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Übernahme von Mietkosten bei neuer Grundsicherung 2026 dramatisch neu geregelt

Die neue Grundsicherung als Nachfolgeregelund des Bürgergeldes zieht bei den Mietkosten die Zügel deutlich an: Künftig sollen Jobcenter die Kosten der Unterkunft in der Regel nur noch bis zum 1,5‑fachen der örtlichen Mietobergrenze übernehmen – und zwar vom ersten Tag des Leistungsbezugs an. Die bisherige großzügige Übernahme der tatsächlichen Miete in der Karenzzeit wird damit spürbar eingeschränkt, was Lücken bei der Miete und mehr Druck zu Umzügen auslösen wird. Was die Bürgergeld Reform hinsichtlich Miete bringt, lesen Sie im Einzelnen in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung

Mit dem „Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wird das Bürgergeld voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in ein neues Grundsicherungsgeld überführt, das weiterhin im SGB II verankert bleibt. Für Leistungsberechtigte bedeutet das: Regelsätze, Sanktionen, Vermögensregeln – und vor allem die Übernahme der Wohnkosten – werden auf eine neue, deutlich strengere Rechtsgrundlage gestellt.

Wer schon Bürgergeld bezieht, wird grundsätzlich automatisch in die neue Grundsicherung übergeleitet; für laufende Bewilligungszeiträume gelten jedoch Übergangsvorschriften, sodass die neuen Mietregeln erst mit dem ersten neuen Bewilligungszeitraum nach Inkrafttreten voll greifen. Die politischen Debatten drehen sich vor allem um die Frage, ob diese Verschärfungen mit dem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum vereinbar sind.

Bisherige Rechtslage: Mietkosten im Bürgergeld

Aktuell übernimmt das Jobcenter im Bürgergeld die Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit sie „angemessen“ sind (§ 22 SGB II). Zur Angemessenheit gehören in der Praxis unter anderem Wohnfläche, örtlicher Quadratmeterpreis, Wohnstandard und die regionalen Mietobergrenzen nach der sogenannten Produkttheorie (Wohnfläche × Quadratmeterpreis).

Seit 2023 gibt es eine einjährige Karenzzeit: In den ersten zwölf Monaten des Bürgergeldbezugs werden die tatsächlichen Unterkunftskosten (ohne Heizung) grundsätzlich vollständig übernommen, auch wenn sie über den kommunalen Mietobergrenzen liegen. Heizkosten dagegen werden schon heute von Beginn an nur in angemessener Höhe anerkannt, wenn sie überhöht erscheinen.

Neue Mietregel: Deckelung auf das 1,5‑fache der Mietobergrenze

Herzstück der Reform ist eine neue harte Obergrenze für Mietkosten: Künftig sollen höhere als angemessene Aufwendungen für Unterkunft nur noch bis zur 1,5‑fachen abstrakt angemessenen Miete als Bedarf anerkannt werden. Diese Grenze wird in § 22 Abs. 1 S. 5 SGB II‑E (sowie parallel im SGB XII) verankert und gilt ausdrücklich auch innerhalb der Karenzzeit.

Praktisch bedeutet das: Die abstrakt angemessene Miete ergibt sich weiterhin aus der kommunalen Mietobergrenze; alles, was über dem 1,5‑fachen dieses Werts liegt, wird selbst in den ersten zwölf Monaten nicht mehr als Bedarf anerkannt. Die Differenz müssen Betroffene aus dem Regelbedarf, aus eigenem Einkommen oder angesparten Rücklagen zahlen – oder sie müssen mittelfristig einen Umzug in eine günstigere Wohnung prüfen.

Karenzzeit ab 2026: Formell da, faktisch beschnitten

Die Karenzzeit für Unterkunftskosten bleibt im Gesetzeswortlaut erhalten: Auch in der neuen Grundsicherung soll es einen Ein‑Jahres‑Zeitraum geben, in dem überhöhte Mieten zunächst weiter anerkannt werden. Allerdings greift die 1,5‑fach‑Deckelung ab dem ersten Tag, sodass die Karenzzeit für sehr teure Wohnungen faktisch „entkernt“ wird.

