Warum Pflegeheime so teuer werden
Die Eigenanteile im Pflegeheim sind in den letzten Jahren stark gestiegen, vielerorts auf über 3.200 Euro monatlich im ersten Jahr. Gründe sind vor allem höhere Personalkosten, steigende Investitionskosten der Heime und höhere „Hotelkosten“ für Unterkunft und Verpflegung. Bundesweit liegen die von Bewohnern zu zahlenden Gesamtkosten inzwischen häufig bei über 3.000 Euro pro Monat, in manchen Bundesländern sogar deutlich darüber. In NRW kostet ein Heimplatz mittlerweile 4000 Euro an Eigenanteil. Der Teil, den die Pflegekasse zahlt, ist dabei schon berücksichtigt.
Wie sich Pflegeheimkosten zusammensetzen
Die monatliche Rechnung im Heim besteht aus mehreren Bausteinen.
- Pflegekosten: Ein Teil wird von der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad übernommen, den Rest zahlen Bewohner als Eigenanteil.
- Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten“): Diese Kosten tragen Bewohner immer vollständig.
- Investitionskosten: Das sind z. B. Kosten für Gebäude und Ausstattung, die das Heim auf die Bewohner umlegt.
Wichtig: Die Zuschläge der Pflegeversicherung (Leistungszuschläge je nach Aufenthaltsdauer) senken zwar den pflegebedingten Eigenanteil, aber die Gesamtbelastung bleibt trotzdem oft sehr hoch.
Was passiert, wenn man das Heim nicht mehr bezahlen kann?
Wenn Rente, Pflegeversicherungsleistungen und eigenes Vermögen nicht ausreichen, besteht ein Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ als Sozialhilfeleistung nach dem SGB XII. Der Sozialhilfeträger kann dann die Differenz zwischen dem eigenen Einkommen/Vermögen und den tatsächlichen Heimkosten übernehmen. Es muss grundsätzlich niemand aus dem Pflegeheim ausziehen, nur weil die Kosten allein nicht mehr getragen werden können, solange rechtzeitig Sozialhilfe beantragt wird.
Schritt für Schritt: Was Sie konkret tun können
Sobald absehbar ist, dass das Geld knapp wird, sollten Angehörige strukturiert vorgehen.
- Einkommen und Ausgaben prüfen
- Rente, Pensionen, Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen, sonstige Einkünfte und vorhandenes Vermögen genau erfassen.
- Alle Heimkostenpositionen (Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investition) und Zusatzkosten wie Friseur, Fußpflege oder Medikamente gegenüberstellen.
- Mit Heimleitung und Pflegekasse sprechen
- Mit der Heimverwaltung frühzeitig klären, ob alle Leistungen korrekt abgerechnet sind oder Einsparmöglichkeiten bestehen.
- Bei der Pflegekasse prüfen, ob der Pflegegrad noch passt oder eine Höherstufung sinnvoll ist, um höhere Leistungsbeträge zu erhalten.
- Beratung nutzen (Pflegestützpunkt, Sozialdienst)
- Pflegestützpunkte bieten kostenlose, trägerunabhängige Beratung zur Finanzierung von Pflege und möglichen Hilfen.
- Krankenhaussozialdienste oder kommunale Beratungsstellen unterstützen beim Ausfüllen von Anträgen und beim Kontakt zum Sozialamt.
- Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen
- Zuständig ist in der Regel das Sozialamt am Wohnort des Pflegebedürftigen.
- Gewährt wird Hilfe zur Pflege, wenn nach Anrechnung von Einkommen und geschütztem Vermögen (Freibetrag, meist um 5.000–10.000 Euro) die Heimkosten nicht gedeckt sind.
- Unterhaltspflicht der Kinder prüfen
- Kinder können nur herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt; ansonsten greift die sogenannte „Angehörigen-Entlastung“.
- Liegt das Einkommen darunter, bleibt der Sozialhilfeträger in der Regel alleiniger Kostenträger für den ungedeckten Teil.
Droht die Kündigung des Heimplatzes?
Heimplätze dürfen nicht einfach gekündigt werden, nur weil vorübergehend Zahlungsprobleme bestehen und ein Sozialhilfeantrag läuft. In der Praxis drohen Heime zwar manchmal mit Kündigung, allerdings ist eine Beendigung des Heimvertrags nur in engen gesetzlichen Ausnahmen zulässig, etwa bei dauerhaft nicht klärbarer Finanzierung trotz vorhandenen Vermögens. Sozialämter können zur Überbrückung auch Darlehen gewähren, wenn etwa eine Immobilie noch nicht verkauft ist, um den Heimaufenthalt zu sichern.
Welche Alternativen zum Pflegeheim gibt es?
Wenn das Heim dauerhaft zu teuer ist oder der Betroffene es wünscht, können andere Versorgungsformen geprüft werden.
- Ambulante Pflege zu Hause: Pflegedienst, Tagespflege, Entlastungsleistungen und Angehörigenpflege lassen sich flexibel kombinieren; oft sind die Gesamtkosten niedriger.
- Betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige: Hier sind die Pflegekosten plus Miete teils günstiger als ein klassisches Pflegeheim.
- Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege: Entlastet Angehörige zeitweise, ohne einen dauerhaften Heimeinzug.
Ein praxisnaher Weg: Erst gemeinsam mit einem Pflegestützpunkt alle Leistungen der Pflegeversicherung voll ausschöpfen, dann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen und parallel prüfen, ob eine ambulante Versorgung oder eine kleinere Einrichtung langfristig besser finanzierbar ist.

