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Endlich Klarheit im Dschungel der Grundsicherung: Hilfe durch gesetzlichen Betreuer!

Viele Menschen, die auf Grundsicherung bzw. Bürgergeld angewiesen sind, haben Schwierigkeiten, ihre Anträge zu stellen und ihre Rechte gegenüber dem Jobcenter zu vertreten. In diesen Fällen kann ein gesetzlicher Betreuer eine wichtige Unterstützung sein. In nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären wir, wann ein Bezieher von Bürgergeld / Grundsicherung auf einen rechtlichen Betreuer zurückgreifen kann und welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen.

Wie ein gesetzlicher Betreuer im Bereich Grundsicherung / Bürgergeld helfen kann

Ein gesetzlicher Betreuer im Bereich Grundsicherung / Bürgergeld kann

  • den Betreuten bei der Antragstellung unterstützen. Dies umfasst die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, die Begleitung zu Terminen beim Jobcenter und die Vertretung des Betreuten gegenüber dem Jobcenter.
  • den Betreuten bei der Durchsetzung seiner Rechte unterstützen. Dies kann zum Beispiel die Einlegung von Widersprüchen gegen Bescheide des Jobcenters oder die Klage vor dem Sozialgericht sein.
  • den Betreuten bei der finanziellen Verwaltung des Bürgergeldes unterstützen. Dies kann zum Beispiel die Erstellung eines Haushaltsplans und die Kontrolle der Ausgaben sein.

Voraussetzungen für die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers

Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, da dadurch die Rechte des Betreuten, hier des Beziehers von Grundsicherung bzw. Bürgergeld, zum Teil eingeschränkt werden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Der Betroffene muss „psychisch krank“ bzw. „körperlich, geistig oder seelisch behindert“ sein.
  • Er darf nicht in der Lage sein, seine Angelegenheiten oder einen Teil seiner Angelegenheiten zu regeln.
  • Er muss volljährig sein.

Die Person, um die es geht, muss in also in ihren Handlungs- bzw. Entscheidungsfähigkeiten eingeschränkt sein. Dies kann zum Beispiel durch eine psychische Erkrankung, eine geistige Behinderung oder eine altersbedingte Demenz sein.

Gegen den freien Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Wer bestellt den Betreuer und wie ist der Verfahrensgang?

Die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers erfolgt durch das Amtsgericht. Das Gericht wird einen Sachverständigen anhören, um festzustellen, ob eine Betreuung erforderlich ist und welcher Aufgabenkreis für den Betreuer erforderlich ist. Soll sich der Betreuer um das Bürgergeld kümmern, so ist der Aufgabenkreis Vermögenssorge notwendig.

Wer glaubt, einen gesetzlichen Betreuer zu benötigen, kann einen entsprechenden Antrag an das örtliche Amtsgericht stellen. Eine Betreuung anregen können auch Verwandte, Freunde, Nachbarn oder sonstige Dritte.

Zusammenfassung zu Grundsicherung / Bürgergeld und gesetzliche Betreuung

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Ein gesetzlicher Betreuer kann Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, eine wichtige Unterstützung sein. Er kann den Betreuten bei der Antragstellung, der Durchsetzung seiner Rechte und der finanziellen Verwaltung des Bürgergeldes unterstützen.

Weitere Informationen und Quellen

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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