Regelsatz bei Neue Grundsicherung: Weniger Geld für Bedürftige?

Durch die Einführung der neuen Grundsicherung in Deutschland befürchten viele Menschen, künftig weniger Geld zur Verfügung zu haben. Besonders der Regelsatz, also der monatliche Betrag zur Deckung des Existenzminimums, steht im Fokus der Diskussion. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen beim Regelsatz geplant sind, warum vielen Betroffenen tatsächlich mit weniger Geld rechnen müssen.

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Die geplante Umstellung von Bürgergeld auf die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bringt für viele Menschen in Deutschland wesentliche Veränderungen – auch beim Regelsatz, also dem monatlichen Betrag zur Sicherung des Existenzminimums? Was bedeutet das für Betroffene? Droht tatsächlich weniger Geld? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.  finden Sie die wichtigsten Fakten und Hintergründe.

Was ist der Regelsatz und wie hoch ist er aktuell?

Der Regelsatz ist der zentrale Bestandteil der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) und soll den grundlegenden Lebensbedarf abdecken – etwa für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Strom (ohne Heizkosten). Seit Januar 2024 und auch im Jahr 2025 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro monatlich. Für andere Gruppen gelten abgestufte Beträge:

  • Erwachsene im Haushalt anderer: 451 Euro
  • Jugendliche (14–17 Jahre): 471 Euro
  • Kinder (6–13 Jahre): 390 Euro
  • Kinder (bis 6 Jahre): 357 Euro

Was ändert sich mit der neuen Grundsicherung?

Zwar bleibt der Regelsatz zunächst stabil und wird auch 2026 voraussichtlich nicht gesenkt – ein gesetzlicher Schutz des Existenzminimums verhindert direkte Kürzungen. Doch entscheidend ist die geplante Änderung beim Anpassungsmechanismus:

Bisher: Unter dem Bürgergeld wurde der Regelsatz jährlich und relativ zeitnah an die Inflation angepasst. So kam es 2024 zu einer besonders starken Erhöhung um rund 12 Prozent.

Neu: Mit der neuen Grundsicherung wird die Berechnungsmethode auf den Stand vor der Corona-Pandemie zurückgeführt. Künftige Anpassungen orientieren sich wieder stärker an einem festen Mischwert aus Lohn- und Preisentwicklung, die Inflation wird weniger direkt berücksichtigt. Das ist eine Rückkehr zur alten Hartz IV Regelung.

Faktische Kürzung: Weniger Kaufkraft durch neue Berechnung

Obwohl der Regelsatz nominell gleich bleibt, droht vielen Leistungsberechtigten ein schleichender Kaufkraftverlust:

Keine automatische Inflationsanpassung: Preissteigerungen werden künftig nur verzögert und weniger vollständig ausgeglichen. Das bedeutet: Steigen die Lebenshaltungskosten, bleibt der Regelsatz länger gleich – Betroffene können sich mit der Zeit weniger leisten.

Beispielrechnung: Ohne die Bürgergeld-Reform hätte der Satz laut Berechnungen des BIAJ (Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe) 2025 nur 535 Euro betragen – 28 Euro weniger als aktuell. Die neue Grundsicherung verhindert zwar eine direkte Senkung, aber künftige Erhöhungen werden voraussichtlich geringer ausfallen.

Weitere Änderungen: Vermögen und Sanktionen

Neben dem Regelsatz gibt es weitere relevante Neuerungen:

Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen: Schonvermögen wird künftig direkt geprüft, die bisherige Karenzzeit entfällt. Die Freibeträge sollen sich künftig am Alter und an den Arbeitsjahren orientieren.

Strengere Sanktionen: Bei Pflichtverletzungen sind wieder schärfere Kürzungen (Sanktionen) bis hin zum vollständigen Leistungsentzug möglich – allerdings im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Wann wird die Neue Grundsicherung eingeführt? Termin

Es gibt gegenwärtig noch keinen Termin für die Einführung der neuen Grundsicherung. Voraussichtlich wird die Neue Grundsicherung erst 2026 kommen. Einzelheiten hierzu: Zeitplan für die Neue Grundsicherung

Zusammenfassung: Neue Grundsicherung – weniger Geld durch schleichenden Kaufkraftverlust

Mit der neuen Grundsicherung bleibt der Regelsatz zwar mindestens bis Ende 2026 stabil – eine direkte Kürzung ist gesetzlich ausgeschlossen. Doch durch die Rückkehr zu einer weniger inflationssensiblen Berechnungsmethode verlieren Bedürftige real an Kaufkraft. Steigende Lebenshaltungskosten werden künftig nur verzögert und weniger vollständig ausgeglichen. Für viele bedeutet das: Weniger Geld im Portemonnaie und eine größere Herausforderung, den Alltag zu bestreiten.

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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