Grundsätze der neuen Grundsicherung ab 2026
Zum 1. Januar 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch eine reformierte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt. Ziel dieser Maßnahme ist hauptsächlich, das System übersichtlicher und effizienter zu gestalten, schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern sowie die Leistungsgewährung transparenter und digitaler zu machen. Die bewährten Jobcenter bleiben erhalten, allerdings werden die Kontrollen, Mitwirkungs- und Nachweispflichten für Leistungsbezieher, insbesondere Eltern, deutlich verschärft.
Regelsätze und Sonderbedarfe für Kinder
Die Regelsätze der Grundsicherung werden 2026 nicht erhöht („Nullrunde“), obwohl die Lebenshaltungskosten weiter steigen. Kinder erhalten entsprechend ihrem Alter folgende monatliche Regelsätze:
- 0-5 Jahre: 357 €
- 6-13 Jahre: 390 €
- 14-17 Jahre: 471 €
Zusätzlich gibt es einen Kindersofortzuschlag von 25 € pro Monat, jedoch ist die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung verschoben und 2026 nicht zu erwarten. Die Regelsätze bleiben sowohl für Erwachsene als auch für Kinder beim Wert von 2025, wodurch faktisch eine Verschlechterung der Kaufkraft eintritt.
Veränderte Aktivierungspflichten für Eltern
Eine der wichtigsten Neuerungen: Elternteile müssen künftig deutlich früher eine zumutbare Arbeit annehmen oder an Integrationsmaßnahmen teilnehmen – bereits, sobald das eigene Kind ein Jahr alt ist und eine Betreuungsmöglichkeit besteht. Dadurch geraten insbesondere Alleinerziehende und Familien mit kleinen Kindern stärker unter Druck, da bereits mit dem zweiten Lebensjahr des Kindes eine umfassende Erwerbsobliegenheit einsetzt. Die Bundesregierung möchte damit verhindern, dass Familien mit Kindern dauerhaft in der Grundsicherung verbleiben, stößt aber auch auf Kritik von Wohlfahrtsverbänden.
Verschärfte Sanktionen und strengere Kontrolle
Künftig gilt bei Pflichtverstößen wie z.B. Nichtteilnahme an Fördermaßnahmen oder Versäumnis von Terminen eine schnellere und schärfer durchgesetzte Kürzung um bis zu 30% des Existenzminimums, siehe Sanktionen. Die vollständige Streichung der Leistungen ist rechtlich umstritten, bleibt jedoch als Drohkulisse erhalten. Zudem werden die Kontrollen bei Mitwirkungspflichten und das Prüfverfahren für Wohnkosten und Vermögen intensiviert.
Auswirkungen auf den Alltag von Kindern
Viele Experten und Sozialverbände warnen, dass die Nullrunde bei den Regelsätzen und die verschärften Sanktionsmöglichkeiten besonders Familien mit Kindern treffen. Ohne Erhöhung der Leistungen sinkt die reale Kaufkraft. Höhere Kosten für Lebensmittel, Energie oder Freizeitangebote belasten vor allem die Grundsicherungs-Haushalte, die nur über minimale Reserven verfügen. Kinder erleben häufiger materielle Einschränkungen etwa bei Schulbedarf, Sport oder gesunder Ernährung.
Ferner stehen Familien unter noch größerem Druck, alle Auflagen des Jobcenters einzuhalten, da andernfalls Sanktionen drohen, die direkt das Existenzminimum betreffen. Dies führt zu einer erhöhten psychosozialen Belastung in Haushalten mit Kindern, vor allem bei Alleinerziehenden. Strengere Nachweispflichten, häufigere Termine und Verwaltungsakte setzen Eltern verstärkt unter Stress – mit negativen Auswirkungen auf das familiäre Klima und die Entwicklungschancen der Kinder.
Mehrbedarfe und Schutzleistungen für Familien
Für Alleinerziehende bleiben die Mehrbedarfe bestehen. Je nach Alter und Anzahl der Kinder wird ein zusätzlicher Satz zum regulären Bedarf bezahlt. Beispielsweise steht einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern unter 16 Jahren ein Mehrbedarf von 36% des eigenen Regelsatzes zu. Dies gleicht zumindest einen Teil der erhöhten Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltsführung aus.
Stagnierende Kindergrundsicherung trotz Bedürftigkeit
Die lange diskutierte Kindergrundsicherung – ursprünglich als großer Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut geplant – kommt 2026 nicht. Es bleibt bei mehreren Einzelleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld für Kinder und Leistungen für Bildung und Teilhabe. Sozialverbände kritisieren, dass dadurch gerade die ärmsten Kinder weiter auf knappem Niveau abgesichert werden, ohne strukturelle Verbesserungen im System. Das reguläre Kindergeld erhöht sich 2026 nur geringfügig auf 259 € monatlich pro Kind.
Bildung und Teilhabe: Förderung bleibt zentral
Familien und Kinder im Bezug von Grundsicherung haben weiterhin Anspruch auf die sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe – etwa für Klassenfahrten, Nachhilfe, Spiel- oder Sportvereine. Dennoch wird kritisiert, dass diese Leistungen oft zu bürokratisch beantragt werden müssen und nicht alle betroffenen Kinder tatsächlich von ihnen profitieren.
Fazit: Chancen, Risiken und Kritik
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bringt für Kinder und ihre Familien einige verschärfende Aspekte: Strengere Aktivierungspflichten eines Elternteils ab dem Alter von einem Jahr, weiter stagnierende Regelsätze trotz Inflation, härtere Sanktionen und die ausstehende Einführung einer einheitlichen Kindergrundsicherung. Es drohen weiter steigende Kinderarmut und finanzielle Unsicherheit für viele Familien – zugleich bleibt das Jobcenter für Beratung, Kontrolle und die Auszahlung zentral verantwortlich.
Die Auswirkungen werden nachdrücklich von Wohlfahrts-, Sozial- und Kinderschutzverbänden kritisiert: Ohne ein Umsteuern könnten vor allem Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehenden in immer prekäreren Lebensumständen verharren. Mittel- und langfristig ist eine verbesserte Systematik der Kindergrundsicherung und eine Dynamisierung der Regelsätze notwendig, um Armut und Benachteiligung nachhaltig zu stoppen. Hier schließt sich der Verein Für soziales Leben e.V. an!


