Minijob in Elternzeit – für wen lohnt das zusätzliche Geld und was ist zulässig?

Mütter oder Väter in Elternzeit überlegen oft, ob sie ihre finanzielle Situation mit einem Minijob aufbessern können. Die Entscheidung ist nicht leicht. Lesen Sie in unserem Beitrag, was Sie beachten sollten!

Lohnt sich ein Minijob während der Elternzeit?

Elternzeit ist die Zeit, in der man sich um sein Kind kümmern möchte. Wer sie in Anspruch, hat oft parallel einen Anspruch auf Elterngeld. Dennoch wollen Mütter oder Väter ihren Kontakt zum Berufsleben nicht verlieren oder sind auf einen, wenn auch nur geringen, Verdienst angewiesen. Sie übern deshalb während der Elternzeit einen Minijob aus.

Doch lohnt sich das überhaupt? Und: was ist zulässig in der Elternzeit? Welche Vorteile und Nachteile bringt ein Minijob in der Elternzeit? Was muss hinsichtlich Steuern und Sozialabgaben beachtet werden? Diese Fragen beantworten wir in unserem nachfolgenden Beitrag.

Elternzeit – wie viel an Arbeit ist erlaubt?

Minijob während der Elternzeit - was ist zulässg, was lohnt sich?
Viele Mütter oder Väter überlegen, ob ein Minijob während der Elternzeit eine gute Idee ist, um die Finanzen der Familie aufzubessern. Doch es gibt einiges zu beachten!

Wer in Elternzeit ist, hat oft finanzielle Einbußen. Der Verdienst ist weggefallen. Viele Eltern überlegen deshalb, wie sie das ausgleichen können und ob ein Minijob eine angemessene Möglichkeit ist.

Es gelten folgender Grundsätze:

Eltern, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren wurden, sind berechtigt, bis zu 32 Stunden pro Woche während der Elternzeit zu arbeiten

Eltern, deren Kinder bis zum 31. August 2021 geboren wurden, sind berechtigt, bis zu 30 Stunden pro Woche während der Elternzeit zu arbeiten.

Übt man als Mutter oder Vater in Elternzeit einen Minijob aus, so wird diese Grenze nicht überschritten, Vorteil Nr. 1.

Minijob bedeutet Flexibilität

Einen Minijob kann man zum einen bei einem neuen, beliebigen Arbeitgeber aufnehmen, zum anderen aber auch bei dem Arbeitgeber, bei dem man noch beschäftigt ist, bei dem aber die Hauptbeschäftigung aufgrund der Elternzeit ruhend gestellt ist.

Man kann bis zur Minijobgrenze, der Verdienstobergrenze von aktuelle 538 Euro (2024), auch mehrere Minijobs parallel ausüben. Wichtig in diesem Zusammenhang: der bisherige Arbeitgeber muss der Ausübung eines jeden Minijobs bei einem anderen Arbeitgeber zustimmen.

Entgelt aus Minijob wird auf Elterngeld angerechnet

Bezieht man Elterngeld und übt gleichzeitig einen Minijob aus, so muss man beachten, dass das Entgelt, das man mit dem Minijob verdient, auf das Elterngeld angerechnet wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn man mehr Elterngeld bezieht, als

  • das Basiselterngeld (300 Euro) oder
  • das Elterngeld Plus (150 Euro).

Anrechnung des Verdienstes auf das Elterngeld bedeutet, dass das Elterngeld entsprechend gekürzt wird. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, einen Hinzuverdienst während der Elternzeit der Elterngeldstelle zu melden.

Beispielrechnung Anrechnung Verdienst aus Minijob auf Elterngeld

Beträgt das Elterngeld 1500 Euro und verdienen sie 538 Euro aus dem Minijob, so würden etwa die Hälfte des Verdienstes auf das Elterngeld angerechnet werden.  Ergebnis: der Verdienst durch den Minijob wird also deutlich geschmälert. Jeder Elternteil muss also für sich entscheiden, ob sich ein Minijob neben dem Elterngeld tatsächlich lohnt.

Minijob in Elternzeit und Rente – was sind die Auswirkungen?

Wer einen Minijob ausübt, zahlt grundsätzlich auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Man kann sich jedoch hiervon befreien lassen. Dazu ist eine Erklärung vor Beginn des Minijobs notwendig. Lässt man sich nicht befreien, beträgt der Eigenanteil zu den Beiträgen lediglich 3,6 Prozent. Die restlichen 15 Prozent muss der Arbeitgeber zahlen. Beispiel: verdient man 538 Euro, so muss man hiervon 19,37 Euro an monatlichen Beiträgen zur Rentenversicherung zahlen.

Ob sich eine Rentenversicherung im Minijob lohnt, ist wiederum eine sehr individuelle Entscheidung. Die Rentenansprüche werden zwar erhöht, aber nur minimal. Was den Rentenanspruch von Eltern enorm erhöht sind hingegen die Kindererziehungszeiten. Die Berücksichtigung dieser Zeiten muss bei der Rentenversicherung beantragt werden.  

Quelle

Bundesfamilienministerium