Ab dem 1. Januar 2026 wird das Bürgergeld in Deutschland durch eine „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt. Die politische Neuausrichtung folgt dem Regierungswechsel 2025 und bringt strengere Regeln, schärfere Sanktionen und eine grundlegend veränderte Anspruchsprüfung für Millionen Personen. Betroffene sollten sich rechtzeitig auf die wichtigsten Änderungen vorbereiten, denn die Sozialleistung wird deutlich verschärft und auf schnelle Arbeitsmarktintegration ausgerichtet.
Wann kommt die Neue Grundsicherung?
- Startzeitpunkt: 01.01.2026
- Die Reform tritt bundesweit gleichzeitig in Kraft.
- Das Bürgergeld wird automatisch abgelöst – eine erneute Antragstellung ist für laufende Fälle nicht nötig.
- Neue Anträge ab 2026 werden direkt nach dem verschärften Regelwerk bearbeitet.
Wie läuft die Umstellung ab?
Die Umstellung erfolgt systemseitig:
- Automatische Übernahme: Wer bereits Bürgergeld erhält, wird automatisch in die neue Grundsicherung überführt. Bestehende Daten und Ansprüche werden übernommen, sofern kein neuer Anspruchsgrund entfällt.
- Neuanträge: Ab Januar 2026 sind alle Anträge direkt nach dem neuen Regelwerk auszufüllen.
- Zentrale Anlaufstelle: Die Jobcenter bleiben weiterhin zuständig für Anträge, Beratung und Vermittlung.
Warum erfolgt die Reform?
Hauptziele der Reform sind laut Bundesregierung:
- Schnellere Vermittlung in Arbeit: Jeder Arbeitssuchende soll aktiv und entschlossen zur Aufnahme jeder zumutbaren Beschäftigung gebracht werden.
- Strengere Mitwirkungspflichten: Eigeninitiative und Kooperation werden noch stärker eingefordert. Wiederholte Arbeitsverweigerung führt zu sofortigen und erheblichen Sanktionen.
- Kostensenkung im Sozialetat: Verschärfung der Regeln soll Sozialausgaben senken, Leistungsmissbrauch vermeiden und die Integration ins Arbeitsleben beschleunigen.
Welche Regeln gelten ab 2026?
Die Reform bringt weitreichende Änderungen für Anspruch, Pflichten, Leistungshöhe und Vermögensprüfung:
1. Sofortige und strengere Vermögensprüfung
- Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen entfällt komplett. Schonvermögen wird direkt bei Antragstellung geprüft.
- Höhe des Freibetrags richtet sich künftig individuell nach Lebensalter und Berufsjahren – pauschale Obergrenzen (z.B. 40.000 €) gehören der Vergangenheit an.
2. Verschärfte Prüfung der Wohnkosten
- Ab 2026 werden Wohnkosten sofort streng auf Angemessenheit überprüft und nur noch als „angemessen“ anerkannte Mieten übernommen.
- Regionale Wohnkostenobergrenzen werden verbindlich.
3. Schärfere Sanktionen
- Wiederholte Verstöße gegen Mitwirkungspflichten (wie Bewerbungspflicht, Terminversäumnisse, Arbeitsverweigerung) werden stärker und schneller sanktioniert.
- Bei wiederholter Arbeitsverweigerung kann laut geltender Rechtslage die Leistung bis zum verfassungsrechtlich zulässigen Maximum gekürzt oder in Extremfällen ganz gestrichen werden (max. 30 % Kürzung laut Bundesverfassungsgericht).
4. Rückkehr des Vorrangs für Arbeitsaufnahme
- Vorrang der unmittelbaren Arbeitsaufnahme vor Qualifizierungsmaßnahmen: Arbeitsuchende müssen jede zumutbare Arbeit aufnehmen.
- Jobcenter dokumentieren aktiv die Vermittlungsbemühungen und setzen auf direkte Integration in den Arbeitsmarkt.
5. Änderungen bei Hinzuverdienst
- Gründsätzlich werden die Freibeträge für Hinzuverdienst erhöht: Aufstocker und Geringverdiener erhalten mehr Netto vom eigenen Einkommen.
- Arbeit wird attraktiver, der eigene Verdienst bleibt stärker anrechnungsfrei.
6. Teilnahme an Maßnahmen verpflichtend
- Alle im Kooperationsplan vorgesehenen Maßnahmen, Integrationskurse und Qualifizierungsangebote sind Pflicht.
- Nicht-Teilnahme kann mit Leistungskürzungen bestraft werden.
7. Stabil bleibende Regelsätze
- 2026 erwartet die Bundesregierung eine Nullrunde: Die Regelsatz bleibt auf dem Stand von 2025. Für Alleinstehende sind das 563 € / Monat, für weitere Gruppen gelten die bisherigen Sätze.
- Weitere Erhöhungen erfolgen erst ab 2027, dann orientiert am Lohn- und Preisindex.
Wer ist besonders betroffen?
- Langzeitarbeitslose: Mögliche Leistungskürzungen bei mangelnder Mitwirkung.
- Familien und Alleinerziehende: Strenge Vermögens- und Wohnkostenvorgaben gelten für alle, individuelle Freibeträge werden nach Familiengröße und Alter berechnet.
- Aufstocker: Vorteile durch höhere Freibeträge beim Hinzuverdienst.
- Hilfsbedürftige mit Eigentum: Sofortige Vermögensprüfung kann zum Ausschluss von Leistungen führen.
Kritik und Einschätzung
Die Reform wird teils kontrovers diskutiert:
- Viele Sozialverbände, darunter auch der Verein Für soziales Leben e.V., warnen vor möglichen Härten für vulnerable Gruppen.
- Direktes Ziel ist eine Kostendämpfung und eine schnellere Vermittlung.
- Die neuen Regeln bedeuten weniger Schonraum, mehr Kontrolle und eine stärkere Verpflichtung zur Eigeninitiative.
Zusammenfassung Die Neue Grundsicherung 2026 – Strenger, kontrollierter, arbeitsmarktzentriert
Ab Januar 2026 greift ein deutlich verschärftes System: Keine Karenzzeiten, sofortige Vermögens- und Wohnkostennachweise, härtere Sanktionen – und eine klare Vorgabe, möglichst zügig einen Job zu finden. Vorteile gibt es für Menschen mit Hinzuverdienst, während passive Bezieher stärker kontrolliert und sanktioniert werden. Die neue Grundsicherung markiert damit einen Systemwechsel hin zu mehr Aktivierung und strengerer Anspruchsprüfung.