Menschen mit Schwerbehinderung können beim Bürgergeld gleich mehrere Vorteile nutzen: vor allem einen monatlichen Mehrbedarf von bis zu 35 % auf den Regelbedarf, zusätzliche Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie weitere finanzielle Nachteilsausgleiche und Erleichterungen im Alltag. Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Newsmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt, worauf Menschen mit Behinderungen im Jahr 2026 bei Bürgergeld Anspruch haben.
Was bedeutet „Schwerbehinderung“ beim Bürgergeld?
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für mindestens sechs Monate erheblich einschränken. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, der für viele Vorteile im Bürgergeld-System wichtig ist. Im Ausweis können zusätzliche Merkzeichen wie „G“ (erhebliche Gehbehinderung) oder „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) eingetragen sein, die weitere Nachteilsausgleiche auslösen.
Für das Bürgergeld ist entscheidend, ob die betroffene Person erwerbsfähig oder voll erwerbsgemindert ist und ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder andere Eingliederungshilfen erbracht werden. Erst durch diese Kombination entstehen die spezifischen Mehrbedarfe und Zuschläge, die den Lebensunterhalt von Menschen mit Behinderung besser absichern sollen.
Mehrbedarf bei Schwerbehinderung: Bis zu 35 % extra
Der wichtigste Vorteil im Bürgergeld ist der sogenannte Mehrbedarf – ein prozentualer Zuschlag auf den persönlichen Regelbedarf.
Mehrbedarf 35 %: bei Teilhabe- oder Reha-Maßnahmen
Ein Mehrbedarf von 35 % des Regelbedarfs wird im Jahr 2026 gewährt, wenn:
- eine anerkannte Behinderung vorliegt (meist GdB 50 oder mehr),
- die Person erwerbsfähig ist und Bürgergeld bezieht,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Eingliederungshilfe oder ähnliche Hilfen gewährt werden (z. B. berufliche Reha, Qualifizierung, spezielle Fördermaßnahmen).
Für Alleinstehende mit Regelbedarf von 563 Euro ergibt das im Jahr 2026/2025 einen Mehrbedarf von rund 197 Euro monatlich (35 %). Auch Personen in Partnerschaften oder Kinder in der Bedarfsgemeinschaft können einen Mehrbedarf bekommen, die konkrete Höhe richtet sich immer am jeweils gültigen Regelbedarf aus.
Mehrbedarf 17 %: bei erheblicher Gehbehinderung oder voller Erwerbsminderung
Ein Mehrbedarf von 17 % kommt insbesondere in zwei Konstellationen vor:
- Voll erwerbsgeminderte schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „G“ im Ausweis, wenn sie Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind.
- Personen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen „G“ oder „aG“, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach SGB II bzw. SGB XII erfüllt sind.
Beispiel: Bei einem Regelbedarf von 563 Euro ergibt ein Mehrbedarf von 17 % einen Zuschlag von gut 95 Euro im Monat. Wichtig: Allein das Merkzeichen „G“ reicht bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II nicht automatisch für einen 17 %-Mehrbedarf; hier kommt es auf Erwerbsfähigkeit und Leistungsart (Bürgergeld vs. Sozialgeld/Grundsicherung) an.
Typische Situationen, in denen Mehrbedarf möglich ist
- Sie haben GdB 50 oder mehr und nehmen an einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation teil → möglicher 35 %-Mehrbedarf.
- Sie sind voll erwerbsgemindert, leben aber in einer Bedarfsgemeinschaft mit Bürgergeldbezug und haben Merkzeichen „G“ → möglicher 17 %-Mehrbedarf.
- Sie sind schwerbehindert, benötigen wegen der Behinderung regelmäßig Hilfsmittel, Fahrten, Medikamente oder Begleitung → hier kann im Einzelfall ein abweichender, höherer Bedarf anerkannt werden.
Konkrete Beträge: Wie viel Geld gibt es?
Die exakten Summen ändern sich jedes Jahr mit den neuen Bürgergeld-Regelsätzen.
Beispielwerte (aktuelle Größenordnungen)
- Regelbedarf Alleinstehende 563 Euro 2026 →
- In Partnerschaften und bei Kindern liegen die Regelbedarfe niedriger, der Zuschlag fällt daher absolut geringer aus, prozentual bleibt er aber bei 35 % bzw. 17 %.
