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Schwerbehinderung und Parkausweis: Dein Weg zum Behindertenparkplatz – So erhältst du Sonderparkrechte!

Für Menschen mit Schwerbehinderung ist der richtige Parkausweis der Schlüssel zu mehr Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag. Erfahre in nachfolgedem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., wie du Sonderparkrechte für Behindertenparkplätze erhältst, welche Voraussetzungen gelten und worauf es beim Antrag wirklich ankommt – praxisnah, verständlich und aktuell für alle Betroffenen und Angehörigen!

Immer mehr Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind auf spezialisierte Parkplätze angewiesen – doch nur mit dem richtigen Parkausweis ist das Parken auf Behindertenparkplätzen legal möglich.Dieses Thema ist besonders spannend, da sich Betroffene jedes Jahr mit neuen Detailregelungen und Antragsprozessen beschäftigen müssen. Hier erfährst du alles zur Beantragung, den wichtigsten Voraussetzungen und zu deinen Rechten mit dem Parkausweis für Schwerbehinderte.

Was ist ein Behindertenparkplatz und welche Ausweise gibt es?

Behindertenparkplätze sind speziell gekennzeichnete Stellplätze, die Menschen mit Schwerbehinderung vorbehalten sind. Sie befinden sich meist direkt an öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen, Einkaufszentren oder Wohngebieten. Damit diese Parkplätze nicht zweckentfremdet werden, ist klar geregelt, wer sie nutzen darf: Nur mit einem gültigen Parkausweis, der hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar angebracht sein muss, ist das Parken erlaubt.

Für Deutschland gibt es zwei zentrale Varianten:

  • Blauer EU-Parkausweis: Er berechtigt zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol und gilt EU-weit.
  • Orangener Parkausweis: Er gilt nur innerhalb Deutschlands und gewährt eingeschränkte Parkprivilegien, etwa längeres Parken in Zonen mit Parkzeitbegrenzung oder ausnahmsweise im eingeschränkten Halteverbot.

Wichtig: Der Schwerbehindertenausweis allein genügt nicht für das Parken, sondern der spezifische Parkausweis ist erforderlich!

Wer hat Anspruch und welche Voraussetzungen gelten?

Der Anspruch richtet sich nach bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:

  • Für den blauen EU-Parkausweis brauchst du in der Regel das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder vergleichbare schwerwiegende Mobilitätseinschränkungen. Auch eine stark eingeschränkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann zugrunde liegen.
  • Der orangene Parkausweis ist für Personen gedacht, die zwar eingeschränkt mobil sind (Merkzeichen „G“, „B“), aber die strengen Vorgaben für den blauen Ausweis nicht erfüllen.

In Ausnahmefällen können auch Familienangehörige wie Eltern, Partner oder Kinder einen Parkausweis bekommen – allerdings nur, wenn sie die Person mit Behinderung tatsächlich befördern.

So beantragst du den Parkausweis richtig

Der Antrag erfolgt bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt, Straßenverkehrsamt). Manche Kommunen bieten mittlerweile auch Online-Anträge an.

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Schwerbehindertenausweis (mit erforderlichen Merkzeichen)
  • aktuelles Passfoto
  • ärztliche Bescheinigung der Mobilitätseinschränkung (bei Bedarf)
  • Personalausweis/Kopie für die antragstellende oder befördernde Person

Der Parkausweis ist personenbezogen! Er kann auch genutzt werden, wenn die betroffene Person befördert wird, muss jedoch immer sichtbar ausgelegt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Hinweis: Du benötigst keinen Führerschein, um einen Parkausweis zu beantragen – auch Beifahrer:innen können einen Antrag stellen, sofern sie mobilitätseingeschränkte Personen regelmäßig fahren.

Welche Rechte und Vorteile hast du mit dem Parkausweis?

Mit dem blauen Parkausweis darfst du:

  • auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken
  • in bestimmten Kurzparkzonen ohne Zeitbegrenzung parken
  • in vielen Kommunen von Parkgebühren befreit werden (u.a. auf Antrag)
  • bei erheblicher Wegstrecke vor Arztpraxen, Behörden oder Arbeitsstätten einen eigenen Behindertenparkplatz nach Einzelprüfung beantragen

Beachte, dass unterscheiden werden muss zwischen Behindertenparkplatz und normalen Parkplatz: Nur eigens als Behindertenparkplatz ausgewiesene Flächen dürfen genutzt werden.

Strafen und Kontrolle – Darauf musst du achten

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne gültigen Ausweis oder die missbräuchliche Nutzung ist kein Kavaliersdelikt: Es drohen hohe Bußgelder, Abschleppen und Anzeige. Den Parkausweis solltest du daher immer korrekt und vollständig auslegen; das bloße Auslegen eines Rollstuhlsymbols oder des Schwerbehindertenausweises reicht nicht aus.

Personenbezogener Behindertenparkplatz beantragen

Wer chronisch keinen Stellplatz findet, kann einen personenbezogenen Behindertenparkplatz direkt vor der Haustür oder am Arbeitsplatz beantragen. Voraussetzungen:

  • ärztliche Bestätigung zur Gehbehinderung und zum Bedarf
  • Schwerbehindertenausweis/Blauer Parkausweis
  • konkretes Nutzungsinteresse (z.B. tägliche Wege zur Arbeit)
  • Nachweis, dass kein alternativer Parkplatz verfügbar ist

Das zuständige Amt prüft streng. Nach Bepflockung bekommt der Parkplatz ein Schild mit Nummer und Kennzeichen.

Tipps für die Praxis

  • Prüfe vor Antragstellung, ob deine Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis die Anforderungen erfüllen.
  • Nutze Beratungsangebote und Infoseiten der Städte, Gemeindeverwaltungen oder Selbsthilfegruppen.
  • Bei Fragen zur Parkerleichterung hilft oft der Sozialverband oder das zuständige Integrationsamt.
  • Erkundige dich nach Sonderprogrammen wie kostenfreien Parkvignetten oder dem Euro-Key für Barrierefreie Infrastruktur.

Zusammenfassung: Behindertenparkplatz mit Schwerbehindertenausweis

Mit einem Schwerbehindertenausweis allein darf man nicht auf dem Behindertenparkplatz parken. Nur wer den blauen (oder je nach Fall orangenen) Parkausweis besitzt und alle Voraussetzungen erfüllt, erhält Sonderrechte für das Parken direkt vor Ärzten, Wohnhäusern oder öffentlichen Einrichtungen. Die Beantragung erfordert gute Vorbereitung, aber mit dem richtigen Ausweis öffnen sich viele Wege zu mehr Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe.

Weiterführende Infos


Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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