Am 21. August 2025 hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) den Startschuss für eine wegweisende Reformphase in Deutschland gegeben: Mit der Einsetzung der Sozialstaatskommission will die Regierung zentrale Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag modernisieren und bürokratische Hürden abbauen. Die Kommission nimmt ihre Arbeit im September 2025 auf und soll bis Ende des Jahres einen Abschlussbericht vorlegen, dessen Umsetzung ab Anfang 2026 vorgesehen ist. Damit beginnt für Millionen Deutsche der Countdown hin zu entscheidenden sozialpolitischen Veränderungen.
Was ist die Sozialstaatskommission?
Die Kommission wird auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt und soll die wichtigsten sozialstaatlichen Leistungen – insbesondere das Bürgergeld, das Wohngeld und den Kinderzuschlag – kritisch prüfen und Reformvorschläge erarbeiten. Laut Bundesarbeitsministerium werden neben Bund, Ländern und Kommunen auch Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Sozialverbänden, dem Bundesrechnungshof sowie Vertreter des Normenkontrollrats und Initiativen für einen handlungsfähigen Staat involviert sein, allerdings nicht direkt der Kommission angehören.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf:
- Bürgerfreundlichkeit und Effizienz der Sozialverwaltung
- Unbürokratische und schnelle Hilfe für Bedürftige
- Zusammenlegung von Sozialleistungen
- Beschleunigung von Verwaltungsabläufen
- Digitalisierung der Verfahren
Bürgergeld: Auf dem Prüfstand
Seit Januar 2023 löste das Bürgergeld das Hartz-IV-System ab. Auch wenn Bas die Stärke des deutschen Sozialstaats betont, gibt es weiterhin Kritik: Das Verfahren gilt als zu kompliziert, die Förderung von Arbeitsanreizen wird hinterfragt und der gesellschaftliche Zusammenhalt ist angesichts steigender Lebenshaltungskosten zunehmend gefährdet. Die CDU will die Neue Grundsicherung.
Zentrale Fragen für die Kommission:
- Bleiben die Regelsätze im aktuellen Umfeld ausreichend?
- Wie wirken sich Inflation und regionale Preisunterschiede aus?
- Können Zuverdienstgrenzen und Fördermaßnahmen praxisnäher gestaltet werden?
- Weitere Zusammenlegung mit anderen Leistungen, z. B. dem Kinderzuschlag und Wohngeld?
Wohngeld: Reformbedarf bleibt akut
Das Wohngeld wurde mit “Wohngeld Plus” reformiert, doch viele Haushalte erleben weiterhin Probleme:
- Antragsstau und schleppende Bearbeitung
- Wohnkosten steigen oft schneller als staatliche Zuschüsse
- Anspruchsgrenzen sind zu starr und unflexibel
Die Kommission wird genau hinschauen, ob etwa eine dynamische Anpassung an die lokalen Mietspiegel möglich ist und ob digitale Antragsverfahren flächendeckend eingeführt werden können.
Kinderzuschlag: Familienleistungen im Fokus
Der Kinderzuschlag bleibt für viele Familien ein unterschätztes Instrument. Obwohl der Höchstsatz aktuell bei rund 292 Euro pro Kind liegt, gibt es zu wenig unkomplizierte Zugänge. Die Kommission prüft:
- Verschlankte, digitale Antragsverfahren
- Automatische Berechnung und Auszahlung
- Stärkere Verzahnung mit Kindergeld
- Einführung einer „Kindergrundsicherung light” als Innovationsmodell
Politischer Hintergrund und Streitpunkte
Die Einsetzung der Kommission geschieht vor dem Hintergrund gravierender wirtschaftlicher Belastungen:
- Demografischer Wandel: Immer mehr Rentner treffen auf eine schrumpfende Zahl von Beitragszahlern.
- Finanzierungsprobleme: Renten-, Kranken- und Pflegekassen geraten unter Druck, Reformen sind unumgänglich.
- Konflikte in der Koalition: SPD und Union ringen um die Auswahl der Experten und die Ausrichtung der Vorschläge – die Empfehlungen der Kommission hängen wesentlich von deren Zusammensetzung ab.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht vom „Herbst der Reformen“ und verspricht, konkrete Maßnahmen würden folgen. Dabei sind nicht nur die Sozialversicherungen Thema – weitere Kommissionen, etwa zur Zukunft der Rente, sind angekündigt.
Was kommt bis Anfang 2026 auf Betroffene zu?
Bis Ende 2025 bleibt alles weitgehend stabil – konkret umgesetzt werden die vorgeschlagenen Maßnahmen erst ab Anfang 2026. Die wichtigsten Auswirkungen für Bürger:
- Kurzfristig: Keine Änderung der Leistungen im Jahr 2025
- Ab 2026: Gesetzesänderungen möglich, etwa Anhebung von Sätzen, Anpassung von Anspruchsgrenzen, neue Berechnungsmodelle
- Langfristig: mögliche Zusammenlegung und Straffung mehrerer Leistungen
Stimmen und Ausblick
Bärbel Bas betont, dass der Sozialstaat seine Leistungsfähigkeit beibehalten muss, insbesondere in Notlagen: „Wer in Not gerät, muss sich auf den Sozialstaat verlassen können, ohne Wenn und Aber. Die staatliche Unterstützung muss unbürokratisch und schnell erfolgen.“ Die Verwaltung soll vor allem bürgernäher und effizienter werden.
Experten wie Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitgeberverbände sehen insbesondere in der digitalen Transformation und bei der Zusammenführung von Einzelleistungen die größten Hebel für mehr Effizienz und Gerechtigkeit.
Praktische Tipps für Bürger bis 2026
- Regelmäßige Prüfung: Bestehende Ansprüche sollten weiterhin geprüft und geltend gemacht werden.
- Informationskanäle nutzen: Bürger & Geld informiert regelmäßig über die Arbeit der Kommission und die politischen Debatten.
- Frühzeitige Antragsstellung: Gerade bei Wohngeld und Kinderzuschlag lohnt ein frühzeitiger Antrag auch vor Reformen.
FAQ: Sozialstaatskommission 2025/2026
Wann startet die Sozialstaatskommission?
Beginn im September 2025, Abschlussbericht bis Ende 2025.
Wer entscheidet über Reformen?
Die Vorschläge der Kommission werden politisch bewertet, ab Anfang 2026 von den zuständigen Ministerien umgesetzt.
Wie bleiben Bürger informiert?
Über Pressemitteilungen, Onlineangebote des BMAS und Sozialverbände. Hier auf Bürger & Geld!
Zusammenfassung zur Sozialstaatskommission
Der Sozialstaat Deutschlands steht vor einer entscheidenden Reformphase. Mit der Sozialstaatskommission unter Leitung von Bärbel Bas werden die Leistungen Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag grundlegend auf den Prüfstand gestellt. Bis Frühjahr 2026 entscheidet sich, ob aus vielen Einzelbaustellen ein modernes, effizientes und gerechtes System wird.