Neu vorgesehen ist zudem, dass die Angemessenheit der Unterkunftskosten zu Beginn des Leistungsbezugs und bei jedem Folgeantrag geprüft wird, und dass Jobcenter die Betroffenen ausdrücklich über Dauer und Bedingungen der Anerkennung unangemessener Aufwendungen informieren müssen (§ 22 Abs. 1a SGB II‑E). Nach Ablauf der Karenzzeit bleibt es bei den bekannten Kostensenkungsaufforderungen, die Betroffene zu Umzügen oder Mietsenkungen drängen können.

Heizkosten, Energie und Direktzahlung an Vermieter

An der Systematik der Heizkosten-Übernahme durch das Jobcenter ändert sich im Kern wenig: Die Heizkosten bleiben zusätzliche Bedarfe , werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit sie angemessen sind. Die Karenzzeit bezieht sich weiterhin primär auf die Kaltmiete und kalten Nebenkosten, sodass die Heizkosten auch in der neuen Grundsicherung von Anfang an unter Angemessenheitsvorbehalt stehen.

Neu ist hingegen, dass in bestimmten Sanktionsfällen – etwa bei wiederholten Meldeversäumnissen – die Bedarfe für Unterkunft und Heizung verpflichtend direkt an den Vermieter oder das Energieunternehmen gezahlt werden sollen. Ziel dieser Regelung ist es, Mietrückstände und Wohnungsverlust zu verhindern, zugleich erhöht sie aber die Kontrollmöglichkeiten der Jobcenter und greift in die Verfügungsmacht der Leistungsberechtigten über ihre Leistungen ein.

Übergangsregeln, Härtefälle und Kritik

Für bereits laufende Bewilligungszeiträume sieht der Entwurf Übergangsvorschriften vor: Die bisherigen Regelungen zu Vermögen, Sanktionen und Unterkunftskosten gelten dort zunächst weiter, die neue 1,5‑fach‑Grenze greift erst mit dem ersten Bewilligungsabschnitt nach Inkrafttreten. Sozialverbände wie der Verein Für soziales Leben e.V., warnen jedoch, dass spätestens dann vielen Haushalten ein Teil ihres Existenzminimums faktisch entzogen werde, wenn die Miete über der neuen Obergrenze liegt.

Vorgesehen sind zwar Härtefallregelungen, nach denen Jobcenter in Ausnahmefällen auch über die Deckelung hinaus die tatsächlichen Kosten anerkennen können, etwa bei drohender Obdachlosigkeit oder wenn ein Umzug nachweislich nicht möglich ist. Solche Ausnahmen sollen aber eng gefasst bleiben und erfordern detaillierte Nachweise, was die Hürden für Betroffene deutlich erhöht.

Fazit: Folgen für Grundsicherungs-Betroffene und Jobcenter

Die Kombination aus 1,5‑fach‑Deckelung, strengerer Angemessenheitsprüfung und möglichen Direktzahlungen an Vermieter verschärft die Lage insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten. Wer in einer teuren Stadt lebt oder schon länger in einer über der Obergrenze liegenden Wohnung wohnt, muss künftig mit Mietlücken, verstärktem Druck zu Umzügen und mehr Bürokratie rechnen.

Jobcenter erhalten zugleich mehr Steuerungsmöglichkeiten: Sie können frühzeitig Kostensenkungsverfahren einleiten, häufiger die Angemessenheit überprüfen und durch Direktzahlungen Mietrückstände steuern. Sozialverbände und Beratungsstellen kritisieren, dass damit nicht nur Existenzen gefährdet, sondern auch das Verhältnis zwischen Leistungsbeziehenden, Vermietern und Verwaltung nachhaltig belastet werde.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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