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70 Euro pro Woche: Wenn die Pflegekasse zu spät entscheidet, gibt es bares Geld

Monatelanges Warten auf den Pflegegrad-Bescheid? Das muss niemand hinnehmen! Wer zu lange ohne Entscheidung bleibt, hat Anspruch auf 70 Euro pro Woche – automatisch.

Wer einen Pflegegrad beantragt, steht oft unter großem Druck. Angehörige müssen Leistungen organisieren, Hilfsmittel beschaffen, Pflegekräfte finden – doch ohne Bescheid läuft nichts. Jede Verzögerung kann schwerwiegende Folgen haben: fehlende Pflegeleistungen, finanzielle Engpässe oder Überforderung in der Familie. Um genau das zu verhindern, hat der Gesetzgeber feste Fristen für die Begutachtung und Entscheidung eingeführt. Wird diese Frist überschritten, greift ein klarer Anspruch auf eine pauschale Entschädigung – im Volksmund „70 Euro bei Verzug“ genannt.
Alle wichtigen Details zu Fristen, Ansprüchen und Vorgehensweise finden Leserinnen und Leser hier auf Bürger & Geld – dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Drei Wochen, fünf Wochen oder 25 Arbeitstage

Wie schnell die Pflegekasse reagieren muss, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Zwischen Antragstellung und Bescheid dürfen maximal 25 Arbeitstage vergehen. Diese Frist ist in § 18 Absatz 3b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben. Sie beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der Pflegekasse – nicht etwa erst, wenn der Medizinische Dienst einen Termin zur Begutachtung vereinbart.

In Akutfällen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, kann die Frist sogar auf eine Woche verkürzt werden. Drängt die Situation, zum Beispiel bei einem dringenden Bedarf an ambulanter Versorgung, soll der Medizinische Dienst binnen fünf Arbeitstagen begutachten. So will der Gesetzgeber verhindern, dass Betroffene ohne Unterstützung dastehen.

Was passiert, wenn die Frist verstreicht

Schafft die Pflegekasse es nicht, innerhalb der gesetzlichen Frist zu entscheiden oder einen nachvollziehbaren Grund für die Verzögerung mitzuteilen, entsteht automatisch ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Diese beträgt 70 Euro für jede begonnene Woche, in der der Bescheid überfällig ist.

Wichtig: Der Anspruch gilt nur, wenn die Verzögerung nicht von der antragstellenden Person verursacht wurde – etwa durch das Versäumen eines Begutachtungstermins. Sobald die Pflegekasse aber für die Verzögerung verantwortlich ist, läuft die Frist, und für jede weitere Woche entsteht der Anspruch neu.

Diese Regelung wurde eingeführt, um den Druck auf die Pflegeversicherung zu erhöhen und Bürgerinnen und Bürgern mehr Planungssicherheit zu geben. Denn ein Antrag auf Pflegegeld ist kein Bürokratieakt, sondern für viele eine existenzielle Angelegenheit.

Beispiel: So funktioniert die 70-Euro-Regel

Ein Antrag wird am 2. März gestellt. Die 25-Arbeitstage-Frist endet damit am 8. April. Trifft bis dahin kein schriftlicher Bescheid ein, beginnt am 9. April automatisch die Frist für die Entschädigung zu laufen. Wird der Bescheid erst am 23. April zugestellt, sind zwei volle Wochen vergangen – der Anspruch beträgt somit 140 Euro.

Diese Zahlung muss nicht gesondert beantragt werden, wird jedoch oft erst auf Nachfrage gewährt. Expertinnen empfehlen daher, sich nach Ablauf der Frist schriftlich an die Pflegekasse zu wenden und auf die Regelung nach § 18 Abs. 3b SGB XI hinzuweisen.

Wann Verzögerungen gerechtfertigt sind

Nicht jede längere Wartezeit gilt als Verstoß. Es gibt Ausnahmen. Wenn beispielsweise der Medizinische Dienst keine Begutachtung durchführen kann, weil der Pflegebedürftige kurzfristig verhindert ist, ruht die Frist. Auch wenn ärztliche Unterlagen fehlen, die für die Entscheidung notwendig sind, kann sich die Bearbeitung verzögern, ohne dass ein Anspruch entsteht.

