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Neue Grundsicherung: Diese Änderungen fordern die Bundesländer via Bundesrat

Das Gesetz zur Reform des Bürgergeldes und der Einführung der neuen Grundsicherung hat in erster Lesung den Bundestag passiert. Die Bundesländer haben ein Mitspracherecht, da der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss. Bundesrats­ausschüsse fordern bei der neuen Grundsicherung teils spürbare Nachbesserungen – von weniger Härte bei Sanktionen und Wohnkosten bis hin zu mehr Geld für Qualifizierung statt bloßem Druck auf Arbeitslose. Einzelheiten hierzu auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Ausgangslage: Was die neue Grundsicherung vorsieht

Die Bundesregierung will das bisherige Bürgergeld ab Sommer 2026 in „Grundsicherungsgeld“ umbenennen und das Prinzip des Forderns deutlich verschärfen.
Kernpunkte im Regierungsentwurf sind: strengere Mitwirkungspflichten, schnellere Sanktionen bis hin zur Leistungskürzung auf Null, geringeres Schonvermögen und gedeckelte Wohnkosten bereits in der Karenzzeit.

Der Gesetzentwurf („Dreizehntes Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze“) liegt dem Bundesrat vor; dort haben Fachausschüsse und Länder Stellung genommen und Änderungsvorschläge erarbeitet.

Vermögen & Schonvermögen: Länder wollen mehr Schutz für Rücklagen

Der Regierungsentwurf bricht mit der bisherigen großzügigeren Vermögensregel im Bürgergeld und koppelt das Schonvermögen strikt an das Alter.
Arbeitslose sollen schneller auf Erspartes zurückgreifen müssen, die bisherige einjährige „Schonfrist“ für Vermögen entfällt.

Bundesländer und Sozialausschüsse kritisieren diese Verschärfung und fordern:

  • Höhere Schonbeträge, damit Menschen mit kleinen Rücklagen (z. B. Notgroschen, kleine Lebensversicherung) nicht sofort alles aufbrauchen müssen, bevor sie Hilfe erhalten.
  • Ausnahmen für besondere Gruppen, etwa Familien mit Kindern, Menschen kurz vor der Rente oder Personen, die nachweislich für Altersvorsorge oder Selbstständigkeit angespart haben.

Begründung: Wer zuerst seine Rücklagen vernichten muss, rutscht im Alter schneller in Grundsicherung – das konterkariert langfristige Eigenvorsorge.

Wohnkosten: Kritik an gedeckelten Mieten schon in der Karenzzeit

Die Bundesregierung plant, Kosten der Unterkunft schon in der einjährigen Karenzzeit auf maximal 150 Prozent der kommunalen Angemessenheitsgrenze zu deckeln.
Das bedeutet: Wer in einer teureren Wohnung lebt, muss sehr früh mit Eigenanteilen rechnen oder sich eine günstigere Wohnung suchen – was vielerorts praktisch unmöglich ist.

Länder, Kommunal- und Sozialausschüsse fordern daher:

  • Keine oder mildere Deckelung in den ersten 12 Monaten, zumindest in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.
  • Besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit, insbesondere für Familien, Ältere und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Ein breites Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden warnt, dass harte Mietdeckel im SGB II „Wohnungsverlust statt Arbeitsaufnahme“ fördern, weil Betroffene in billigere, oft schlechter erreichbare Randlagen gedrängt werden.

Sanktionen & Totalkürzungen: Abschwächung statt Verschärfung

Ein großer Streitpunkt ist die geplante Verschärfung der Sanktionen: Die neue Grundsicherung sieht schnellere und umfangreichere Kürzungen bis hin zur 100-Prozent-Kürzung vor.

Verbände und Ländervertreter in den Ausschüssen monieren:

  • Schon heute trifft jede dritte Sanktion Haushalte mit Kindern.
  • Totalsanktionen gefährden besonders psychisch Erkrankte, Alleinerziehende und pflegende Angehörige.

Gefordert werden deshalb u. a.:

  • Verzicht auf 100-Prozent-Sanktionen, also keine komplette Leistungseinstellung.
  • Genereller Schutz bestimmter Gruppen (Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige) vor besonders harten Sanktionen.
  • Mehr Beratung statt Strafe: Verpflichtende Klärungs- und Beratungsgespräche vor drastischen Kürzungen.

