Umziehen in eine andere Wohnung? Wann das Jobcenter zahlt!
Ein Umzug kann aufregend sein – aber auch teuer. Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, bedeutet der Wohnungswechsel oft eine finanzielle Herausforderung. Doch in vielen Fällen übernimmt das Jobcenter die Kosten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wann genau das Jobcenter für den Umzug zahlt, welche Nachweise nötig sind und worauf du achten musst, erfährst du hier.
Wenn der Umzug notwendig ist: Wann zahlt das Jobcenter wirklich?
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für einen Umzug nur dann, wenn es sich um einen sogenannten notwendigen Umzug handelt. Das bedeutet: Der Wohnungswechsel muss vom Jobcenter als plausibel und unvermeidbar anerkannt werden.
Typische Gründe für einen notwendigen Umzug:
- Die bisherige Wohnung ist zu teuer und übersteigt die Angemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten laut § 22 SGB II.
- Die Wohnung ist zu klein oder unzumutbar, etwa wegen Schimmel, starker Feuchtigkeit oder baulicher Schäden.
- Es gibt gesundheitliche Gründe, etwa wenn Treppen nicht mehr bewältigt werden können.
- Familienzuwachs: Die bisherige Wohnung bietet nicht genug Platz für ein Kind oder weitere Angehörige.
- Bei Trennung oder Scheidung muss ein Partner ausziehen.
- Ein Job oder eine Maßnahme macht den Wohnortwechsel beruflich erforderlich.
In diesen Fällen kann das Jobcenter den Umzug nicht nur genehmigen, sondern auch finanziell unterstützen.
Voraussetzungen: Ohne Zustimmung kein Geld
Einer der häufigsten Fehler ist, ohne Genehmigung umzuziehen und dann auf Übernahme der Kosten zu hoffen. Doch das Jobcenter zahlt nur, wenn du vor dem Umzug einen Antrag stellst – und die Zustimmung erhältst.
Wichtig:
Die Zustimmung zur Übernahme der Umzugskosten ist nicht automatisch. Du musst deinen Antrag schriftlich stellen und nachvollziehbar begründen, warum der Umzug notwendig ist.
Unterlagen, die du einreichen solltest:
- Aktuelle Mietbescheinigung der bisherigen Wohnung
- Nachweis der neuen Mietkonditionen (Mietangebot oder Mietvertrag)
- Begründung mit Nachweisen (z. B. ärztliches Attest, Kündigung, Mängelprotokoll)
- Ausgefülltes Formular zur Zustimmung des Umzugs (erhältlich beim Jobcenter)
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?
Wenn der Umzug genehmigt ist, übernimmt das Jobcenter verschiedene Kostenpositionen rund um den Wohnungswechsel. Die wichtigsten sind:
- Umzugskosten: Transportkosten, Spritkosten oder Miet-LKW (häufig bei Eigenumzug auf Quittungsbasis erstattbar).
- Miete für die neue Wohnung: Miete, Nebenkosten und Heizkosten – aber nur, wenn sie angemessen sind.
- Kaution: Kann als zinsloses Darlehen gezahlt werden (§ 22 Abs. 6 SGB II).
- Kosten für Renovierung oder Erstausstattung, wenn sie aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen notwendig sind.
- Doppelte Mietzahlungen, falls sich der Auszug und die neue Mietzahlung überschneiden.
Achtung: Ohne Genehmigung bleibt man auf den vollen Kosten sitzen! Besonders teuer kann das bei Kaution und Umzugswagen werden.
Wann ist ein Umzug „angemessen“?
Die Miete der neuen Wohnung darf nur so hoch sein, dass sie den örtlichen Angemessenheitsgrenzen entspricht. Jede Stadt oder jeder Landkreis legt eigene Grenzen für die Mietkosten fest – abhängig von:
- Haushaltsgröße
- Quadratmeterzahl
- örtlichem Mietspiegel
- Energiekosten
Beispiel:
Für eine alleinstehende Person kann die angemessene Kaltmiete in einer Großstadt wie München bei rund 550–600 Euro, auf dem Land jedoch nur bei 360–450 Euro liegen.
Wer eine teurere Wohnung wählt, muss die Differenz selbst zahlen – dauerhaft.
Eigeninitiative wird gefördert: Umziehen mit Unterstützung
Viele Jobcenter erwarten, dass Leistungsbeziehende den Umzug selbst organisieren, sofern sie dazu körperlich und finanziell in der Lage sind. Ein Eigenumzug (z. B. mit Freunden oder Familie) ist oft die günstigere Variante und wird mit einer Pauschale unterstützt.
Nur wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Alters nicht selbst umziehen kann, darf ein Umzugsunternehmen beauftragen – aber auch das muss vorher genehmigt werden.
Alternative: Das Jobcenter schlägt selbst einen Umzug vor
Manchmal empfiehlt oder fordert das Jobcenter sogar selbst den Umzug – etwa wenn die aktuelle Miete dauerhaft zu hoch ist. In diesem Fall gilt der Umzug als zumutbar und verpflichtend. Wer sich weigert, riskiert eine Kürzung der Unterkunftskosten nach Ablauf einer Übergangsfrist.
Sonderfall: Umzug in eine andere Stadt
Ein Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich ist möglich, muss aber mit beiden Jobcentern abgestimmt werden. Das bisherige Jobcenter prüft die Notwendigkeit und genehmigt die Umzugskosten, das neue Jobcenter beurteilt anschließend die Angemessenheit der neuen Miete.
Besonders wichtig:
Stelle rechtzeitig einen Antrag auf Umzugskostenübernahme, da der Zuständigkeitswechsel einige Wochen dauern kann.
Fazit: Früh informieren, Antrag rechtzeitig stellen
Das Jobcenter zahlt die Kosten für einen Umzug – aber nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und alle Anträge vorher gestellt wurden. Wer ohne Genehmigung umzieht, bleibt meist auf den Kosten sitzen.
Unser Tipp:
Reiche alle Unterlagen frühzeitig ein, prüfe die Mietkosten auf Angemessenheit und lasse dir die Zustimmung des Jobcenters schriftlich bestätigen. So vermeidest du böse Überraschungen beim Umzug und sicherst dir die Unterstützung, die dir zusteht.


