Was kostet der neue Personalausweis 2026?
Seit 2026 steigen die Gebühren für den Personalausweis spürbar. Für Antragstellende ab 24 Jahren sind künftig 46 Euro fällig, für Menschen unter 24 Jahren 27,60 Euro – jeweils ohne Passbilder und ohne Zusatzkosten wie Direktversand.
Zusätzlich können anfallen:
- 10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis (maximal drei Monate gültig).
- 6 Euro, wenn das Foto direkt in der Behörde aufgenommen wird.
- 15 Euro für die Zustellung per Direktversand nach Hause (insgesamt dann bis zu 52 Euro für Ü24).
Sieht das Bürgergeld überhaupt Geld für den Ausweis vor?
Im Bürgergeld-Regelsatz ist ein kleiner Betrag für „Personenbezogene Dokumente“ wie Personalausweis einkalkuliert. Nach älteren Berechnungen lagen diese Ansparanteile zunächst bei rund 0,25 Euro monatlich, aktuell wird oft mit rund 0,40 Euro pro Monat über zehn Jahre kalkuliert – deutlich weniger als die realen Gebühren.
Jobcenter argumentieren darum regelmäßig, die Kosten seien aus dem Regelsatz anzusparen, und lehnen viele Anträge auf Kostenübernahme pauschal ab. Sozialverbände kritisieren, dass die Gebührenerhöhungen für Personalausweise mit den Mini-Pauschalen im Regelsatz nicht Schritt halten und Bedürftige überfordern können.
Zahlt das Jobcenter die Kosten – ja oder nein?
Ein genereller Rechtsanspruch im SGB II auf Übernahme der Ausweisgebühr als Mehrbedarf oder einmalige Beihilfe besteht nicht. Gerichte und Behörden verweisen regelmäßig darauf, dass die Ausweisgebühr vom Regelbedarf umfasst ist und daher grundsätzlich selbst zu tragen ist.
Trotzdem gibt es Spielräume:
- Die Personalausweis-Gebührenverordnung (PauswGebV) erlaubt Ermäßigungen oder Befreiungen, wenn eine Person als bedürftig gilt.
- Einige Kommunen oder Bürgerämter reduzieren die Gebühr bei nachgewiesener Bedürftigkeit, allerdings sehr uneinheitlich und ohne Automatismus für Bürgergeld-Beziehende.
Manche Jobcenter bieten statt einer Beihilfe ein Darlehen an, das anschließend in kleinen Raten vom Bürgergeld abgezogen wird.
Welche Ausnahmen und Härtefälle sind möglich?
In besonderen Härtefällen kann eine Kostenübernahme oder zumindest -ermäßigung eher in Betracht kommen. Beispiele sind Situationen, in denen der fehlende Ausweis die Existenzsicherung unmittelbar gefährdet, etwa wenn ohne gültigen Ausweis keine Leistung beantragt oder verlängert werden kann.
Wichtige Punkte dabei:
- Einzelfallprüfung: Es kommt auf die konkrete Lebenslage, Schulden, besondere Notlagen und fehlende Ansparmöglichkeiten an.
- Rechtsprechung: Verwaltungsgerichte haben in Einzelfällen entschieden, dass eine vollständige Eigenfinanzierung nicht zumutbar war, wenn davor keine realistische Möglichkeit zum Ansparen bestand.
Was sollten Bürgergeld-Beziehende konkret tun?
Auch wenn die Erfolgsaussichten begrenzt sind, lohnt ein strukturiertes Vorgehen.
Empfohlene Schritte:
- Frühzeitig Termin im Bürgeramt machen, sobald klar wird, dass der Ausweis abläuft.
- Beim Jobcenter schriftlich einen Antrag auf Übernahme oder Darlehen stellen und die konkrete finanzielle Notlage begründen.
- Gleichzeitig beim Bürgeramt eine Gebührenermäßigung beantragen und auf § 1 Absatz 6 PauswGebV (Bedürftigkeit) verweisen.
- Ablehnungen nicht einfach akzeptieren, sondern prüfen lassen, ob Widerspruch oder zumindest ein sozialrechtlicher Beratungsschein sinnvoll ist.
Unabhängig von der Kostenfrage gilt: Die Ausweispflicht besteht, und ein abgelaufener Ausweis kann Bußgelder und Probleme bei Bank, Behörde und Jobcenter nach sich ziehen – der Antrag auf einen neuen Personalausweis sollte daher nicht aufgeschoben werden.


