Was ist die neue Grundsicherung?
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das Nachfolgesystem des Bürgergeldes nach dem SGB II und sichert weiterhin den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Menschen ohne ausreichendes Einkommen. Sie umfasst Regelsätze, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Angebote zur Eingliederung in Arbeit.
Die Geldleistung heißt künftig „Grundsicherungsgeld“, der Begriff „Bürgergeld“ wird aus dem Gesetz gestrichen. Die Jobcenter bleiben zuständig; organisatorisch wird das bestehende System also fortgeführt.
Wie viele Menschen sind betroffen?
Rund 5 bis 5,5 Millionen Menschen leben derzeit vom Bürgergeld, darunter etwa 3,8 bis 3,9 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Diese Gruppe wechselt 2026 in das System der neuen Grundsicherung, ohne dass dafür ein neuer Antrag nötig ist.
Zu den Leistungsberechtigten zählen neben Arbeitslosen auch Aufstocker, Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose sowie viele Kinder in Bedarfsgemeinschaften. Für sie ändern sich vor allem Mitwirkungspflichten und Sanktionsregeln.
Warum heißt die Leistung wieder Grundsicherung?
Die Politik kehrt mit dem Begriff „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ zu der Bezeichnung zurück, die bereits seit Hartz‑IV‑Zeiten im Gesetz stand. Die Umbenennung soll deutlich machen, dass es primär um eine staatliche Absicherung des Existenzminimums bei gleichzeitiger Pflicht zur Arbeitsaufnahme geht.
Die CDU/CSU hatte im Wahlkampf angekündigt, das Bürgergeld abzuschaffen und stärker auf Pflichten und Sanktionen zu setzen. Die neue Grundsicherung ist das Resultat des Koalitionskompromisses und soll nach Regierungsangaben „Leistungen gerechter und treffsicherer“ machen.
Ist die neue Grundsicherung härter als das Bürgergeld?
Ja, die neue Grundsicherung ist spürbar härter als das bisherige Bürgergeld. Bereits bei einem ersten Pflichtverstoß können die Geldleistungen um 30 Prozent gekürzt werden, weitere Verstöße können bis zum vollständigen Leistungsentzug führen.
Wer wiederholt Termine im Jobcenter schwänzt oder dauerhaft nicht erreichbar ist, riskiert sogar, dass auch die Mietzahlungen eingestellt werden. Expertinnen und Experten sehen die Regeln zum Teil sogar strenger als bei Hartz IV, warnen aber, dass alles an der praktischen Umsetzung in den Jobcentern hängt.
Welche Pflichten haben Leistungsberechtigte?
Leistungsberechtigte müssen sich aktiv um Arbeit bemühen, zumutbare Jobangebote annehmen und an Maßnahmen zur Integration in Arbeit teilnehmen. Vereinbarte Termine im Jobcenter und Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung bzw. dem Verwaltungsakt müssen eingehalten werden.
Die neue Grundsicherung definiert einen klaren Vermittlungsvorrang: Schnelle Arbeitsaufnahme – auch in einfachen oder befristeten Jobs – geht vor längerer Weiterbildung. Wer sich ohne wichtigen Grund weigert, mitzuarbeiten, muss mit deutlich strengeren Sanktionen rechnen.
Welche Sanktionen gibt es?
Schon beim ersten Pflichtverstoß sind Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelsatzes möglich. Wiederholte oder beharrliche Pflichtverletzungen – etwa mehrfaches Nicht‑Erscheinen im Jobcenter – können zu Totalsanktionen führen, also zum vollständigen Wegfall des Grundsicherungsgeldes.
Wer zusätzlich vier Wochen oder länger nicht erreichbar ist (etwa keine Post annimmt oder ständig umzieht), riskiert, dass auch die Übernahme der Unterkunftskosten eingestellt wird. Die Regierung begründet diese Regelungen mit mehr „Verbindlichkeit“ und dem Wunsch, Arbeitsunwilligkeit weniger attraktiv zu machen.
Was passiert mit Regelsatz und Miete?
Die Regelsätze sollen zunächst auf dem bisherigen Bürgergeld‑Niveau bleiben; für alleinstehende Erwachsene liegt der Satz bei rund 563 Euro im Monat. Künftige Anpassungen orientieren sich weiterhin an Lohn‑ und Preisentwicklung, können aber verzögert erfolgen, was Kritik von Sozialverbänden hervorruft.
Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin grundsätzlich übernommen, allerdings wird stärker auf Angemessenheit und eine Begrenzung auf die ortsübliche Vergleichsmiete geachtet. In Übergangszeiten („Karenz“) gelten noch Schutzfristen, danach kann ein Umzug verlangt oder eine Eigenbeteiligung an zu hohen Mieten eingefordert werden.
Was ändert sich beim Vermögen?
Die Reform rückt die Bedürftigkeitsprüfung stärker in den Mittelpunkt: Schonvermögen und Karenzzeiten werden gegenüber dem Bürgergeld abgesenkt bzw. verkürzt. Größere Bar‑Rücklagen können schneller zu einem Ausschluss von Leistungen führen oder müssen zunächst aufgebraucht werden.
Selbst genutztes Wohneigentum, angemessene Altersvorsorge und notwendige Fahrzeuge bleiben jedoch weiterhin geschützt, solange sie im Rahmen der gesetzlichen Grenzen liegen. Ziel ist es nach Regierungsangaben, Hilfen stärker auf wirklich bedürftige Personen zu konzentrieren.
Bleibt der Hinzuverdienst attraktiv?
Die neue Grundsicherung soll mehr Anreize für Erwerbstätigkeit setzen, indem bestimmte Hinzuverdienstgrenzen verbessert werden. Insbesondere Einkommen aus Minijobs und Teilzeitbeschäftigungen soll sich stärker lohnen, ohne dass sofort jeder Euro voll angerechnet wird.
Gleichzeitig bleibt das Prinzip bestehen, dass höheres Erwerbseinkommen den Leistungsanspruch mindert und die Hilfebedürftigkeit verringert. Wer regelmäßig arbeitet, kann so stufenweise aus der Grundsicherung herauswachsen.
Gibt es Bestandsschutz für bisherige Bürgergeld-Empfänger?
Für Bestandsfälle gilt ein Übergangs‑ und Bestandsschutz, damit niemand abrupt aus dem System fällt. Bisherige Bürgergeld‑Bescheide laufen in die neue Grundsicherung hinein, werden aber bei der nächsten regulären Überprüfung nach den neuen Regeln angepasst.
Regelsatz, Unterkunftskosten und bisherige Mehrbedarfe bleiben zunächst bestehen, können aber künftig strengeren Vorgaben zu Angemessenheit, Mitwirkung und Sanktionen unterliegen.
Fazit: Was bedeutet die neue Grundsicherung für Betroffene?
Die neue Grundsicherung setzt stärker auf Pflicht, Kontrolle und Vermittlung in Arbeit, während der materielle Schutz des Existenzminimums formal erhalten bleibt. Für Leistungsberechtigte bedeutet das: Wer mitarbeitet, kann weiterhin mit Unterstützung rechnen – wer Termine und Pflichten ignoriert, muss mit massiven Kürzungen bis hin zum Leistungsentzug rechnen.

