Was sich zum 1. Juli 2026 wirklich ändert
Mit der neuen Grundsicherung wird das Bürgergeld formal abgeschafft und durch ein reformiertes Grundsicherungssystem ersetzt. Der Begriff „Bürgergeld“ verschwindet aus dem Gesetz, zuständig bleiben aber weiterhin die Jobcenter mit einem engeren rechtlichen Rahmen.
Die Umstellung ist politisch auf Mitte 2026 terminiert; bereits ab 1. Januar 2026 gelten die festgelegten Regelbedarfe, die dann unverändert in die neue Grundsicherung übernommen werden. Laufende Bürgergeld‑Bescheide werden automatisch fortgeführt und in die neue Rechtslage überführt, ohne dass ein zusätzlicher Neuantrag nur wegen des Namenswechsels nötig ist.
Regelsätze 2026: Nullrunde statt Erhöhung
Die entscheidende Nachricht: Zum 1. Juli 2026 gibt es keine zusätzliche Regelsatzerhöhung – die Regelsätze bleiben 2026 vollständig eingefroren. Für alleinstehende Erwachsene bleibt es beim bisherigen Wert von 563 Euro im Monat, für Partner und Kinder gelten ebenfalls die aus 2025 bekannten Beträge.
Hintergrund ist die politische Entscheidung der Bundesregierung, die Regelbedarfe 2026 trotz Inflation nicht anzuheben. Sozialverbände sprechen daher von einer „Nullrunde beim Regelsatz“, der Verein Für soziales Leben e.V. von einer “traurigen Entscheidung”.
Warum trotz neuer Grundsicherung nicht mehr gezahlt wird
Die Bundesregierung begründet den Verzicht auf eine Erhöhung damit, dass die außergewöhnlich starken Regelsatzerhöhungen 2023 und 2024 die Teuerungsraten der Vorjahre überkompensiert hätten. Zudem soll der Anpassungsmechanismus für die Regelbedarfe wieder an ein „normales“ Vorkrisenniveau herangeführt werden, was faktisch niedrigere Steigerungen bedeutet.
Studien, etwa vom Institut der deutschen Wirtschaft, warnen jedoch, dass eine Nullrunde 2026 die reale Kaufkraft der Grundsicherung massiv belastet. Während Mieten, Strom und Lebensmittel weiter teurer werden, stagniert der Regelsatz – das rechtlich garantierte Existenzminimum bewegt sich damit an der Untergrenze dessen, was als verfassungsgemäß gilt.
Was sich stattdessen bei der neuen Grundsicherung verschärft
Auch ohne höhere Regelsätze wird die neue Grundsicherung spürbare Auswirkungen haben – vor allem durch strengere Regeln und weniger Schutzmechanismen. Die Schonfrist beim Vermögen, wie sie im Bürgergeld zeitweise vorgesehen war, wird deutlich eingeschränkt; Vermögen soll früher und konsequenter angerechnet werden.
Parallel dazu werden Sanktionen verschärft: Wer Termine versäumt, Angebote ablehnt oder Pflichten verletzt, muss schneller mit spürbaren Kürzungen bis hin zur vollständigen Leistungseinstellung rechnen. Das System nähert swich wieder stärker an frühere Hartz‑IV‑Regeln an und der Druck auf Arbeitsuchende wir deutlich erhöht.
Was Betroffene jetzt konkret tun sollten
Leistungsbeziehende sollten ab Mitte 2026 Bescheide und Regelsatzbeträge besonders sorgfältig prüfen, da zwar der Name der Leistung wechselt, die Höhe des Regelsatzes aber offiziell unverändert bleibt. Sie sollten kontrollieren, ob die richtige Regelbedarfsstufe (z. B. für Alleinstehende, Paare, Kinder) angesetzt wurde und ob es zu unzulässigen Kürzungen kommt.
Wohnung (KdU) – Bürgergeld: Wie hoch darf die Miete sein?Zudem empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung bei Sozialberatungsstellen, Erwerbsloseninitiativen oder Fachanwälten für Sozialrecht, um gegen fehlerhafte Bescheide und überzogene Sanktionen vorgehen zu können. Gerade weil zum 1. Juli 2026 keine Regelsatzerhöhung kommt, wird es umso wichtiger werden, alle übrigen Ansprüche – etwa auf Mehrbedarfe, Übernahme angemessener Wohnkosten – konsequent auszuschöpfen.


