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2026: Deutschlandticket teurer, mehr Kindergeld, höherer Mindestlohn, neue Grundsicherung – das ändert sich für Verbraucher u. Rentner

2026 bringt ein ganzes Paket an Neuerungen: Das Deutschlandticket wird teurer, Bürgergeld heißt künftig Grundsicherung, der Mindestlohn steigt kräftig, dazu kommen mehr Kindergeld, höhere Steuerfreibeträge sowie Änderungen bei Rente, Energiepreisen und digitalen Verbraucherrechten. Wer seine Finanzen und Verpflichtungen im Blick behält, kann viele Vorteile mitnehmen und teure Fehler vermeiden. Ein Überblick hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Mobilität: Deutschlandticket, Führerschein & Euro in Bulgarien

  • Das Deutschlandticket verteuert sich zum Januar 2026 von 58 auf 63 Euro im Monat – ein Plus von knapp neun Prozent. Etwa 14 Millionen Menschen nutzen das bundesweite Abo für Bus und Bahn im Regional‑ und Nahverkehr.
  • Begründet wird der Preissprung mit gestiegenen Kosten der Verkehrsunternehmen; schon Anfang 2025 war der Preis um mehr als 18 Prozent erhöht worden. Wer regelmäßig pendelt, sollte prüfen, ob sich das Ticket trotz Aufschlag weiterhin rechnet oder regionale Alternativen günstiger sind.
  • Im Zuge der EU‑weiten Vereinheitlichung von Führerscheinen müssen Besitzer deutscher Kartenführerscheine, die 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurden, diese bis spätestens 19. Januar 2026 gegen das neue EU‑Dokument umtauschen. Nach dem Stichtag sind die alten Karten in diesen Jahrgängen ungültig und können bei Kontrollen zu Bußgeldern führen.
  • Auf europäischer Ebene vollzieht Bulgarien zum Jahreswechsel den Schritt in die Eurozone: Der Lew wird durch den Euro ersetzt, das Land wird damit das 21. Euroland – mitten in einer innenpolitischen Krisenphase. Für Urlauber und Geschäftsreisende entfallen damit künftig Umtauschkosten und Wechselkursrisiken.

Arbeit, Einkommen und Sozialleistungen

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde, was einem Plus von rund 8,5 Prozent entspricht. Bereits beschlossen ist zudem: 2027 soll der Mindestlohn weiter auf 14,60 Euro klettern.
  • Parallel dazu erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 556 auf 603 Euro, weil sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist. Minijobs bleiben in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei, solange die Grenze nicht überschritten wird – wichtig für Nebenjobber und Rentner.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag wird 2026 von 12.096 auf 12.348 Euro angehoben; Ehepaare können gemeinsam 24.696 Euro pro Jahr steuerfrei erzielen. Für viele Beschäftigte bedeutet das: Ein etwas größerer Teil des Einkommens bleibt steuerfrei, was die Lohnabrechnung leicht entlastet.
  • Beim Regelsatz der Sozialleistungen (Bürgergeld/Sozialhilfe) kommt es hingegen zur Nullrunde: 2026 bleiben die Beträge unverändert, z.B. erhalten alleinstehende Bürgergeld‑Empfänger weiterhin 563 Euro im Monat. Begründet wird dies mit den deutlichen Anhebungen 2023 und 2024, als stark steigende Preise erwartet wurden, die letztlich geringer ausfielen.​

Bürgergeld wird Grundsicherung & neuer Wehrdienst

  • Das bisherige Bürgergeld wird ab Juli 2026 in „Grundsicherung“ umbenannt. Anspruch haben weiterhin Menschen, die trotz ernsthafter Bemühungen keinen Job finden oder deren Einkommen nicht reicht, um den eigenen Bedarf zu decken.
  • Die Regelung verschärft jedoch die Pflichten: Vorgesehen sind strengere Sanktionen und häufigere Kürzungen für Leistungsbeziehende, die nicht mit dem Jobcenter kooperieren, Termine versäumen oder Auflagen ignorieren. Auch Schutzfristen bei Vermögen und Wohnkosten (Karenzzeiten) sollen gelockert oder entfallen, wodurch stärker geprüft wird, ob eigenes Vermögen einzusetzen ist.
  • Beim Wehrdienst startet 2026 eine grundlegende Neuausrichtung: Ab Januar erhalten alle 18‑jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen zu Motivation und Eignung für den Dienst bei der Bundeswehr. Für Frauen ist die Teilnahme freiwillig, Männer der Jahrgänge ab 1. Januar 2008 müssen ab Juli 2027 mit einer flächendeckenden Musterung rechnen.
  • Die Wehrdeinst-Reform war 2025 stark umstritten und führte bundesweit zu Schulstreiks und Demonstrationen. Ziel der Regierung ist es, den Personalmangel in der Truppe zu entschärfen und gleichzeitig eine breitere Datengrundlage für künftige Dienstpflicht‑Modelle zu schaffen.