Übersicht: typische Mehrbedarfs-Konstellationen
BG = Bedarfsgemeinschaft.
Weitere Vorteile für Schwerbehinderte neben dem Bürgergeld
Neben dem Mehrbedarf gibt es eine Reihe an zusätzlichen Vorteilen, die Sie unbedingt kennen sollten.
Schutz im Jobcenter und am Arbeitsplatz
- Besonderer Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Beschäftigte können nur mit Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamtes gekündigt werden.
- Zusatzurlaub: Beschäftigte mit GdB 50 oder mehr haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub.
- Schutz vor Mehrarbeit: Schwerbehinderte können übermäßige Überstunden ablehnen.
- Zuschüsse für einen behindertengerechten Arbeitsplatz, technische Hilfen oder persönliche Assistenz können über Integrationsamt oder Reha-Träger finanziert werden.
Diese arbeitsrechtlichen Vorteile sind zwar nicht Teil des Bürgergelds selbst, verbessern aber insgesamt die finanzielle und berufliche Situation von schwerbehinderten Leistungsberechtigten.
Steuerliche Vorteile
- Behinderten-Pauschbetrag: Ab GdB 50 können Sie einen festen Pauschbetrag (z. B. 1.140 Euro jährlich) steuerlich geltend machen, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
- Weitere außergewöhnliche Belastungen wie Hilfsmittel, Umbauten oder Pflegekosten können zusätzlich abgesetzt werden.
- Mit Merkzeichen „G“ oder „H“ sind oft zusätzliche Fahrtkosten absetzbar, teilweise unabhängig von der normalen Pendlerpauschale.
Wer Bürgergeld bezieht und nur wenig oder gar kein zu versteuerndes Einkommen hat, profitiert von Steuervergünstigungen vor allem dann, wenn zusätzlich ein Nebenjob oder der Partner eigenes Einkommen erzielt.
Mobilität, Freizeit und Wohnen
- Ermäßigte oder kostenlose Nutzung des ÖPNV mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke.
- Ermäßigungen in Museen, Theatern, Schwimmbädern oder anderen Freizeiteinrichtungen.
- Parkerleichterungen, z. B. spezielle Parkausweise bei Merkzeichen „G“ oder „aG“.
- Bessere Chancen auf Wohngeld, Sozialwohnungen und Zuschüsse für behindertengerechtes Wohnen, insbesondere bei Kombination von Schwerbehinderung und Pflegegrad.
Diese Nachteilsausgleiche wirken sich zwar nicht direkt als Bürgergeld-Zahlung aus, entlasten aber die monatlichen Ausgaben spürbar.
So nutzen Sie die Vorteile optimal
Um alle Vorteile einer Schwerbehinderung im Bürgergeld wirklich auszuschöpfen, sind einige Schritte wichtig.
1. Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen prüfen
- Stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB).
- Prüfen Sie, ob die Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ etc. eingetragen sind, da sie über bestimmte Mehrbedarfe und Mobilitätsvorteile entscheiden.
2. Mehrbedarf beim Jobcenter aktiv beantragen
- Informieren Sie das Jobcenter schriftlich darüber, dass eine Schwerbehinderung und ggf. eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegt.
- Fügen Sie Kopien des Schwerbehindertenausweises, Bescheide über Reha- oder Eingliederungsleistungen und ggf. ärztliche Unterlagen bei.
- Bitten Sie ausdrücklich um Prüfung eines Mehrbedarfs nach § 21 SGB II (35 % oder 17 %, je nach Situation).
3. Bescheide sorgfältig prüfen und ggf. Widerspruch einlegen
- Kontrollieren Sie, ob der bewilligte Betrag den korrekten Prozentsatz des aktuellen Regelbedarfs widerspiegelt.
- Wird der Mehrbedarf ganz oder teilweise abgelehnt, kann sich ein Widerspruch lohnen – Sozialverbände, Beratungsstellen oder Fachanwälte für Sozialrecht unterstützen dabei.
4. Weitere Nachteilsausgleiche kombinieren
- Prüfen Sie zusätzlich Steuervergünstigungen, Wohngeld, Ermäßigungen im Nahverkehr und Freizeitbereich sowie Leistungen aus der Pflegeversicherung.
- Die Kombination aus Bürgergeld-Mehrbedarf, steuerlichen Entlastungen und Sachleistungen führt oft zu einer deutlich besseren Gesamtversorgung.

