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Bürgergeld: Hunderttausende könnten vom neuen Freibetrag bis 2.000 € profitieren!

Stell dir vor, mit jedem Euro, den du dazuverdienst, rückt die Freiheit ein Stück näher – und endlich lohnt sich Arbeit wirklich! Die neue Bürgergeld-Reform könnte Familien, Paaren und Singles nie gekannte Möglichkeiten öffnen. Die große Frage: Wie viel würde am Ende wirklich übrig bleiben? Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., hat gerechnet!

Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende soll neue Einkommensanrechnung bringen

Die geplante Bürgergeld – Reform hin zu Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende könnte eine bedeutende Änderung bei der Einkommensanrechnung mit sich bringen: Für Zuverdienste bis 2.000 Euro sollen künftig pauschal 70 Prozent angerechnet werden, was einen deutlich höheren Freibetrag für viele Erwerbstätige bedeuten würde.

Ursprung des Vorschlags für neue Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld

Der Reformvorschlag zur neuen Einkommensanrechnung stammt von Experten des ifo-Instituts und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums ein neues Konzept erarbeitet haben. Ziel ist es, mehr Menschen den Anreiz zu geben, eine Arbeit aufzunehmen und ihre Einkünfte zu steigern, ohne dass das Bürgergeld zu schnell gekürzt wird.

Das neue Berechnungsmodell der Einkommensfreibeträge Neue Grundsicherung

Die Änderung betrifft vor allem den sogenannten Hinzuverdienst-Freibetrag: Statt wie bisher ab ca. 1.000 Euro nur einen sehr kleinen Teil des Einkommens behalten zu dürfen, profitieren künftig alle, die bis zu 2.000 Euro monatlich verdienen. Die Staffelung sieht wie folgt aus:

  • Bis 100 Euro: vollständig anrechnungsfrei
  • 101 bis 520 Euro: 20 Prozent Freibetrag, 80 Prozent Anrechnung
  • 521 bis 2.000 Euro: 30 Prozent Freibetrag, 70 Prozent Anrechnung (neu)
  • Über 2.000 Euro: 35 Prozent Freibetrag, 65 Prozent Anrechnung (ebenfalls neu)

Vorteile der Bürgergeld Reform

  • Erhebliche Entlastung für Bürgergeld-Aufstocker mit mittlerem Einkommen, insbesondere für Alleinverdiener und Familien.
  • Höhere Arbeitsanreize: Wer mehr arbeitet und verdient, kann künftig mehr Geld behalten, wodurch sich Arbeit wieder mehr lohnt.
  • Entlastung der Staatskasse auf lange Sicht, da mehr Menschen den Schritt aus der Grundsicherung schaffen sollen.
  • Einfachere Regelungen: Die neue Staffelung ist transparenter und nachvollziehbarer.

Nachteile und Kritikpunkte

  • Kurzfristig entstehen höhere Kosten für den Staat, da die Bürgergeldbezieher mehr erhalten und die Ausgaben steigen könnten.
  • Es besteht die Gefahr, dass die Reform zu geringe Anreize für vollständige Erwerbstätigkeit bietet – einige könnten in Teilzeit oder Niedriglohnjobs verharren, solange ein Bürgergeldanspruch besteht.
  • Die Reform betrifft vor allem diejenigen mit mittlerem Einkommen; Menschen mit sehr niedrigen oder sehr hohen Einkommen profitieren weniger.
  • Neue Komplexitäten bei der Berechnung könnten Jobcenter vor Herausforderungen stellen, obwohl die Grundidee auf Vereinfachung setzt.

Tabelle: neue Freibeträge beim Bürgergeld / Neue Grundsicherung (lt. Vorschlag)

BruttoeinkommenFreibetragAnrechnungsprozentsatz
bis 100 Euro100 Euro0 %
101 – 520 Euro20% des Einkommens80 %
521 – 2.000 Euro30% des Einkommens70 %
über 2.000 Euro35% des Einkommens65 %

Berechnungsbeispiele: Neue Einkommensfreibeträge Bürgergeld / Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende

Hier sind Berechnungsbeispiele zu den geplanten neuen Einkommensfreibeträgen beim Bürgergeld, jeweils für Singles, Ehepaare und Familien mit 2 beziehungsweise 3 Kindern, anhand typischer Szenarien und aktueller Regelsätze