Ländervertreter warnen, dass extreme Sanktionen Folgekosten in anderen Systemen (Wohnungslosigkeit, Gesundheit, Jugendhilfe) erzeugen und das eigentliche Ziel „Integration in Arbeit“ untergraben.

Vermittlungsvorrang & Qualifizierung: Fokus stärker auf Ausbildung legen

Die neue Grundsicherung stellt den „Vermittlungsvorrang“ in den Mittelpunkt: Möglichst schnelle Aufnahme irgendeiner Arbeit statt langfristiger Qualifizierung.

Gerade Sozial- und Bildungsausschüsse im Bundesrat sehen das kritisch und fordern:

  • Weniger starrer Vermittlungsvorrang, damit längerfristige Qualifizierungen, Umschulungen und Berufsabschlüsse nicht blockiert werden.
  • Recht auf Ausbildung / Ausbildungsplatzgarantie für jüngere Leistungsbeziehende, finanziert über eine solidarische Umlage, in die alle Betriebe einzahlen.
  • Bessere Personalausstattung in Jobcentern, damit individuelle Beratung und realistische Eingliederungsstrategien überhaupt möglich sind.

Argument: Nur wer qualifiziert ist, findet dauerhaft existenzsichernde Arbeit – kurzfristige Jobs ohne Perspektive führen in vielen Fällen zurück in die Grundsicherung.

Kooperationsplan & Verwaltungsakte: Verbindlichkeit, aber mit Grenzen

Die Bundesregierung will den Kooperationsplan als zentrale Grundlage der Zusammenarbeit beibehalten, zugleich aber viel schneller per Verwaltungsakt Pflichten festlegen, wenn es Konflikte gibt.

Hier setzt Kritik an:

  • Kooperationsplan nicht entwerten: Der Plan soll echte gemeinsame Vereinbarung bleiben, nicht nur eine Vorstufe zum Zwangsverwaltungsakt.
  • Transparente Rechtsfolgenbelehrungen und klare Trennung zwischen freiwilligen Vereinbarungen und rechtlich bindenden Pflichten.
  • Stärkung des Schlichtungsverfahrens, damit Streitigkeiten über Pflichten zunächst außergerichtlich geklärt werden können.

Ziel ist eine Balance: Verbindlichkeit ja, aber nicht um den Preis einseitiger Anordnungen ohne echte Beteiligung der Betroffenen.

Finanzielle Effekte: Warnung vor „Sparen über verdeckte Armut“

Im Gesetzgebungsverfahren wird immer wieder auf die erwarteten Einsparungen im Bundeshaushalt verwiesen – die neue Grundsicherung soll auch Geld sparen.
Kritiker in Ländern und Verbänden warnen jedoch, dass ein Teil dieser Einsparungen schlicht dadurch entsteht, dass weniger Menschen ihren Anspruch geltend machen („verdeckte Armut“), weil Regeln komplizierter und Hürden höher werden.

Forderungen aus Länderkreisen lauten deshalb:

  • Transparente Folgenabschätzung, wie viele Menschen durch strengere Vermögens- und Wohnkostenregeln faktisch aus dem System gedrängt werden.
  • Keine Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Ärmsten, sondern stärkere Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Ausweichstrategien großer Vermögen.

Fazit

  • Die Bundesregierung setzt bei der neuen Grundsicherung auf mehr Druck, weniger Schonvermögen, gedeckelte Wohnkosten und härtere Sanktionen.
  • Die Bundesländer durch Ausschüsse im Bundesrat fordern Korrekturen: mehr Schutz bei Vermögen und Wohnen, keine Totalsanktionen, mehr Qualifizierung statt bloßem Vermittlungsdruck und eine echte Beteiligung der Leistungsbeziehenden über den Kooperationsplan.
  • Sozialverbände warnen vor wachsender verdeckter Armut und sehen die Reform eher als Sparprogramm denn als Hilfe zur Integration in Arbeit.

Die neue Grundsicherung ist im Bundesrat kein reines „Durchwink-Thema“ – die Länder nutzen die Möglichkeiten zu Stellungnahmen und Mitsprache.

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