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2026 – Sozialleistungen und Rente nur noch per Überweisung

Ab 2026 werden zentrale Sozialleistungen wie Bürgergeld und Grundsicherung sowie die Rente grundsätzlich nur noch per Überweisung auf ein Konto ausgezahlt – Schecks und klassische Barauszahlungen laufen aus. Wer bis Ende 2025 keine Kontodaten hinterlegt, riskiert, dass Leistungen nicht mehr ausgezahlt werden. Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was sich 2026 konkret ändert

  • Rente: Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Barauszahlung über „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (Rentenscheck) komplett ein. Ab 1. Januar 2026 erfolgt die Rentenzahlung ausschließlich unbar auf ein Girokonto.
  • Bürgergeld und Grundsicherung: Jobcenter und Sozialämter beenden bundesweit die Ausgabe von Verrechnungs- oder Postschecks; auch Nachzahlungen und Einmalbeträge gehen nur noch per Überweisung.

Damit wird der unbare Zahlungsweg zur Pflichtvorgabe im Sozialstaat – wer keine IBAN hinterlegt, erhält keine regulären Auszahlungen mehr.

Gründe für das Aus der Bar- und Scheckzahlung

Die Umstellung ist Teil eines größeren Digitalisierungs- und Sparprogramms im Sozialleistungsbereich.
Wichtige Motive:

  • Kostenersparnis: Die Abwicklung von Schecks und Barauszahlungen über Postbank & Co. gilt als teuer und aufwendig; der Gesetzgeber rechnet mit Einsparungen im sechsstelligen Bereich pro Jahr.
  • Technische Umstellungen: Der Rentenservice der Deutschen Post und mehrere Banken stellen Scheckverfahren ein, womit die bisherige Infrastruktur wegfällt.
  • Sicherheit & Nachvollziehbarkeit: Überweisungen gelten als manipulationssicherer, besser dokumentierbar und erleichtern die Bekämpfung von Missbrauch.

Der Schritt ist auch durch EU-Vorgaben und das seit Jahren etablierte Basiskonto-Recht abgesichert, wonach grundsätzlich jede Person ein Konto eröffnen können soll.

Wer besonders betroffen ist

Besonders ins Blickfeld rücken ab 2026 Gruppen, die bisher auf Schecks oder Barauszahlungen angewiesen waren:

  • Rentnerinnen und Rentner, die Rentenschecks bar an der Postbank eingelöst haben – teils auch aus dem Ausland.
  • Bürgergeld-Beziehende und Sozialhilfeempfänger, die keine eigenen Konten hatten und Schecks als „Ersatzkonto“ nutzten.
  • Menschen mit negativer Schufa, Pfändungsschutzkonto, Obdachlosigkeit oder unsicherem Aufenthaltsstatus, für die eine Kontoeröffnung praktisch erschwert ist.

Wer bis Ende 2025 keine Kontoverbindung meldet, muss damit rechnen, dass Leistungen auf Eis liegen, bis die IBAN nachgereicht wird – einige Stellen nennen den 30. Oktober 2025 als empfohlene Frist für eine reibungslose Umstellung.

Welche Ausnahmen es noch gibt

Im Grundsatz ist die Linie klar: Rente und Bürgergeld nur noch per Kontoüberweisung. Einzelne Jobcenter und Sozialbehörden können in absoluten Härtefällen übergangsweise noch alternative Auszahlungswege organisieren, etwa Vorschüsse oder Bezahlkartenlösungen.

Wichtig:

  • Bezahlkarten, die ab 2026 in einigen Regionen für Bürgergeld getestet werden, sind kein Ersatz für die reguläre Kontoüberweisung, sondern eine Sonderlösung für klar definierte Personengruppen.
  • Im EU-/SEPA-Ausland lebende Rentner benötigen ebenfalls ein Konto, auf das die Rente überwiesen wird; die frühere Scheckauszahlung ins Ausland entfällt.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Um Zahlpausen ab 2026 zu vermeiden, empfehlen Rentenversicherung, Jobcenter und Sozialverbände ein strukturiertes Vorgehen:

  1. Girokonto oder Basiskonto eröffnen
    Banken sind verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten, auch bei schlechter Schufa oder mit Pfändungsschutz; darauf weisen Verbraucherportale und Sozialverbände ausdrücklich hin.​
  2. Kontodaten rechtzeitig melden
    • Rentner: Kontoverbindung der Deutschen Rentenversicherung frühzeitig mitteilen; Formulare und Online-Anträge (z. B. „Angaben zum Zahlungsweg“) stehen bereit.
    • Bürgergeld-Beziehende: IBAN beim Jobcenter hinterlegen; einige Jobcenter haben dafür Sonderbriefe und Fristsetzungen verschickt.
  3. Unterstützung annehmen
    Jobcenter, Sozialdienste und Schuldnerberatungen bieten Hilfe beim Konto-Check oder bei Problemen mit Pfändungen und Kontosperren.

Überblick: Was 2026 bei Auszahlungen gilt

Leistung / BereichBisher bis 2025Ab 2026
RenteÜberweisung oder Barzahlung per ZzV-ScheckNur noch Überweisung aufs Bankkonto
Bürgergeld / GrundsicherungÜberweisung, teils Verrechnungs- oder PostschecksAusschließlich Überweisung, Schecks entfallen
Konto-PflichtKonto empfohlen, aber teils nicht nötigGiro- oder Basiskonto faktisch zwingend
SonderlösungenRegionale Bar- oder ScheckverfahrenNur noch Ausnahmefälle (z. B. Bezahlkarte)

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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