Anders sieht es aus, wenn interne Abläufe, Personalmangel oder organisatorische Probleme die Ursache sind – dann haftet die Pflegekasse für die Verzögerung und muss die Entschädigung zahlen.

Entlastung für pflegende Angehörige

Für viele Familien ist die 70-Euro-Zahlung kein Ersatz für entgangene Leistungen, aber eine wichtige symbolische Entschädigung. Sie zeigt, dass auch Pflegekassen zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie gesetzliche Fristen nicht einhalten. Pflegeverbände fordern schon lange, dass derartige Regelungen stärker kommuniziert und automatisch umgesetzt werden.

Zudem sei der finanzielle Druck für pflegende Angehörige oft enorm. Wer plötzlich eine Pflege organisieren muss, steht nicht nur emotional, sondern auch ökonomisch unter Spannung. Bürokratische Verzögerungen sind dann mehr als nur ärgerlich – sie können die gesamte Versorgung gefährden.

Wie Betroffene ihren Anspruch durchsetzen

Betroffene sollten die Fristen genau dokumentieren:

  • Datum des Antragseingangs bei der Pflegekasse notieren.
  • Schriftliche Bestätigung der Antragstellung verlangen.
  • Nach 25 Arbeitstagen ohne Bescheid formlos die Zahlung der 70 Euro pro Woche verlangen.
  • Bezug auf § 18 Abs. 3b SGB XI nehmen.

Wichtig ist, den Schriftverkehr nachweisbar zu führen – also am besten per Brief mit Einwurfeinschreiben oder über das sichere Online-Konto der Pflegekasse.

Wenn die Pflegekasse die Zahlung ablehnt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Verbände oder Sozialberatungen, wie sie etwa der Verein Für soziales Leben e. V. anbietet, können bei der Formulierung helfen.

So gibt es die 70 Euro – in 3 Schritten

1. Frist genau nachrechnen

  • Datum der Antragstellung notieren und Eingangsbestätigung der Pflegekasse aufbewahren.
  • 25 Arbeitstage (ohne Wochenenden und Feiertage) abzählen. In Akutfällen gelten verkürzte Fristen von 5 oder 10 Arbeitstagen.

2. Zahlung schriftlich verlangen

  • Nach Fristablauf formlos 70 Euro pro angefangener Woche Verzögerung verlangen und sich ausdrücklich auf § 18 Abs. 3b SGB XI berufen.
  • Schreiben per Einwurfeinschreiben oder über das Online-Postfach der Kasse verschicken und Kopien aller Unterlagen sichern.​

3. Nicht locker lassen – Widerspruch einlegen

  • Reagiert die Pflegekasse nicht oder lehnt die Zahlung ab, schriftlich Widerspruch einlegen und erneut auf den Fristverstoß hinweisen.
  • Unterstützung bei Sozialverbänden, Pflegestützpunkten oder spezialisierten Beratungsstellen holen, wenn sich die Kasse querstellt.

Hintergrund: Warum die Regel eingeführt wurde

Die Entschädigungsregel stammt aus einer Gesetzesänderung von 2016. Damals reagierte der Gesetzgeber auf den vielfach geäußerten Unmut über lange Wartezeiten bei der Pflegebegutachtung. Mit einer klaren Frist und einer finanziellen Sanktion wollte man für mehr Verbindlichkeit sorgen.

Die Praxis zeigt: In vielen Fällen wirkt der finanzielle Druck. Die meisten Pflegekassen achten inzwischen strenger auf die Einhaltung der Frist. Dennoch kommt es immer wieder zu Überschreitungen – besonders bei hoher Antragslast oder regionalem Fachkräftemangel.

Laut Daten des Medizinischen Dienstes wurde zuletzt fast jeder sechste Antrag nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abgeschlossen. Das bedeutet: Tausende Betroffene hätten eigentlich Anspruch auf eine Entschädigung.

Fazit

Die Regel „70 Euro bei Verzug“ ist kein Mythos, sondern ein klar definierter Rechtsanspruch. Wer zu lange auf seinen Pflegegrad-Bescheid wartet, kann die Zahlung verlangen – Woche für Woche. Ein einfacher Brief reicht, um den Anspruch geltend zu machen.
Damit stärkt das Gesetz die Rechte von Pflegebedürftigen und Angehörigen – und setzt Pflegekassen unter Zugzwang, ihre Verfahren zügig abzuschließen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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