Elterngeld-Reform 2026: Väter sollen künftig deutlich länger Elternzeit nehmen

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Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant eine weitreichende Reform des Elterngeldes. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aus Koalitionskreisen erfuhr, soll das volle Elterngeld künftig nur noch ausgezahlt werden, wenn beide Elternteile erheblich mehr Zeit für die Kinderbetreuung aufwenden als bisher. Die geplante Neuregelung verbindet haushaltspolitische Sparziele mit dem familienpolitischen Anspruch auf mehr Gleichstellung. Entscheidende Weichen sollen beim Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 gestellt werden.

Was sich beim Elterngeld ändern soll

Nach aktuellen Berichten aus Koalitionskreisen plant Familienministerin Prien zwei voneinander abweichende Reformmodelle, zwischen denen die Koalition noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat.

Das erste Modell sieht vor, dass die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten künftig nur noch gilt, wenn beide Elternteile jeweils sieben Monate Elternzeit nehmen. Die hälftige Aufteilung wäre dann Pflicht, nicht mehr Option. Eine Sprecherin des Familienministeriums hat diese Variante als Spekulation bezeichnet und zurückgewiesen.

Das zweite Modell, über das der „Spiegel“ berichtet, ist konkreter: Die maximale Bezugsdauer würde von 14 auf 12 Monate verkürzt. Gleichzeitig müsste jeder Elternteil mindestens vier Monate Elternzeit nehmen, statt wie bisher zwei. Die verbleibenden vier Monate könnten die Eltern frei untereinander aufteilen. Als Ausgleich für die kürzere Bezugsdauer plant Prien diesem Modell zufolge eine Anhebung der Lohnersatzrate, die seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nie angepasst wurde.

Das Familienministerium hat offiziell nur bestätigt, dass an einer Reform gearbeitet wird. Eine Sprecherin erklärte, es gehe sowohl um die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag als auch um Sparvorgaben.

Aktueller Stand: Was gilt heute?

Derzeit erhalten Elternpaare gemeinsam bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Voraussetzung ist, dass sich beide Partner beteiligen und jeder mindestens zwei Monate übernimmt. In der Praxis nehmen Mütter meist zwölf Monate, Väter die verbleibenden zwei sogenannten Partnermonate. Laut Deutschem Juristinnenbund (djb) bezieht zwar jeder zweite Vater Elterngeld, aber drei Viertel davon lediglich diese Mindestdauer.

Die folgende Tabelle zeigt die geltenden Eckdaten im Überblick:

MerkmalAktuelle Regelung
Maximale Bezugsdauer (Paare)14 Monate
Mindestbeteiligung je Elternteil2 Monate
Lohnersatzrate65 % des Nettoeinkommens
Mindestbetrag300 Euro/Monat
Höchstbetrag1.800 Euro/Monat
Einkommensgrenze (Paare/Alleinerziehende)175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

Hintergrund: Sparziel und Gleichstellungsauftrag

Die Reform entsteht nicht im luftleeren Raum. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat Familienministerin Prien aufgefordert, für den Bundeshaushalt 2027 einen Konsolidierungsbeitrag von 500 Millionen Euro aus dem Familienressort beizusteuern. Allein durch die Änderungen bei der Elternzeit lässt sich diese Summe nicht vollständig erreichen, da ein Teil der Entlastung ohnehin durch die sinkende Geburtenzahl entsteht.

Prien betont deshalb auch den gleichstellungspolitischen Aspekt. Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich vor, Anreize für mehr Väterbeteiligung zu schaffen. Kanzler Friedrich Merz soll über die Reformpläne informiert sein und Zustimmung signalisiert haben. Aus Teilen der CDU/CSU gibt es jedoch Widerspruch.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete entsprechende Maßnahmen bereits als „gelebte Frauenpolitik“, die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Müttern fördere.

Was bedeutet das konkret für Familien?

Für Paare, in denen ein Elternteil nicht für mehrere Monate aus dem Beruf aussteigen kann oder will, könnte die Reform eine spürbare Kürzung bedeuten. Wer unter den neuen Bedingungen nicht die geforderte Mindestbeteiligung des anderen Partners sicherstellt, erhält unter Umständen weniger als die bisher möglichen 14 Monate Elterngeld.

Ein Beispiel: Eine Mutter mit einem monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt von 3.200 Euro erhält derzeit monatlich 2.080 Euro Elterngeld (65 Prozent). Wenn ihr Partner nur einen Monat Elternzeit nehmen kann und die Reform strenge Anforderungen stellt, droht der Familie unter Umständen ein vorzeitiges Ende des Leistungsbezugs. Das Spiegel-Modell mit erhöhter Lohnersatzrate könnte diesen Verlust teilweise ausgleichen, die genauen Prozentwerte sind aber noch nicht bekannt.

Was bleibt unverändert?

Nach dem Stand der Koalitionsgespräche sollen die folgenden Kernelemente des Elterngeldes nicht angetastet werden: die Einkommensgrenze von 175.000 Euro, die grundsätzliche Lohnersatzlogik sowie der Anspruch von Alleinerziehenden.

Was kommt als nächstes?

Die entscheidende Etappe ist der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026. Bis zu diesem Termin muss auch der Haushaltsentwurf der Bundesregierung in seinen Grundzügen stehen. Erst danach ist ein förmlicher Gesetzentwurf zu erwarten, der Bundestag und Bundesrat durchlaufen muss. Ein Inkrafttreten vor 2027 ist unwahrscheinlich.

FAQ

Was plant Familienministerin Prien beim Elterngeld konkret?

Prien plant, die Bedingungen für den vollen Elterngeldbezug zu verschärfen. Väter sollen künftig deutlich länger als bisher Elternzeit nehmen müssen. Im Gespräch sind zwei Modelle: entweder eine verpflichtende hälftige Aufteilung (je sieben Monate) als Bedingung für 14 Monate Elterngeld, oder eine Verkürzung auf 12 Monate Maximalbezug, bei der aber jeder Elternteil mindestens vier Monate nehmen müsste. Das Ministerium hat sich bisher nur grundsätzlich zur laufenden Reformarbeit bekannt.

Wie viel Elterngeld bekommen Eltern aktuell?

Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich. Paare können gemeinsam bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn beide mindestens zwei Monate nehmen. Die Einkommensgrenze liegt bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Wann soll die Elterngeld-Reform in Kraft treten?

Beschlossen ist noch nichts. Der Koalitionsausschuss berät die Details am 1. Juli 2026. Danach ist ein förmlicher Gesetzentwurf notwendig, der das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat durchlaufen muss. Eine Umsetzung vor dem Jahr 2027 gilt als unwahrscheinlich.

Warum will die Koalition das Elterngeld reformieren?

Es gibt zwei Motive: Erstens soll das Familienministerium einen Sparbeitrag von 500 Millionen Euro für den Bundeshaushalt 2027 leisten. Zweitens sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ausdrücklich vor, Anreize für eine stärkere Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung zu schaffen. Die Reformpläne werden von der Ministerin deshalb nicht nur als Sparmaßnahme, sondern auch als Beitrag zur Gleichstellung begründet.

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