Die geplante Bürgergeld Reform zur neuen Grundsicherung sorgt im Bundesrat für Widerstand. Die Länder warnen vor überkomplizierten Regeln, mehr Bürokratie und Nachteilen für junge Leistungsberechtigte. Hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin, erklären wir, was genau kritisiert wird – und was das für Betroffene bedeuten könnte.
Worum es bei der Bürgergeld Reform geht
Die Bundesregierung will das Bürgergeld umfassend umbauen und künftig „Grundsicherungsgeld“ nennen.
Kernziele sind eine stärkere Vermittlung in Arbeit, verbindlichere Mitwirkungspflichten und schärfere Konsequenzen bei Pflichtverletzungen.
Dazu gehören u. a. neue Regeln bei Sanktionen, strengere Anforderungen an die Arbeitsaufnahme, Änderungen bei Vermögensfreibeträgen sowie bei Kosten der Unterkunft.
Zentrale Kritikpunkte des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 30. Januar 2026 ausführlich zu den geplanten Änderungen des SGB II geäußert und zahlreiche Einwände formuliert.
- Benachteiligung Jüngerer durch Ausnahmen vom Vermittlungsvorrang
Die Länder kritisieren, dass Ausnahmen vom Vermittlungsvorrang im Gesetz vor allem für Menschen unter 30 Jahren gelten.
In der Praxis könne das dazu führen, dass gerade junge Leistungsberechtigte weniger Zugang zu Qualifizierung und Weiterbildung erhalten und stärker in irgendeine Arbeit gedrängt werden, statt in passende Jobs mit Perspektive. - Überkomplexe und unübersichtliche Vorschriften
Besonders die Regelungen zu Karenzzeit und Unterkunftskosten im SGB II gelten dem Bundesrat als zu kompliziert.
Die Vorschrift sei durch eine Fülle an Detailregeln „überkomplex und unübersichtlich“ geworden; die Länder raten ausdrücklich zu einer grundlegenden Umstrukturierung, damit Jobcenter und Betroffene sie überhaupt noch verstehen können. - Mehr Verwaltungsaufwand statt Entlastung
Der Bundesrat weist darauf hin, dass zusätzliche Einzelfallprüfungen – etwa bei zu hohen Mieten, Vermögen oder Meldeversäumnissen – die Jobcenter stark belasten.
Auch Vertreter aus der Praxis erwarten mehr Rechtsstreitigkeiten und befürchten, dass noch mehr Mittel von aktiver Förderung in Verwaltungskosten umgelenkt werden müssen. - Karenzzeit und Mietobergrenzen
Kritisch gesehen werden die geplanten Änderungen bei Karenzzeit und Angemessenheit der Unterkunftskosten.
Die Länder warnen, dass komplizierte Regeln zu Mietobergrenzen und die Pflicht für Leistungsberechtigte, Verstöße gegen zu hohe Mieten selbst zu rügen, im Alltag zu Überforderung, Konflikten mit Vermietern und im Extremfall zu mehr Wohnungslosigkeit führen können.
Was Bund und Länder jeweils wollen
- Position der Bundesregierung
Die Regierung betont, ein starker Sozialstaat brauche klare, durchsetzbare Regeln und Mitwirkung aller erwerbsfähigen Menschen.
Wer Unterstützung benötigt, soll weiterhin verlässlich Hilfe bekommen, wer arbeiten kann, soll seine Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen – mit spürbaren Konsequenzen bei Pflichtverletzungen. - Position des Bundesrates
Die Länder unterstützen die Ziele, Missbrauch zu begrenzen und die Vermittlung in Arbeit zu stärken, verlangen aber praxistaugliche, verständliche und sozial ausgewogene Regeln.
Sie fordern u. a. weniger Komplexität, eine fairere Behandlung junger Leistungsberechtigter, einen realistischen Umgang mit Unterkunftskosten und eine echte Entlastung der Jobcenter statt zusätzlicher Bürokratie.
Was für Betroffene realistisch ist
Kurzfristig ist mit Nachbesserungen zu rechnen, weil der Bundesrat seine Kritikpunkte gebündelt an die Bundesregierung adressiert hat.
Erfahrungsgemäß werden strittige Punkte – etwa die Ausgestaltung der Karenzzeit, die Detailregeln zu Mieten oder die besondere Fokussierung auf Unter‑30‑Jährige – im weiteren Gesetzgebungsverfahren zumindest teilweise entschärft oder klarer formuliert.
Für Leistungsberechtigte heißt das: Die Grundrichtung „mehr Fordern und Fördern“ bleibt, doch einige der schärfsten oder kompliziertesten Neuregelungen könnten vor Inkrafttreten noch zugunsten besserer Verständlichkeit und Praxistauglichkeit angepasst werden.

