistungsbeziehende selbst tragen.
Karenzzeit: Deutlich „härter“ ab 2026
Formell soll die einjährige Karenzzeit in der neuen Grundsicherung erhalten bleiben. Sie verliert aber viel von ihrer bisherigen Schutzwirkung, weil die 1,5‑fach‑Deckelung schon ab dem ersten Monat gilt.
Das bedeutet:
- Sehr teure Wohnungen werden nicht mehr ein ganzes Jahr lang vollständig übernommen.
- Bereits beim Einstieg in die Grundsicherung kann es Mietlücken geben, wenn die Miete weit über dem lokalen Richtwert liegt.
- Wer neu in die Grundsicherung kommt und in einer deutlich zu teuren Wohnung lebt, muss schneller über Umzug, Untervermietung oder Mietsenkung nachdenken.
Heizkosten, Nebenkosten und Strom
An der Systematik der Heizkosten soll sich im Grundsatz wenig ändern. Kosten für Heizung gelten weiterhin als Bedarfe für Unterkunft und werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, solange sie „angemessen“ sind; überhöhte Heizkosten können wie bisher gedrosselt oder nur teilweise übernommen werden.
Haushaltsstrom bleibt auch in der neuen Grundsicherung Teil des Regelsatzes, wird also nicht als Unterkunftskosten extra übernommen. Nachzahlungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen können weiterhin als Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden, sofern sie auf Zeiten des Leistungsbezugs entfallen; Guthaben werden bedarfsmindernd angerechnet.
Neu ist, dass in bestimmten Sanktionsfällen die Bedarfe für Unterkunft und Heizung verpflichtend direkt an den Vermieter gezahlt werden sollen, um Mietschulden und Wohnungsverlust zu verhindern.
Was die Reform für Betroffene praktisch bedeutet
Für viele Leistungsbeziehende wird die Wohnsituation ab 2026 deutlich sensibler. Wer bereits heute in einer Wohnung über den kommunalen Richtwerten lebt, muss damit rechnen, dass künftig ein größerer Teil der Miete aus dem Regelsatz bezahlt werden muss oder mittelfristig ein Umzug gefordert wird.
Besonders problematisch: Der Regelsatz soll nach aktuellem Stand bei 563 Euro für Alleinstehende bleiben; gleichzeitig steigen Mieten und Nebenkosten vielerorts weiter. Schon kleine Mietdifferenzen können so schnell große Löcher im Budget reißen.
Deshalb sollten Menschen, die voraussichtlich ab 2026 auf Grundsicherung angewiesen sind oder bleiben, frühzeitig:
- Die örtlichen Angemessenheitsgrenzen für Miete beim Jobcenter oder Sozialamt erfragen.
- Prüfen lassen, ob die eigene Miete über der 1,5‑fach‑Grenze liegt.
- Sich rechtzeitig beraten lassen, bevor ein Umzug oder eine Mietsenkungsaufforderung ins Haus steht.
Solange der Gesetzentwurf noch im Bundestag beraten wird, sind Details und Übergangsregeln nicht endgültig; klar ist aber bereits, dass die neue Grundsicherung bei der Übernahme der Mietkosten restriktiver sein wird als das heutige Bürgergeld.