Steuern, Energie, Gastronomie & Verbraucherrechte

  • Die Gastronomie wird steuerlich entlastet: Zum 1. Januar 2026 sinkt der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Restaurants, Cafés und Imbissen von 19 auf sieben Prozent. Die Entlastung soll nach schwierigen Krisenjahren Betriebe stabilisieren und Arbeitsplätze sichern – ob Preise für Gäste sinken, entscheiden die Betriebe selbst.
  • Beim CO₂‑Preis findet ein Systemwechsel statt: Statt eines festen Preises von 55 Euro pro Tonne CO₂ wird der Preis ab 2026 am Markt über die Versteigerung von Emissionszertifikaten bestimmt, gedeckelt auf maximal 65 Euro pro Tonne. Das kann Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin um einige Cent pro Einheit verteuern, insbesondere Haushalte mit Ölheizung spüren die Belastung stärker als Gasnutzer.
  • Gleichzeitig sind deutliche Entlastungen bei den Netzentgelten geplant: Durch einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro sollen die Gebühren im Strombereich im Schnitt um rund 2,2 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde sinken. Wie stark sich das auf der Stromrechnung niederschlägt, hängt jedoch von regionalen Verteilnetzen und individuellen Tarifen ab.
  • Mit Blick auf digitale Märkte kommen neue Verbraucherrechte: KI‑generierte Texte, Bilder, Audio‑ und Videoformate müssen künftig klar als solche gekennzeichnet werden – eine Vorgabe aus dem EU‑AI‑Act, den Deutschland bis August 2026 in nationales Recht überführen muss.
  • Zusätzlich wird der Widerruf von Online‑Verträgen vereinfacht: Ab dem 19. Juni 2026 sind Online‑Händler verpflichtet, einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitzustellen, über den Verträge mit einem Klick beendet werden können.

Familien, Rente & Kindergeld

  • Familien bekommen im neuen Jahr mehr Unterstützung: Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026 um vier Euro auf 259 Euro pro Monat und Kind. Die Auszahlung erfolgt weiterhin automatisch über die Familienkassen, laufende Bewilligungen müssen nicht neu beantragt werden.
  • Parallel steigt der Kinderfreibetrag: Für 2026 liegt er bei 6.828 Euro pro Kind, zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs‑, Erziehungs‑ und Ausbildungsbedarf ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro. Davon profitieren vor allem Eltern mit höherem Einkommen, bei denen das Finanzamt prüft, ob Kindergeld oder Freibetrag steuerlich günstiger ist.
  • Auch bei der Altersvorsorge gibt es Bewegung: Rentnerinnen und Rentner können nach aktuellen Prognosen im Juli 2026 mit einer Rentenerhöhung von rund 3,7 Prozent rechnen. Die Haltelinie im Rentenrecht wurde bis 2031 verlängert, womit das Rentenniveau bei 48 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens stabilisiert werden soll.
  • Ergänzend werden eine neue Aktivrente und eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge vorbereitet, um längeres Arbeiten attraktiver zu machen und private Vorsorge auszubauen. Für viele Menschen bedeutet das: rechtzeitig prüfen, wie gesetzliche, betriebliche und private Rente künftig optimal zusammenspielen.

Fazit: 2026 rechtzeitig planen lohnt sich

2026 ist ein Jahr mit vielen Stellschrauben: mehr Einkommen durch höheren Mindestlohn, Kindergeld und Steuerfreibeträge, aber auch zusätzliche Kosten etwa beim Deutschlandticket und durch den CO₂‑Preis. Wer Fristen (Führerschein), neue Pflichten (Grundsicherung, Wehrdienst) und finanzielle Effekte (Rente, Sozialleistungen, Energiepreise) im Blick behält, kann gezielt gegensteuern – und die Pluspunkte des Reformjahres bestmöglich für sich nutzen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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