Beispiel 1: Bürgergeld Single

Eckdaten:

Berechnung der Freibeträge:

  • 100 Euro (Grundfreibetrag): nicht angerechnet
  • 1.400 Euro (1.500 Euro – 100 Euro): hiervon 30 % anrechnungsfrei im geplanten Modell (70 % angerechnet)
  • Freibetrag: 100 + 0,3 × 1.400 = 100 + 420 = 520 Euro
  • Das Bürgergeld wird entsprechend reduziert, und es verbleiben 950 Euro anrechnungsfreies Einkommen (nach Bürgergeld-Anrechnung).

Beispiel 2: Bürgergeld Ehepaar

Eckdaten:

  • Bruttoverdienst (beider Partner zusammen): 2.000 Euro
  • Bürgergeld-Regelsatz: 1.012 Euro
  • Unterkunftskosten: 544 Euro

Berechnung der Freibeträge:

  • 100 Euro (Grundfreibetrag)
  • 1.900 Euro (2.000 Euro – 100 Euro): davon 30% anrechnungsfrei = 570 Euro
  • Gesamter Freibetrag: 100 + 570 = 670 Euro
  • Bürgergeldanspruch mindert sich entsprechend, es verbleiben 1.330 Euro anrechnungsfreies Einkommen.

Beispiel 3: Bürgergeld Familie mit 2 Kindern

Eckdaten:

  • Bruttoverdienst: 2.110 Euro (Vollzeit Mindestlohn), Kindergeld: 510 Euro, Regelsatz: 2.620 Euro, Unterkunftskosten: 861 Euro

Berechnung der Freibeträge:

  • 100 Euro (Grundfreibetrag)
  • 2.010 Euro (2.110 Euro – 100 Euro): davon 30% = 603 Euro
  • Gesamter Freibetrag: 100 + 603 = 703 Euro
  • Nach Bürgergeld-Anrechnung verbleibt 1.407 Euro (anrechnungsfreies Einkommen + Kindergeld).

Beispiel 4: Bürgergeld Familie mit 3 Kindern

Eckdaten:

  • Bruttoverdienst: 2.500 Euro
  • Kindergeld: 765 Euro
  • Regelsatz: 3.304 Euro
  • Unterkunftskosten: 1.074 Euro

Berechnung der Freibeträge:

  • 100 Euro (Grundfreibetrag)
  • 2.400 Euro (2.500 – 100): davon 30% = 720 Euro
  • Gesamter Freibetrag: 100 + 720 = 820 Euro
  • Verbleibendes, anrechnungsfreies Einkommen inkl. Kindergeld: 1.585 Euro.

Übersichtstabelle: Einkommensfreibeträge Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende / Bürgergeld

HaushaltstypBruttoeinkommenKindergeldGesamter FreibetragBürgergeld-RegelsatzUnterkunftskosten
Single1.500 €520 € 563 € 405 €
Ehepaar2.000 €670 €1.012 € 544 €
Familie, 2 Kinder2.110 €510 €703 € 2.620 € 861 €
Familie, 3 Kinder2.500 €765 €820 €3.304 € 1.074 €

Diese Beispiele verdeutlichen, wie sich die möglichen neuen Freibetragsregelungen je nach Haushaltsgröße und Einkommen auswirken und spürbare Vorteile für Erwerbstätige im Bürgergeld-Bezug bringen könnten.

Fazit: Neue Zuverdienstgrenzen bei der Grundsicherung / Bürgergeld – ein Gewinn?!

Die Reform zur Einkommensanrechnung beim Bürgergeld könnte deutliche neue Anreize für Arbeit mit sich bringen. Außerdem könnte sie die finanzielle Situation vieler Bezieher verbessern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten mittel- bis langfristig auch den Staat entlasten, da mehr Menschen nachhaltigen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten würden. Kritisch bleibt abzuwarten, inwieweit die von Experten vorgeschlagene Vereinfachung bei der Einkommensanrechnung tatsächlich Gesetzt werden wird. Bisher ist nichts entschieden. Vieles wird auch von der Arbeit der neuen Sozialstaatskommission abhängen, die im September 2025 ihre Arbeit aufnimmt.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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