Was sich 2026 konkret ändert
- Rente: Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Barauszahlung über „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (Rentenscheck) komplett ein. Ab 1. Januar 2026 erfolgt die Rentenzahlung ausschließlich unbar auf ein Girokonto.
- Bürgergeld und Grundsicherung: Jobcenter und Sozialämter beenden bundesweit die Ausgabe von Verrechnungs- oder Postschecks; auch Nachzahlungen und Einmalbeträge gehen nur noch per Überweisung.
Damit wird der unbare Zahlungsweg zur Pflichtvorgabe im Sozialstaat – wer keine IBAN hinterlegt, erhält keine regulären Auszahlungen mehr.
Gründe für das Aus der Bar- und Scheckzahlung
Die Umstellung ist Teil eines größeren Digitalisierungs- und Sparprogramms im Sozialleistungsbereich.
Wichtige Motive:
- Kostenersparnis: Die Abwicklung von Schecks und Barauszahlungen über Postbank & Co. gilt als teuer und aufwendig; der Gesetzgeber rechnet mit Einsparungen im sechsstelligen Bereich pro Jahr.
- Technische Umstellungen: Der Rentenservice der Deutschen Post und mehrere Banken stellen Scheckverfahren ein, womit die bisherige Infrastruktur wegfällt.
- Sicherheit & Nachvollziehbarkeit: Überweisungen gelten als manipulationssicherer, besser dokumentierbar und erleichtern die Bekämpfung von Missbrauch.
Der Schritt ist auch durch EU-Vorgaben und das seit Jahren etablierte Basiskonto-Recht abgesichert, wonach grundsätzlich jede Person ein Konto eröffnen können soll.
Wer besonders betroffen ist
Besonders ins Blickfeld rücken ab 2026 Gruppen, die bisher auf Schecks oder Barauszahlungen angewiesen waren:
- Rentnerinnen und Rentner, die Rentenschecks bar an der Postbank eingelöst haben – teils auch aus dem Ausland.
- Bürgergeld-Beziehende und Sozialhilfeempfänger, die keine eigenen Konten hatten und Schecks als „Ersatzkonto“ nutzten.
- Menschen mit negativer Schufa, Pfändungsschutzkonto, Obdachlosigkeit oder unsicherem Aufenthaltsstatus, für die eine Kontoeröffnung praktisch erschwert ist.
Wer bis Ende 2025 keine Kontoverbindung meldet, muss damit rechnen, dass Leistungen auf Eis liegen, bis die IBAN nachgereicht wird – einige Stellen nennen den 30. Oktober 2025 als empfohlene Frist für eine reibungslose Umstellung.
Welche Ausnahmen es noch gibt
Im Grundsatz ist die Linie klar: Rente und Bürgergeld nur noch per Kontoüberweisung. Einzelne Jobcenter und Sozialbehörden können in absoluten Härtefällen übergangsweise noch alternative Auszahlungswege organisieren, etwa Vorschüsse oder Bezahlkartenlösungen.
Wichtig:
- Bezahlkarten, die ab 2026 in einigen Regionen für Bürgergeld getestet werden, sind kein Ersatz für die reguläre Kontoüberweisung, sondern eine Sonderlösung für klar definierte Personengruppen.
- Im EU-/SEPA-Ausland lebende Rentner benötigen ebenfalls ein Konto, auf das die Rente überwiesen wird; die frühere Scheckauszahlung ins Ausland entfällt.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Um Zahlpausen ab 2026 zu vermeiden, empfehlen Rentenversicherung, Jobcenter und Sozialverbände ein strukturiertes Vorgehen:
- Girokonto oder Basiskonto eröffnen
Banken sind verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten, auch bei schlechter Schufa oder mit Pfändungsschutz; darauf weisen Verbraucherportale und Sozialverbände ausdrücklich hin. - Kontodaten rechtzeitig melden
- Rentner: Kontoverbindung der Deutschen Rentenversicherung frühzeitig mitteilen; Formulare und Online-Anträge (z. B. „Angaben zum Zahlungsweg“) stehen bereit.
- Bürgergeld-Beziehende: IBAN beim Jobcenter hinterlegen; einige Jobcenter haben dafür Sonderbriefe und Fristsetzungen verschickt.
- Unterstützung annehmen
Jobcenter, Sozialdienste und Schuldnerberatungen bieten Hilfe beim Konto-Check oder bei Problemen mit Pfändungen und Kontosperren.
Überblick: Was 2026 bei Auszahlungen gilt
| Leistung / Bereich | Bisher bis 2025 | Ab 2026 |
|---|---|---|
| Rente | Überweisung oder Barzahlung per ZzV-Scheck | Nur noch Überweisung aufs Bankkonto |
| Bürgergeld / Grundsicherung | Überweisung, teils Verrechnungs- oder Postschecks | Ausschließlich Überweisung, Schecks entfallen |
| Konto-Pflicht | Konto empfohlen, aber teils nicht nötig | Giro- oder Basiskonto faktisch zwingend |
| Sonderlösungen | Regionale Bar- oder Scheckverfahren | Nur noch Ausnahmefälle (z. B. Bezahlkarte) |


