Neue Grundsicherung: Was ändert sich?
Mit der Reform wird das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt, der Grundsatz von Fördern und Fordern aber wieder deutlich verschärft.
Jobcenter sollen Arbeitslose schneller in Jobs vermitteln, Sanktionen (Leistungsminderungen) werden ausgeweitet, etwa bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen oder fehlender Erreichbarkeit.
Geplant ist, dass die neue Grundsicherung Mitte 2026 in Kraft tritt; der Bundestag hat die Reform bereits in erster Lesung beraten.
Was der Kooperationsplan eigentlich ist
Der Kooperationsplan wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz eingeführt und hat die frühere Eingliederungsvereinbarung ersetzt.
Er hält schriftlich fest, welche Unterstützung das Jobcenter bietet (z. B. Vermittlung, Weiterbildung, Coaching) und welche Eigenbemühungen von dir erwartet werden (z. B. Bewerbungen, Terminwahrnehmung).
Ziele des Kooperationsplans:
- Deine Stärken und Schwächen erfassen (Potenzialanalyse).
- Ein realistisches Eingliederungsziel in Arbeit festlegen.
- Konkrete Schritte, Maßnahmen und Fristen auflisten, die dich zurück in Arbeit bringen sollen.
Der Plan dient als „roter Faden“ im Integrationsprozess und soll regelmäßig – mindestens alle sechs Monate – aktualisiert werden.
Freiwillig oder Pflicht? Was sich beim Kooperationsplan ändert
Bislang gilt: Der Kooperationsplan ist formal nicht rechtsverbindlich, eine Unterschrift ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, den Plan anzunehmen oder zu unterschreiben; trotzdem bist du verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Mit der neuen Grundsicherung verschiebt sich der Schwerpunkt:
- Der Kooperationsplan bleibt die Grundlage der Zusammenarbeit – offiziell weiterhin auf freiwilliger Basis.
- Wenn du dich jedoch ohne wichtigen Grund nicht an die vereinbarten Schritte hältst, kann das Jobcenter deine Mitwirkung per Verwaltungsakt verbindlich machen – inklusive Rechtsfolgenbelehrung.
- Verstöße (z. B. Termine schwänzen, Bewerbungen nicht schreiben) sollen künftig zu spürbar höheren Leistungsminderungen führen als bisher.
Kurz gesagt: Der Kooperationsplan selbst bleibt formal „soft“, aber über Verwaltungsakte und schärfere Sanktionen wird die Einhaltung seiner Inhalte faktisch verpflichtender.
Rechte und Pflichten im Kooperationsplan
Im Kooperationsplan werden typischerweise folgende Punkte festgehalten:
- Eingliederungsziel (z. B. Vollzeit-Job, Teilzeit, Qualifizierung).
- Maßnahmen des Jobcenters (Bewerbungstraining, Weiterbildung, Sprachkurse, Förderung bei Kinderbetreuung oder Mobilität).
- Deine Eigenbemühungen (Anzahl Bewerbungen pro Monat, Reaktion auf Vermittlungsvorschläge, Teilnahme an Maßnahmen).
- Zeitplan und nächste Schritte (Folgetermine, Prüfen des Fortschritts).
Deine wichtigsten Rechte:
- Mitspracherecht bei Zielen und Maßnahmen, der Plan soll gemeinsam erarbeitet werden.
- Anspruch auf verständliche Informationen, nachvollziehbare Begründungen und eine Kopie des Plans.
- Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens, wenn du mit den Vorschlägen des Jobcenters nicht einverstanden bist.
Deine Pflichten:
- Zu Terminen erscheinen, Unterlagen beibringen, Änderungen mitteilen (z. B. Umzug, Nebenjob).
- Zumutbare Arbeit annehmen, an vereinbarten Maßnahmen teilnehmen, vereinbarte Bewerbungen fristgerecht versenden.
Was bedeutet das für Leistungsberechtigte?
Für dich als Leistungsbezieher/in der neuen Grundsicherung bedeutet der Kooperationsplan vor allem drei Dinge:
- Mehr Verbindlichkeit: Inhalte des Plans können bei fehlender Mitwirkung über Verwaltungsakte durchgesetzt werden – mit der Folge deutlich strengerer Leistungsminderungen.
- Mehr Dokumentation: Alle Schritte auf dem Weg in Arbeit werden transparenter festgehalten; das hilft dir, Pflichten nachzuvollziehen, bietet aber auch Angriffsfläche bei Konflikten.
- Mehr Konfliktpotenzial: Wer Vereinbarungen als einseitig empfindet oder sich überfordert fühlt, sollte frühzeitig das Schlichtungsverfahren nutzen oder rechtliche Beratung (z. B. Sozialberatung, Anwalt) in Anspruch nehmen.
Fazit zum Kooperationsplan bei der neuen Grundsicherung
Die neue Grundsicherung verschärft das System deutlich, der Kooperationsplan wird vom „freundlichen Leitfaden“ immer mehr zum zentralen Steuerungsinstrument – wer seine Rechte kennt, kann mitgestalten; wer seine Pflichten ignoriert, muss mit spürbaren Kürzungen rechnen.


