Endlich Klarheit im Bürgergeld-Dschungel: Unterstützung durch einen Betreuer!

Kann ein gesetzlicher Betreuer beim Bürgergeld helfen? Ja, ein gesetzlicher Betreuer kann Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, eine wichtige Unterstützung sein. Er kann den Betreuten bei der Antragstellung, der Durchsetzung seiner Rechte und der finanziellen Verwaltung des Bürgergeldes unterstützen.

Wie kann eine gesetzliche Betreuung im Bereich Bürgergeld helfen?

Viele Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, haben Schwierigkeiten, ihre Anträge zu stellen und ihre Rechte gegenüber dem Jobcenter zu vertreten. In diesen Fällen kann ein gesetzlicher Betreuer eine wichtige Unterstützung sein.

In nachfolgendem Artikel erklären wir, wann ein Bürgergeld Bezieher auf einen rechtlichen Betreuer zurückgreifen kann und welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen.

Was kann ein gesetzlicher Betreuer im Bereich Bürgergeld tun?

Eine gesetzliche Betreuung bietet auch Unterstützung im Bereich Bürgergeld.

Mit Hilfe eines gesetzlichen Betreuers kann ein Bürgergeld Bezieher seine Rechte besser durchsetzen. Es müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein.

Ein gesetzlicher Betreuer im Bereich Bürgergeld kann

  • den Betreuten bei der Antragstellung unterstützen. Dies umfasst die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, die Begleitung zu Terminen beim Jobcenter und die Vertretung des Betreuten gegenüber dem Jobcenter.
  • den Betreuten bei der Durchsetzung seiner Rechte unterstützen. Dies kann zum Beispiel die Einlegung von Widersprüchen gegen Bescheide des Jobcenters oder die Klage vor dem Sozialgericht sein.
  • den Betreuten bei der finanziellen Verwaltung des Bürgergeldes unterstützen. Dies kann zum Beispiel die Erstellung eines Haushaltsplans und die Kontrolle der Ausgaben sein.

Was sind die Voraussetzungen für die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers?

Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, da dadurch die Rechte des Betreuten, hier des Bürgergeld-Beziehers, zum Teil eingeschränkt werden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Der Betroffene muss „psychisch krank“ bzw. „körperlich, geistig oder seelisch behindert“ sein.
  • Er darf nicht in der Lage sein, seine Angelegenheiten oder einen Teil seiner Angelegenheiten zu regeln.
  • Er muss volljährig sein.

Die Person, um die es geht, muss in also in ihren Handlungs- bzw. Entscheidungsfähigkeiten eingeschränkt sein. Dies kann zum Beispiel durch eine psychische Erkrankung, eine geistige Behinderung oder eine altersbedingte Demenz sein.

Gegen den freien Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Wer bestellt einen Betreuer und wie ist der Verfahrensgang?

Die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers erfolgt durch das Amtsgericht. Das Gericht wird einen Sachverständigen anhören, um festzustellen, ob eine Betreuung erforderlich ist und welcher Aufgabenkreis für den Betreuer erforderlich ist. Soll sich der Betreuer um das Bürgergeld kümmern, so ist der Aufgabenkreis Vermögenssorge notwendig.

Wer glaubt, einen gesetzlichen Betreuer zu benötigen, kann einen entsprechenden Antrag an das örtliche Amtsgericht stellen. Eine Betreuung anregen können auch Verwandte, Freunde, Nachbarn oder sonstige Dritte.


Zusammenfassung zu Bürgergeld und gesetzliche Betreuung

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Ein gesetzlicher Betreuer kann Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, eine wichtige Unterstützung sein. Er kann den Betreuten bei der Antragstellung, der Durchsetzung seiner Rechte und der finanziellen Verwaltung des Bürgergeldes unterstützen.

Weitere Informationen und Quellen