Eltern in Deutschland fragen sich Monat für Monat, wann das Kindergeld und eventuell der Kinderzuschlag ausgezahlt werden – insbesondere in Monaten wie August, wenn die Ferien oder der Schulstart anstehen. Für August 2025 gibt es klare Termine, eine bewährte Systematik und einige Tipps für die Planung der Familienfinanzen. Hier finden Sie, liebe Eltern, einen ausführlichen Artikel zum Thema Kindergeld für August 202 inklusive Auszahlungstabelle, wichtigen Hinweise und praxiserprobten Tipps.
Höhe von Kindergeld und Kinderzuschlag ab 2025
- Kindergeld: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Kind und Monat, unabhängig von der Kinderzahl.
- Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag („KiZ“) kann zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden und wurde für 2025 auf maximal 297 Euro monatlich pro Kind erhöht. Der genaue Betrag hängt vom Einkommen der Familie ab.
Auszahlungstermine im August 2025
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt nicht für alle Eltern bzw. Kinder gleichzeitig, sondern gestaffelt je nach Endziffer der Kindergeldnummer – das gilt sowohl für das Kindergeld als auch für den Kinderzuschlag, da beide, wenn auf beides ein Anspruch besteht, gemeinsam überwiesen werden. Je niedriger die Endziffer, desto früher im Monat ist das Geld auf dem Konto.
Tabelle: Auszahlungstermine für Kindergeld & Kinderzuschlag im August 2025 nach Endziffer
Endziffer der Kindergeldnummer | Auszahlungstermin August 2025 |
---|---|
0 | 05.08.2025 (Dienstag) |
1 | 06.08.2025 (Mittwoch) |
2 | 07.08.2025 (Donnerstag) |
3 | 08.08.2025 (Freitag) |
4 | 12.08.2025 (Dienstag) |
5 | 14.08.2025 (Donnerstag) |
6 | 15.08.2025 (Freitag) |
7 | 18.08.2025 (Montag) |
8 | 19.08.2025 (Dienstag) |
9 | 21.08.2025 (Donnerstag) |
Hinweis: Es kann in einzelnen Fällen zu Verschiebungen kommen, etwa durch Wochenenden oder Feiertage.
Die komplette Tabelle zur Kindergeld Auszahlung 2025 findet man hier: Tabelle Kindergeld Auszahlung 2025
Wo finde ich meine Kindergeld-Endziffer?
Die Endziffer findest du auf jedem Bescheid oder Schreiben der Familienkasse. Sie ist die letzte Zahl der Kindergeldnummer (z.B. „123FK456789“ → Endziffer 9).
Tipps für die Kontrolle der Auszahlung
- Überprüfung der Termine: Prüfe deinen Kontoauszug am Tag nach dem offiziellen Auszahlungstermin. Banken brauchen manchmal 1–2 Werktage für die Gutschrift.
- Kinderzuschlag gleichzeitig beachten: Er wird mit dem Kindergeld zusammen ausgezahlt – es gibt keine zweite Überweisung im Monat.
- Planung: Notiere die für dich relevanten Auszahlungstermine für das ganze Jahr, um deine Haushaltskasse besser zu planen.
- Anspruchsprüfung: Prüfe regelmäßig, ob sich Änderungen im Einkommen, Unterhalt oder Familienstatus auf den Anspruch auswirken. Gerade beim Kinderzuschlag müssen Änderungen zeitnah mitgeteilt werden.
- Antragstellung: Kindergeld und Kinderzuschlag müssen beantragt werden und werden nicht automatisch ausgezahlt. Für Neugeborene oder bei verändertem Familienstand schnell handeln.
- Fragen zur Berechnung: Nutze die offiziellen Kindergeldrechner und Informationen der Familienkasse, um Unsicherheiten zur Höhe auszuräumen.
Hintergründe zum Auszahlungssystem
- Die gestaffelten Termine sorgen für einen gleichmäßigen Geldfluss. So werden nicht alle Überweisungen auf einmal ausgeführt, was das deutsche Kindergeld-System entlastet.
- Kinderzuschlag: Gedacht als Ergänzung zum Kindergeld für Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen, um Kinder besser abzusichern. Er kann auch zusätzlich zu Wohngeld beantragt werden, nicht jedoch, wenn Bürgergeld bezogen wird.
- Dauer: Kindergeld wird meist bis zum 18. Geburtstag gezahlt, bei nachgewiesener Ausbildung/Studium bis zum 25. Geburtstag.
Zusammenfassung: Kindergeld Auszahlung im August 2025
Im August 2025 profitieren Familien in Deutschland von jahrelang erprobten, klaren Strukturen: von 255 Euro Kindergeld und bis zu 297 Euro Kinderzuschlag pro Kind. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt nach der Endziffer der Kindergeldnummer – sie entscheidet also, wann das Geld eingeht (vgl. Tabelle oben). Mit solider Planung, Beachtung der Endziffer und regelmäßiger Anspruchsprüfung sollte hinsichtlich der monatliche Auszahlung nichts schiefgehen. Wenn doch: Nachfrage bei Bank oder Familienkasse.